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   BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74   

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BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74 (https://dejure.org/1974,232)
BAG, Entscheidung vom 13.09.1974 - 5 AZR 48/74 (https://dejure.org/1974,232)
BAG, Entscheidung vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 (https://dejure.org/1974,232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikation - Betriebsvereinbarung - Billigkeitskontrolle - Ausschlußfrist - Ausschlußklausel - Betriebsbedingte Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 278
  • NJW 1975, 278
  • VersR 1975, 436
  • DB 1974, 2483
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.02.1974 - 5 AZR 302/73

    Gratifikation - Sonderzahlung - Abschlußvergütung - Ausscheiden vor dem Stichtag

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    2.a) Das Bundesarbeitsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich für zulässig erachtet, bei Grati fikationen und ähnlichen Sondervergütungen durch Ausschlußklausein der hier vorliegenden Art oder durch Rückzahlungvorbehalte (Bindungsklauseln) in bestimmten durch die Rechtsprechung gezogenen Grenzen vergangenheits- und zukunftsbezogene Zweckbestimmungen miteinander zu verbinden und damit solche Vergütungen als Entgelt sowohl für bereits geleistete Arbeit wie für künftig erwartete Betriebstreue auszugestalten (vgl. Urteile vom 21. Februar 197 - 5 AZR 302/73 - /""demnächst 7 AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu 2 der Gründe; vom 25. Februar 1974 - 5 AZR 225/73 - /"demnächst 7 AP Nr. 80 aaO /"zu 2 b der Gründe/7; und vom 20. März 1974 - 5 AZR 327/73 - /" demnächst// AP Nr. 82 aaO /""zu 2 a der Gründe /; zu den insoweit vergleichbaren Gratifikationen mit Rückzahlungsvorbehalt besonders auch Schwerdtner, Anm. zu AP Nr. 72 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu II 7).

    Es besteht auch kein Anlaß, die Wahl des Stichtages (31. Mai) als willkürlich anzusehen (BAG, Urteil vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - C demnächst./ AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu 4 der Gründe 7) 3.a) Das Landesarbeitsgericht hat aber mit Recht die Ausschlußklausel der Betriebsvereinbarung eingeschränkt und es für unzulässig erklärt, auch solchen Arbeitnehmern die Jahresprämie zu verweigern, die vor dem Stichtag aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung ausscheiden oder die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung am Stichtag in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen.

  • BAG, 27.04.1972 - 5 AZR 449/71

    Gratifikation - Rückzahlungsklausel - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    2.a) Das Bundesarbeitsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich für zulässig erachtet, bei Grati fikationen und ähnlichen Sondervergütungen durch Ausschlußklausein der hier vorliegenden Art oder durch Rückzahlungvorbehalte (Bindungsklauseln) in bestimmten durch die Rechtsprechung gezogenen Grenzen vergangenheits- und zukunftsbezogene Zweckbestimmungen miteinander zu verbinden und damit solche Vergütungen als Entgelt sowohl für bereits geleistete Arbeit wie für künftig erwartete Betriebstreue auszugestalten (vgl. Urteile vom 21. Februar 197 - 5 AZR 302/73 - /""demnächst 7 AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu 2 der Gründe; vom 25. Februar 1974 - 5 AZR 225/73 - /"demnächst 7 AP Nr. 80 aaO /"zu 2 b der Gründe/7; und vom 20. März 1974 - 5 AZR 327/73 - /" demnächst// AP Nr. 82 aaO /""zu 2 a der Gründe /; zu den insoweit vergleichbaren Gratifikationen mit Rückzahlungsvorbehalt besonders auch Schwerdtner, Anm. zu AP Nr. 72 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu II 7).

    (Vgl. zu der Frage auch Schwerdtner, Anm. zu AP Nr. 72 zu § 611 BGB Gratifikation /" zu III 2, Bl. 6 /).

  • BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 141/72

    Stammarbeiter - Treueprämie - Gratifikation

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    b) Nur bei solchen Formen von Arbeitsentgelt hat das Bundesarbeitsgericht Bindungsklauseln die Anerkennung verweigert, die zum Lohn im engeren Sinne zu rechnen sind, weil sie entweder als Zulage zum Zeitlohn gezahlt werden oder als Leistungslohn nach dem Leistungserfolg des Einzelnen berechnet werden (so für übertarifliche Bezahlung in AP Nr. 28 zu Art. 12 GG, für die sogen. StammarbeiterZulage in AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen - und AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation sowie für die Provision eines angestellten Immobilienkaufmanns in dem Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - /"demnächst AP Nr. 4 zu § 87 a HGB zu II der Gründe; vgl. auch Buchner, Anm. zu AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation / "zu 1, c (2), Bl. 5 ß 7).
  • BAG, 12.10.1972 - 5 AZR 227/72

    Treueprämie - Gratifikation

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    b) Nur bei solchen Formen von Arbeitsentgelt hat das Bundesarbeitsgericht Bindungsklauseln die Anerkennung verweigert, die zum Lohn im engeren Sinne zu rechnen sind, weil sie entweder als Zulage zum Zeitlohn gezahlt werden oder als Leistungslohn nach dem Leistungserfolg des Einzelnen berechnet werden (so für übertarifliche Bezahlung in AP Nr. 28 zu Art. 12 GG, für die sogen. StammarbeiterZulage in AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen - und AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation sowie für die Provision eines angestellten Immobilienkaufmanns in dem Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - /"demnächst AP Nr. 4 zu § 87 a HGB zu II der Gründe; vgl. auch Buchner, Anm. zu AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation / "zu 1, c (2), Bl. 5 ß 7).
  • BAG, 25.02.1974 - 5 AZR 225/73

    Gratifikation - Anspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    2.a) Das Bundesarbeitsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich für zulässig erachtet, bei Grati fikationen und ähnlichen Sondervergütungen durch Ausschlußklausein der hier vorliegenden Art oder durch Rückzahlungvorbehalte (Bindungsklauseln) in bestimmten durch die Rechtsprechung gezogenen Grenzen vergangenheits- und zukunftsbezogene Zweckbestimmungen miteinander zu verbinden und damit solche Vergütungen als Entgelt sowohl für bereits geleistete Arbeit wie für künftig erwartete Betriebstreue auszugestalten (vgl. Urteile vom 21. Februar 197 - 5 AZR 302/73 - /""demnächst 7 AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu 2 der Gründe; vom 25. Februar 1974 - 5 AZR 225/73 - /"demnächst 7 AP Nr. 80 aaO /"zu 2 b der Gründe/7; und vom 20. März 1974 - 5 AZR 327/73 - /" demnächst// AP Nr. 82 aaO /""zu 2 a der Gründe /; zu den insoweit vergleichbaren Gratifikationen mit Rückzahlungsvorbehalt besonders auch Schwerdtner, Anm. zu AP Nr. 72 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu II 7).
  • BAG, 20.03.1974 - 5 AZR 327/73

    Gratifikation - Dauer der Betriebsbindung - Weihnachtsgratifikation - Höhe des

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    2.a) Das Bundesarbeitsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich für zulässig erachtet, bei Grati fikationen und ähnlichen Sondervergütungen durch Ausschlußklausein der hier vorliegenden Art oder durch Rückzahlungvorbehalte (Bindungsklauseln) in bestimmten durch die Rechtsprechung gezogenen Grenzen vergangenheits- und zukunftsbezogene Zweckbestimmungen miteinander zu verbinden und damit solche Vergütungen als Entgelt sowohl für bereits geleistete Arbeit wie für künftig erwartete Betriebstreue auszugestalten (vgl. Urteile vom 21. Februar 197 - 5 AZR 302/73 - /""demnächst 7 AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu 2 der Gründe; vom 25. Februar 1974 - 5 AZR 225/73 - /"demnächst 7 AP Nr. 80 aaO /"zu 2 b der Gründe/7; und vom 20. März 1974 - 5 AZR 327/73 - /" demnächst// AP Nr. 82 aaO /""zu 2 a der Gründe /; zu den insoweit vergleichbaren Gratifikationen mit Rückzahlungsvorbehalt besonders auch Schwerdtner, Anm. zu AP Nr. 72 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu II 7).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 235/73

    Gratifikation - Lohnnachzahlungen aufgrund allgemeiner Lohnerhöhungen -

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    Nichts anderes ist gemeint, wenn der Senat Bindungsklauseln nur bei solchen Sondervergütungen (z.B. Gratifikationen, Ab schlußprämien, zusätzliches Urlaubsgeld) für zulässig er achtet, "die nicht unmittelbar der Abgeltung der Arbeitsleistung dienen" (kritisch hierzu Schwerdtner, /""demnächst/ Anm. zu AP Nr. 79 zu § 611 BGB Gratifikation /"zu IVj/).
  • BAG, 29.03.1965 - 5 AZR 6/65

    Arbeitnehmer in gekündigter Stellung - Ausschluß vob Weihnachtsgratifikation -

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    b) Die Beklagte kann sich hiergegen nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats BAG 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation berufen.
  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    b) Nur bei solchen Formen von Arbeitsentgelt hat das Bundesarbeitsgericht Bindungsklauseln die Anerkennung verweigert, die zum Lohn im engeren Sinne zu rechnen sind, weil sie entweder als Zulage zum Zeitlohn gezahlt werden oder als Leistungslohn nach dem Leistungserfolg des Einzelnen berechnet werden (so für übertarifliche Bezahlung in AP Nr. 28 zu Art. 12 GG, für die sogen. StammarbeiterZulage in AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen - und AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation sowie für die Provision eines angestellten Immobilienkaufmanns in dem Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - /"demnächst AP Nr. 4 zu § 87 a HGB zu II der Gründe; vgl. auch Buchner, Anm. zu AP Nr. 77 zu § 611 BGB Gratifikation / "zu 1, c (2), Bl. 5 ß 7).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, daß auch der Inhalt einer Betriebsvereinbarung der Billigkeitskontrolle durch das Gericht unterliegt; für die Betriebsvereinbarung gelten andere Maßstäbe als gegenüber einem Tarifvertrag, der von gleichberechtigten Partnern des Arbeitslebens ausgehandelt wird (BAG 22, 252 /f"266 f. 7 ~ AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu B IV 3 b der Gründe; Dietz-Richardi, BetrVG, 5 Aufl., § 77 Bern. 156 und Bern. 76 mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    (a.) Insofern hatten der Fünfte und Dritte Senat des BAG der Verweigerung einschlägiger Gratifikationen wegen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Anerkennung versagt, die der Arbeitgeber und Berufung auf dringende betriebliche Erfordernisse selber bewirkt hatte 74 S. zunächst für Stichtagsklauseln BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84 = NJW 1975, 278 = DB 1974, 2483 = BB 1974, 1639 [Leitsatz 1. u. 3 a.]: "Werden in einer betrieblichen Regelung über eine 'Jahresprämie' solche Mitarbeiter vom Bezug ausgeschlossen, die vor dem 31. Mai des auf das Prämienjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden oder die sich an diesem Tage in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, so gilt diese Ausschlussklausel nicht für solche Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat"; [3 a.]: "In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer durch die Beklagte gehindert, sich betriebstreu zu erweisen.

    S. zunächst für Stichtagsklauseln BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84 = NJW 1975, 278 = DB 1974, 2483 = BB 1974, 1639 [Leitsatz 1. u. 3 a.]: "Werden in einer betrieblichen Regelung über eine 'Jahresprämie' solche Mitarbeiter vom Bezug ausgeschlossen, die vor dem 31. Mai des auf das Prämienjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden oder die sich an diesem Tage in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, so gilt diese Ausschlussklausel nicht für solche Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat"; [3 a.]: "In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer durch die Beklagte gehindert, sich betriebstreu zu erweisen.

    und April 1991 76 S. BAG 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 138 = NZA 1991, 765 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 85 = MDR 1991, 865 [Leitsatz 1.]: "Die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84)".

    S. BAG 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 138 = NZA 1991, 765 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 85 = MDR 1991, 865 [Leitsatz 1.]: "Die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84)".

    74) S. zunächst für Stichtagsklauseln BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84 = NJW 1975, 278 = DB 1974, 2483 = BB 1974, 1639 [Leitsatz 1. u. 3 a.]: "Werden in einer betrieblichen Regelung über eine 'Jahresprämie' solche Mitarbeiter vom Bezug ausgeschlossen, die vor dem 31. Mai des auf das Prämienjahr folgenden Jahres aus der Firma ausscheiden oder die sich an diesem Tage in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, so gilt diese Ausschlussklausel nicht für solche Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat"; [3 a.]: "In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer durch die Beklagte gehindert, sich betriebstreu zu erweisen.

    76) S. BAG 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 138 = NZA 1991, 765 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 85 = MDR 1991, 865 [Leitsatz 1.]: "Die Bestimmung einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (Aufgabe von BAG 13.9.1974 - 5 AZR 48/74 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 84)".

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung Klauseln, nach denen eine Jahressonderzahlung nur solchen Arbeitnehmern zustehen soll, die an einem bestimmten Stichtag in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen, für grundsätzlich zulässig erachtet (BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142, 144 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Im Urteil vom 13. September 1974 (aaO) hatte der Fünfte Senat eine Gesamtbetriebsvereinbarung zu beurteilen, in der den festangestellten Mitarbeitern eine Jahresprämie zugesagt war.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG; BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - aaO; BAGE 27, 187, 193 f. = AP, aaO; BAGE 35, 80, 92 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 11. März 1976 - 3 AZR 334/75 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit ; BAGE 37, 237, 241 f. = AP Nr. 14 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 57, 30, 37 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze) unterliegen Betriebsvereinbarungen nicht nur der Kontrolle zur Übereinstimmung mit Verfassung, Gesetzesrecht und guten Sitten, sondern auch der Billigkeitskontrolle, wie sie in § 75 BetrVG beschrieben ist.

    Soweit die dortigen Ausführungen als Bestätigung der Rechtsprechung vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 -, aaO, und vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 -, aaO, mißverstanden werden könnten, stellt der Senat seine Rechtsauffassung hiermit klar.

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung Klauseln, nach denen die Jahressonderzuwendung nur solchen Arbeitnehmern zustehen soll, die im Zeitpunkt des Versprechens oder im Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, grundsätzlich für zulässig erachtet (BAG 17, 142, 145 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 a der Gründe; BAG 31, 113, 117 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 der Gründe).

    Mit Urteil vom 13. September 1974 (AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation) und mit Urteil vom 26. Juni 1975 (AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 der Gründe) hat der Senat Klauseln, die Bestandteil eines Einzelvertrages bzw. einer Betriebsvereinbarung sind und den Arbeitnehmer von dem Bezug der Sonderzuwendung für den Fall der betriebsbedingten Kündigung vor einem Stichtag ausschließen, für unwirksam erklärt.

    Im übrigen werde der durch die Kündigung ohnehin benachteiligte Arbeitnehmer noch zusätzlich durch den Ausschluß von der Sonderzuwendung bestraft (BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 a der Gründe, und Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 der Gründe).

    Soweit in der Rechtsprechung daher von einer mißbräuchlichen Vertragsgestaltung durch den Arbeitgeber die Rede ist (vgl. Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 a der Gründe), kann die Vorschrift nicht zur Rechtskontrolle herangezogen werden.

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 180/90

    Anforderungen für einen individualrechtlichen und betrieblichen Anspruch auf

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung Klauseln, nach denen eine Jahressonderzahlung nur solchen Arbeitnehmern zustehen soll, die an einem bestimmten Stichtag in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen, für grundsätzlich zulässig erachtet (BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142, 144 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Im Urteil vom 13. September 1974 (a.a.O.) hatte der Fünfte Senat eine Gesamtbetriebsvereinbarung zu beurteilen, in der den festangestellten Mitarbeitern eine Jahresprämie zugesagt war.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG; BAG Urteil vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - a.a.O.; BAGE 27, 187, 193 f. = AP.

    Soweit die dortigen Ausführungen als Bestätigung der Rechtsprechung vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 -, a.a.O., und vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 -, a.a.O., mißverstanden werden könnten, stellt der Senat seine Rechtsauffassung hiermit klar.

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass Betriebsvereinbarungen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen (BAGE 22, 252, 266 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B IV 3 der Gründe]; BAGE 23, 257, 275 = AP Nr. § zu 57 BetrVG , [zu III 2 c der Gründe]; AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 4 der Gründe]; AP Nrn. 11 und 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unverfallbarkeit [zu II 2 a bzw. 1 a der Gründe]).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Da diese Leistungen nur erbracht werden, wenn das Arbeitsverhältnis bis zum Jubiläumstag, also fünf, zehn, fünfzehn, zwanzig oder fünfundzwanzig Jahre aufrechterhalten wird, hängen sie von einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab und beinhalten insoweit ein Entgelt für die während dieser Dauer erbrachten Arbeitsleistungen und auch ein Entgelt dafür, daß der Arbeitnehmer sein Kündigungsrecht nicht ausübt (vgl. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 13. September 1974 5 AZR 48/74, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 611 BGB "Gratifikation" Nr. 84; Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1975, 278; Der Betrieb - DB - 1974, 2483; vom 27. Oktober 1978 5 AZR 139/77, AP, § 611 BGB "Gratifikation" Nr. 96; DB 1979, 506).
  • LAG Hamm, 19.12.1988 - 16 Sa 184/88

    Sonderleistung; Vergütungsanspruch; Prämie; Betriebsvereinbarung;

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  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 22, 252, 266 = AP Nr. 142 BGB Ruhegehalt [zu B IV 3 der Gründe]; BAGE 23, 257, 271 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG [zu III 1 b der Gründe]; AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation zu 4 der Gründe]; AP Nr. 11 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit [zu II 2 a der Gründe]; zuletzt Urteil des Ersten Senats vom 24. März 1981 - 1 AZR 805/78 -, [demnächst] AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972 [zu II 3 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77

    Bindungsklauseln einer Gratifikationszusage - Betriebsbedingte Kündigung -

    Eine rechtsmißbräuchliche Vertragsgestaltung hat das Bundesarbeitsgericht u.a. dann angenommen, wenn GratifikationsZu sagen Bindungsklauseln enthalten, die den Arbeitnehmer im Palle einer betriebsbedingten Kündigung vor Ablauf der Bindungsfrist von dem Anspruch ausschließen; denn einem Arbeitnehmer, der die ihm obliegende Arbeitsleistung im Bezugszeitraum voll erbracht hat, darf die erwartete Gegenleistung aus Gründen, auf die er keinen Einfluß hat, nicht verweigert werden (BAG AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 3 a der Gründe]; AP Nr. 86 aaO [zu 3 der Gründe]).

    Die Entscheidung des vorliegenden Palles hängt davon ab, ob diese Rechtsprechungsgrundsätze auch für Tarifverträge gelten (unten zu 2) und ob insoweit eine betriebsbedingte Kündigung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Befristung gleichgestellt werden kann (unten zu 3) 2. Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, daß Tarifverträge, da sie von gleichberechtigten Partnern des Arbätslebens ausgehandelt werden und eine Insitutionsgarantie nach Art. 9 Abs. 3 GG genießen, nur in beschränktem Umfange der gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen (BAG AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 4 der Gründe]).

    Der Senat hat hierbei stets hervorge hoben, daß ein Arbeitnehmer, der die Prämie durch seine Mitarbeit während des ganzen BezugsZeitraums verdient habe und bereit gewesen sei, dem Betrieb auch weiterhin anzugehören, die von ihm erwartete Leistung, soweit es an ihm liege, voll erbracht habe; ihm dürfe daher die Gegenleistung nicht verweigert werden (BAG AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 3 a der Gründe] und AP Nr. 86 aaO [zu 3 der Gründe]).

  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Einem Arbeitnehmer, der die ihm obliegende Arbeitsleistung im Bezugszeitraum erbracht habe, dürfe die erwartete Gegenleistung aus Gründen, auf die er keinen Einfluß habe, nicht verweigert werden (Urteile vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

  • BFH, 05.02.1992 - I R 158/90

    Anteilige Steuerbefreiung von Jubiläumszuwendung bei Auslandstätigkeit

  • BAG, 30.11.1989 - 6 AZR 21/88

    Anspruch auf Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit einer Ausschlussklausel für

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 238/01

    Jahressonderzahlung - betriebsbedingte Kündigung

  • BFH, 07.07.1983 - IV R 47/80

    Bei der Bildung einer Rückstellung wegen Gratifikationszusagen an Arbeitnehmer

  • BAG, 24.03.1981 - 1 AZR 805/78

    Änderung des Sozialplans durch Betriebsvereinbarung - Sozialplan anlässlich

  • BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 752/87
  • BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78

    Anspruch auf Zahlung einer übertariflichen Zulage nach einem Widerruf dieser

  • LAG Hessen, 20.06.2008 - 15 Sa 1327/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung - AGB-Kontrolle - Fallgruppenaufstieg

  • LAG Niedersachsen, 05.07.2002 - 10 Sa 657/02

    Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung als Arbeitsentgelt in Abgrenzung zu

  • BAG, 23.03.1983 - 5 AZR 6/81
  • LAG Hamm, 28.01.2005 - 15 Sa 548/04

    Gratifikationen; Freiwilligkeitsvorbehalt; Betriebliche Übung

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 3 BV 16.132

    Rückforderung von befristet bewilligten Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 549/79

    Sozialplan - Wahrung von Recht und Billigkeit - Sanierungeines Unternehmens durch

  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 273/77

    Weihnachtsgratifikationen - Begründung eines Rechtsanspruchs -

  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 39/83

    Verletztenrente - Unfallversicherung

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 516/92

    Zahlung einer einzelvertraglichen Umsatzbeteiligung - Auslegung einer

  • BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 24/91

    Anspruch auf Auszahlung der angesparten Hälfte einer betrieblichen

  • BAG, 19.09.1984 - 5 AZR 366/83
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 926/78
  • ArbG Duisburg, 07.11.2002 - 2 Ca 623/02

    Höhe der Jubiläumszuwendung eines altersteilzeitbeschäftigten Installateurs ;

  • BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 257/82
  • BAG, 14.03.1984 - 5 AZR 235/82
  • ArbG Kassel, 01.04.1998 - 8 Ca 695/97

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung ; Soziale

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