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   BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14   

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BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14 (https://dejure.org/2015,46220)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14 (https://dejure.org/2015,46220)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 (https://dejure.org/2015,46220)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Kurzarbeit bei fehlender Konkretisierung des betroffenen Arbeitnehmerkreises

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kurzarbeit - Betriebsvereinbarung - Annahmeverzug

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit nur bei wirksamer Betriebsvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kurzarbeit nur bei wirksamer Betriebsvereinbarung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss Bestimmung über davon betroffene Arbeitnehmer enthalten - Auswahl darf nicht im Ermessen des Arbeitgebers gestellt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit bei fehlender Konkretisierung des betroffenen Arbeitnehmerkreises unwirksam

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 256
  • MDR 2016, 1155
  • NZA 2016, 565
  • BB 2016, 627
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14
    Allein das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist kein geeignetes Instrument, die vertragliche Vergütungspflicht einzuschränken (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 129, 46) .

    Hingegen kann aufgrund § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung mit unmittelbarer und zwingender Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) Kurzarbeit eingeführt werden (vgl. BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 65, 260; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - Rn. 28, BAGE 129, 46) .

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14
    Diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - Rn. 13; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 14) .

    Er hätte zumindest gegen die Anordnung der Kurzarbeit protestieren und damit seine Arbeitsleistung wörtlich anbieten müssen (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 42; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 51) .

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14
    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (vgl. BAG 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 50 mwN) .

    Er hätte zumindest gegen die Anordnung der Kurzarbeit protestieren und damit seine Arbeitsleistung wörtlich anbieten müssen (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 42; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 51) .

  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 557/89

    Lohnanspruch während einer Kurzarbeitsperiode

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14
    Hingegen kann aufgrund § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung mit unmittelbarer und zwingender Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) Kurzarbeit eingeführt werden (vgl. BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 65, 260; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - Rn. 28, BAGE 129, 46) .
  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14
    Diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - Rn. 13; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 14) .
  • LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13

    Kurzarbeit; Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14
    Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Juni 2014 - 11 Sa 1566/13 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 11. November 2011 (Buchstabe a), 12. Dezember 2011 (Buchstabe b) und 11. Januar 2012 (Buchstabe c) zu zahlen sind.
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Es bedarf vielmehr stets einer besonderen einzelvertraglichen oder kollektivrechtlichen Grundlage, um die vertragliche Arbeits- und Vergütungspflicht einzuschränken (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 129, 46) .
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 234/21

    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit null

    Es bedarf vielmehr stets einer besonderen einzelvertraglichen oder kollektivrechtlichen Grundlage, um die vertragliche Arbeits- und Vergütungspflicht einzuschränken (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 129, 46) .

    Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256) .

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2023 - 15 Sa 5/23

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Annahmeverzugsvergütung bei unwirksamer

    Vielmehr obliege es auch dann dem Arbeitnehmer, gegen diese Anordnung zumindest zu protestieren (Bezugnahme auf BAG 18.11.2015 - 5 AZR 491/14; 18.11.2015 - 5 AZR 814/14; 15.05.2013 - 5 AZR 130/12).

    Erforderlich seien demnach mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und der Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (Bezugnahme auf BAG 18.11.2015 - 5 AZR 491/14).

    Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber ihm erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder er sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen (vgl. BAG 18.11.2015 - 5 AZR 491/14 - NZA 2016, 565 oder juris Rn. 19 mwN).

    Im Falle der Anordnung von Kurzarbeit - auch bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit - muss der Arbeitnehmer somit, um seinen Arbeitgeber in Annahmeverzug zu versetzen, seine Arbeitsleistung zumindest wörtlich anbieten, was beispielsweise durch einen Protest gegen die Kurzarbeit geschehen kann (vgl. BAG 18.11.2015 - 5 AZR 491/14 - aaO Rn. 20 und 23).

    Denn er bezieht sich dabei nur auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2013 (5 AZR 130/12 - NZA 2013, 1076) und nimmt nicht zu dem vom Arbeitsgericht primär herangezogenen Urteil vom 18.11.2015 (5 AZR 491/14 - aaO) Stellung.

  • LAG Nürnberg, 18.03.2021 - 4 Sa 413/20

    Kündigung - Maßregelungsverbot - Ablehnung von Kurzarbeit

    Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer besonderen normativen oder einzelvertraglichen Grundlage (vgl. BAG vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, Rn. 15 juris).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin kommt es für die Frage, ob die Kündigung als verbotene Maßregelung gem. § 612a BGB unwirksam ist, nicht darauf an, ob die von der Beklagten angetragenen Regelungen zur Einführung der Kurzarbeit einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB standhalten würden und ob die Vereinbarung, wenn sie zustande gekommen wäre, ggf. insgesamt unwirksam wäre (vgl. zu den Mindestanforderungen, die für die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Kurzarbeit erfüllt sein müssen: BAG vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, Rn. 15 juris).

  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie -

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG, Urteil vom 10.08.2022 - 5 AZR 154/22, NZA 2022, 1395 Rn. 15; BAG, Urteil vom 13.07.2022 - 5 AZR 498/21, NZA 2022, 1465 Rn. 23; BAG, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22, NZA 2022, 1387 Rn. 16; BAG, Urteil vom 18.09.2019 - 5 AZR 240/18, NZA 2020, 174 Rn. 19; BAG, Urteil vom 28.06.2017 - 5 AZR 263/16, NZA 2017, 1528 Rn. 21; BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, NZA 2016, 565 Rn. 19; BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 814/14, BeckRS 2016, 66759 Rn. 50; BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 611/12, NZA 2014, 1407 Rn. 22; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.07.2020 - 2 Sa 52/20, BeckRS 2020, 23278 Rn. 80).

    (2) Ausgehend von diesen Grundsätzen besteht auch beim Vorliegen einer rechtswidrigen Anordnung von Kurzarbeit die Obliegenheit des Arbeitnehmers, gegen diese Anordnung zumindest zu protestieren (BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, NZA 2016, 565 Rn. 23; BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 814/14, BeckRS 66759 Rn. 51; BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12, NZA 2013, 1076 Rn. 22).

    Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, NZA 2016, 565 Rn. 15).

    (d) Unter Anwendung der vorbezeichneten Leitlinien hat die Kammer insbesondere berücksichtigt, dass sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Einführung von Kurzarbeit durch eine Betriebsvereinbarung auf den vorliegenden Fall nicht übertragen lässt (BAG, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, NZA 2016, 565 Rn. 15).

  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 364/22

    Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

    Es bedarf vielmehr stets einer besonderen einzelvertraglichen oder kollektivrechtlichen Grundlage, um die vertragliche Arbeits- und Vergütungspflicht einzuschränken (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 225/21 - Rn. 28, BAGE 176, 251; 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256) .

    Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 234/21 - Rn. 48; 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2023 - 8 Sa 392/21

    Unwirksame Anordnung von Kurzarbeit - AGB-Kontrolle - Ermessensüberschreitung

    Diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 12, BAGE 153, 256 mwN).

    Allein das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist kein geeignetes Instrument, die vertragliche Vergütungspflicht einzuschränken (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256 mwN).

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere, wenn er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (vgl. BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 19, BAGE 153, 256 mwN).

    Der Arbeitnehmer muss zumindest gegen die Anordnung der Kurzarbeit protestieren und damit seine Arbeitsleistung wörtlich anbieten (vgl. BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 23, BAGE 153, 256 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 9 Sa 1/21

    Reduzierung des Urlaubsanspruchs durch "Kurzarbeit Null"

    Die Betriebsvereinbarungen genügen den Anforderungen, die das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 18. November 2015 (5 AZR 491/14) aufgestellt hat.
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Es genügt, wenn der Arbeitnehmer gegen die Ablehnung seiner Arbeitsleistung oder das Unterlassen einer erforderlichen Mitwirkungshandlung protestiert und damit seine Leistungsbereitschaft zum Ausdruck bringt (st. Rspr., BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 42, BAGE 151, 45; 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 23, BAGE 153, 256; 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 51) .
  • ArbG Kiel, 30.03.2021 - 3 Ca 1779 e/20

    Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit, Gebot der Bestimmtheit, Gebot der

    Die Grundlage kann normativer wie einzelvertraglicher Natur sein (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256).

    Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256; zuvor bereits LAG Hamm 12. Juni 2014 - 11 Sa 1566/13 - zu I 1 b) cc) der Gründe; LAG Hamm 1. August 2012 - 5 Sa 27/12 - zu II b) der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 30. März 2006 - 11 Sa 609/05 - zu B I 1 b) aa) der Gründe; Sächsisches LAG 31. Juli 2002 - 2 Sa 910/01 - zu I 2 b) der Gründe).

  • ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20

    Kurzarbeitsklausel, AGB-Kontrolle einer Klausel zur Einführung von Kurzarbeit,

  • ArbG Dessau-Roßlau, 12.08.2020 - 1 Ca 65/20

    Kündigung wegen des Meldens der Verletzung von Quarantänebestimmungen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2023 - 2 Sa 154/22

    Kurzarbeit - Annahmeverzug - Urlaubsabgeltung

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 21 Sa 1128/21

    Berücksichtigung von Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt beim Bruttoverdienst

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.02.2022 - 2 Sa 114/21

    Annahmeverzug - Kurzarbeit - Arbeitsangebot

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

  • ArbG Köln, 17.03.2022 - 6 Ca 3149/21
  • ArbG Köln, 09.12.2021 - 11 Ca 3216/21
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2018 - 12 Sa 583/17

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung betreffend die Ruhegeld- und

  • ArbG Stuttgart, 04.05.2022 - 4 Ca 6736/21

    Tarifliche Ausschlussfristen - Vorsatzhaftung - Globalverweisung - AGB -

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