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   BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04   

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BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 (https://dejure.org/2005,2490)
BAG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 (https://dejure.org/2005,2490)
BAG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 5 AZR 493/04 (https://dejure.org/2005,2490)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft; Folgen einer fehlenden Freiheit zur Gestaltung der Tätigkeit und zur Bestimmung der Arbeitszeit; Bedeutung der Einbindung der Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb und der Möglichkeit zur Mitgestaltung des ...

  • Judicialis

    BGB § 611 Lehrer; ; BGB § 611 Dozenten; ; HGB § 84; ; ZPO § 256; ; SchulordnungsG NRW § 45; ; SchulpflichtG NRW § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus - Arbeitnehmerbegriff; Lehrer; allgemeinbildende Ergänzungsschule; Zusatzunterricht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    Die Klägerin hat ein rechtliches Interesse daran, dass das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses alsbald festgestellt werde (vgl. nur BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - BAGE 93, 112, 118, zu I der Gründe).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    b) Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - EzS 130 (Versicherungspflicht) Nr. 497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, 26 mwN).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    b) Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - EzS 130 (Versicherungspflicht) Nr. 497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    Wird die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt, liegt der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge nahe (vgl. BAG 9. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 158, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    b) Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - EzS 130 (Versicherungspflicht) Nr. 497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    a) Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f. mwN).
  • LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 421/04

    Arbeitnehmereigenschaft bei Lehrtätigkeit an allgemeinbildender Schule für

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2004 - 9 Sa 421/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    Diese Bindung besagt nichts über eine persönliche Abhängigkeit (Senat 25. August 1982 - 5 AZR 7/81 - BAGE 39, 329; BAG 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
    Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (vgl. Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 8 R 761/14

    Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt

    Entscheidend ist, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestaltet und inwieweit sie zu Nebenarbeiten herangezogen werden kann (BAG, Urteil v. 15.2.2012, 10 AZR 301/10; BAG, Urteil v. 9.5.2005, 5 AZR 493/04; BAG, Urteil v. 9.7.2003, 5 AZR 595/02).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls an (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - BAGE 88, 327, zu I 1 der Gründe; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, zu I 1 der Gründe; 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Das gilt selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit zuvor festgelegtem Programm handelt (vgl. BAG 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - zu II 1 b der Gründe) .

    Dann liegt der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge nahe (vgl. BAG 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - zu II 1 b der Gründe) .

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Diese Bindung besagt nichts über eine persönliche Abhängigkeit (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 27; 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - zu II 2 j der Gründe mwN) .

    ee) Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers lässt sich aus der Tatsache, dass die Beklagte neben anderen Honorarlehrkräften auch Arbeitnehmer mit möglicherweise annähernd gleicher Aufgabenstellung wie den Kläger einsetzte, nicht auf die Rechtsnatur seines Dienstverhältnisses schließen (vgl. BAG 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Der Kläger hat ein rechtliches Interesse (§ 256 Abs. 1 ZPO) daran, dass das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses alsbald festgestellt werde (vgl. nur Senat 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3).

    Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden (Senat 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3; 9. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 158).

    Er erteilt nicht bloß - wie in dem der Entscheidung des Senats vom 9. März 2005 (- 5 AZR 493/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3) zugrunde liegenden Fall - Zusatzunterricht, sondern Pflichtunterricht (vgl. § 3 Abs. 1 VO 2006).

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10

    Arbeitnehmereigenschaft, Arbeitsverhältnis, unbefristetes, Arbeitnehmerin, keine,

    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 12).

    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 12; BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 -, zit. n. Juris Rdnr. 18).

    Entscheidend ist, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestalten und inwieweit sie zu Nebenarbeiten herangezogen werden kann (BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 -, zit. n. Juris Rdnr. 19; BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).

    Dies soll selbst dann gelten, wenn es sich bei dem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).

    Zudem weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge dann naheliegt, wenn die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt ist (BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 - BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).

    Es gilt folglich weiterhin bei typisierender Betrachtung der Grundsatz, dass dann, wenn die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt ist, der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge naheliegt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 13).

    Die vertragliche Bindung der Parteien an die vereinbarten Tage und an die stundenplanmäßig festgelegte Unterrichtszeit und deren Lage spricht daher nicht für ein Arbeitsverhältnis, sondern für eine freie Mitarbeit (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, zit. n. Juris Rdnr. 24).

  • ArbG Freiburg, 05.02.2008 - 3 Ca 397/07

    Arbeitnehmerstatus - Lehrkraft an einer Abendrealschule aufgrund Honorarvertrag

    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BAG 9, 3.2005 - 5 AZR 493/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167).

    Wird die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt, liegt der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge nahe (vgl. BAG 9, 7.2003 - 5 AZR 595/02 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 158 = NZA-RR 2004, 9; 9.3.2005 - 5 AZR 493/04 - a.a.O.).

    aa) Der Inhalt der Arbeitspflicht des Klägers wurde allenfalls in einem geringen Maße durch einen gesetzlichen Rahmen gestaltet (vgl. hierzu BAG 9, 3.2005 - 5 AZR 493/04 - a.a.O.).

    Wie der Kläger sich ein Bild davon macht, welchen Stand das Wissen des jeweiligen Schülers aufweist, wird durch die bloße Notwendigkeit, Noten zu erteilen, nicht berührt (vgl. hierzu auch BAG 9, 3.2005 - 5 AZR 493/04 - a.a.O.).

    Im Übrigen lässt sich aus der Tatsache, dass der Beklagte neben dem Kläger als Honorarlehrkraft auch bzw. nur Arbeitnehmer mit möglicherweise annähernd gleicher Aufgabenstellung einsetzt, nicht auf die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses der Parteien schließen (BAG 9, 3.2005 - 5 AZR 493/04 - a.a.O.).

    Die Kammer hat deshalb auch insofern davon auszugehen, dass der Kläger sehr viel weniger Nebenarbeiten erbringen muss, die von dem Unterrichtshonorar abgedeckt sind, als seine Kollegen (vgl. hierzu BAG 9, 3.2005 - 5 AZR 493/04 - a.a.O.).

    Diese Bindung besagt nichts über eine persönliche Abhängigkeit (BAG 9, 3.2005 - 5 AZR 493/04 - a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1746/12

    Arbeitnehmereigenschaft eines Hausaufgabenbetreuuers im offenen Ganztag einer

    Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG v. 20.01.2010 - 5 AZR 106/09, NZA 2010, 964; BAG v. 09.03.2005 - 5 AZR 493/04, NZA-RR 2005, 560; BAG v. 09.07.2003 - 5 AZR 595/02, AP Nr. 158 zu § 611 BGB Dozenten).

    Aufgrund dieser typisierenden Betrachtungsweise hat das BAG bereits entschieden, dass Lehrer an Abendgymnasien regelmäßig Arbeitnehmer des Schulträgers sind (BAG v. 20.01.2010 - 5 AZR 106/09, NZA 2010, 964; BAG v. 09.03.2005 - 5 AZR 493/04, NZA-RR 2005, 560; BAG v. 09.07.2003 - 5 AZR 595/02, AP Nr. 158 zu § 611 BGB Dozenten, BAG v. 12.09.1996 - 5 AZR 104/95, BAGE 84, 124).

    Insoweit liegt eine Parallele zum Fall des BAG vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04, juris, nahe.

    Im pädagogischen Bereich ist es typisch, dass auch freie Mitarbeiter ihre Tätigkeit nur in den zur Verfügung gestellten Räumen verrichten können und damit an einen bestimmten Ort gebunden sind (so ausdrücklich BAG v. 09.03.2005 - 5 AZR 493/04, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22

    Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende

    Diese Grundsätze gelten nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für Unterrichtstätigkeiten (hierzu und zum Folgenden: BAG 29.05.2002 - 5 AZR 161/71 - Rn. 18 f.; 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 - Rn. 30; 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 13; 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 19; 15.02.2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 14; 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 24; 27.06.2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 18).

    Damit beruht eine sich hieraus möglicherweise ergebende Einschränkung der freien zeitlichen Gestaltungsmöglichkeit der Klägerin nicht auf einer Weisung der Beklagten, sondern auf von vornherein einvernehmlich getroffener vertraglicher Vereinbarung und spricht daher nicht für ein Arbeitsverhältnis (BAG 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 23 f.; 15.02.2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 18 f.; SG Frankfurt 25.04.2017 - S 25 KR 320/11 - Rn. 57; i.E. auch LAG Rheinland-Pfalz 02.03.2021 - 8 Sa 144/20 - Rn. 136 ["Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung" iSv § 611a Abs. 1 S. 4 BGB]).

    Im pädagogischen Bereich ist es typisch, dass auch freie Mitarbeiter ihre Tätigkeit nur in den zur Verfügung gestellten Räumen verrichten können und daher an einen bestimmten Ort gebunden sind, eine solche Bindung besagt noch nichts über eine persönliche Abhängigkeit (BAG 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 25; 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 28; LAG Rheinland-Pfalz 02.03.2021 - 8 Sa 144/20 - Rn. 133 ; SG Frankfurt 25.04.2017 - S 25 KR 320/11 - Rn. 57).

    Insoweit können methodische und didaktische Anweisungen zur Unterrichtsgestaltung für fremdbestimmte, persönliche Abhängigkeit sprechen, die Heranziehung zu Nebenarbeiten außerhalb der Unterrichtszeit - etwa zu (verpflichtenden) Fortbildungsveranstaltungen, Dienstbesprechungen, Notenkonferenzen, der Korrektur schriftlicher Arbeiten, der Beteiligung an der Abnahme von Prüfungen o. ä. - oder eine wesentliche Kontrolle der Tätigkeit zum Zwecke einer gestaltenden Einflussnahme (zu diesen Kriterien BAG 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 - Rn. 19; 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 22; 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 24; 15.02.2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 21; 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 24, 35, 37; LAG Rheinland-Pfalz 02.03.2021 - 8 Sa 144/20 - Rn. 134 ).

    Wird die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt, liegt der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge nahe (BAG 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 - Rn. 30; 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 - Rn. 13).

  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 5 Sa 627/09

    Feststellungsklage zum Arbeitsverhältnis eines Lehrers in Justizvollzugsanstalt

    Vorstehende Grundsätze gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für Unterrichtstätigkeiten (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, AP Nr. 167 zu § 611 BGB, unter II. 1. b) der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 -, AP Nr. 158 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 161/01 -, AP Nr. 152 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, unter II. 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 AZR 104/95 -, NZA 1997, S. 600, unter II. der Gründe mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 7 AZR 31/91 -, NZA 1992, S. 1125, unter III. 3. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Wird die Lehrtätigkeit nicht durch das Ziel der Vermittlung eines förmlichen schulischen Abschlusses geprägt, liegt der Vergleich mit Lehrkräften an einer Volkshochschule außerhalb schulischer Lehrgänge nahe (BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, AP Nr. 167 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten unter II. 1. b) der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Diese Bindung besagt nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung nichts über eine persönliche Abhängigkeit (BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 7 AZR 31/91 -, NZA 1992, Seite 1125 unter III. 5. f) mit weiteren Nachweisen; BAG, Urteil vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04 -, AP Nr. 167 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, unter II. 2. j) der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in dem von dem beklagten Land herangezogenen Urteil am 09.03.2005 - 5 AZR 439/04 - ( AP Nr. 167 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) ausgeführt, entscheidend sei, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden sei, in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestalten könne, und inwieweit sie zu Nebenarbeiten herangezogen werden könne.

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 1631/06

    Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten im Rahmen der außerbetrieblichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2018 - L 8 R 660/16

    BFD-Seminarleiterin rentenversicherungsfrei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - L 8 R 21/15
  • LAG Niedersachsen, 20.08.2020 - 5 Sa 614/20

    Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Kein Ansatz einer unionsrechtlichen

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2014 - 9 Sa 31/14

    Abgrenzung von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 144/20

    Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmerstatus einer Nachmittagsbetreuerin an einer

  • LSG Hamburg, 07.12.2021 - L 3 R 52/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozententätigkeit für die Maßnahmen

  • LAG Hamm, 12.05.2016 - 17 Sa 1697/15

    Rechtliche Einordnung des Dienstverhältnisses einer Musiklehrerin an einer

  • LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12

    Beitragsnachforderung der Rentenversicherungsträger nach einer Betriebsprüfung -

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 179/09

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Berufsfachschule; Dozent;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 3 B 22.13

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Honorarvertrages des Trägers einer

  • LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05

    Statusklage - Abgrenzung freie Mitarbeit und Arbeitnehmer - Kündigung wegen

  • LSG Hamburg, 19.02.2014 - L 2 R 158/11

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als "Promoter" im Rahmen eienr

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2011 - 8 Sa 257/11

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Erbringung von Lehrtätigkeiten

  • LSG Hamburg, 19.10.2021 - L 3 BA 19/19

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2013 - 1 Sa 74/12

    Ehrenamtlicher Status eines studentischen Prorektors

  • LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der abhängigen

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2013 - 6 Sa 370/12

    Statusklage, Lehrer, Nachhilfelehrer, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16

    Arbeitnehmerstatus einer Dozentin - Benachteiligung wegen angenommener

  • LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13

    Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls

  • LSG Hamburg, 19.02.2014 - L 2 R 160/11
  • ArbG Solingen, 30.09.2014 - 1 Ca 479/14

    Arbeitsverhältnis oder freies Dienstverhältnis einer Kustodin?

  • LSG Hamburg, 19.02.2014 - L 2 R 159/11
  • LSG Hamburg, 04.12.2012 - L 3 R 213/07
  • LAG Köln, 01.03.2017 - 11 Sa 34/16

    Beschäftigtenzahl; Gemeinschaftsbetrieb

  • LSG Hamburg, 14.02.2017 - L 3 R 103/14
  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 17 Sa 1840/15

    Arbeitnehmereigenschaft eines Regionalberaters, der für einen Rundfunksender vor

  • LSG Hamburg, 11.10.2006 - L 1 KR 3/06

    Auslegung einer Geschäftsführertätigkeit als sozialversicherungspflichtiges

  • LSG Hamburg, 27.09.2006 - L 1 KR 93/05

    Maßgeblichkeit des Gesamtbilds der Arbeitsleistung zur Bestimmung des

  • SG Dortmund, 15.11.2017 - S 10 R 1591/13

    Versicherungspflicht eines Musiklehrers aufgrund der Tätigkeit als Gitarrenlehrer

  • LSG Hamburg, 09.01.2008 - L 1 R 225/06

    Antrag auf sozialgerichtliche Feststellung des Bestehens bzw. Nichtbestehens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 3 B 11.13

    Untersagung des Abschlusses eines Honorarvertrages mit einer Lehrkraft gegenüber

  • LSG Bayern, 13.03.2007 - L 6 R 638/05

    Rentenversicherungspflicht der Tätigkeit als selbstständige Dozentin;

  • LSG Hamburg, 07.11.2017 - L 3 R 95/11
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2011 - 7 Ta 519/11
  • LSG Hamburg, 30.08.2006 - L 1 KR 84/05

    Auslegung einer Ausbildertätigkeit in einem gewerkschaftlichen Bildungswerk als

  • ArbG Düsseldorf, 23.07.2012 - 14 Ca 7125/10

    Befristung eines freien bzw. arbeitnehmerähnlichen Dienstverhältnisses ohne

  • KAGH, 27.04.2012 - K 2/12

    Begriff der Dienstgeber- oder Dienstnehmervertreter

  • ArbG Nürnberg, 31.03.2009 - 3 Ca 6657/08

    Arbeitnehmerstatus - Lehrtätigkeit im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen der

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