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   BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99   

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https://dejure.org/2001,44
BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 (https://dejure.org/2001,44)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 (https://dejure.org/2001,44)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 (https://dejure.org/2001,44)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 819 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 242 Verwirkung; ; SGB IV § 28 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung, Wegfall der Bereicherung, Gehaltsüberzahlung, Verjährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 3, § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, § 232
    Verwirkung: Gehaltsüberzahlung wegen irrtümlicher Auszahlung der steuerlichen Pkw-Überlassungswerte - Einwand des Wegfalls der Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 326
  • NJW 2001, 2907
  • ZIP 2001, 1647
  • MDR 2001, 1302
  • NZA 2001, 966
  • BB 2001, 2007
  • DB 2001, 1833
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    a) § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des gutgläubig Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklich bestehengebliebenen Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383).

    Auch die infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eintretende Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den bestehenbleibenden Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (BGH 17. Juni 1992 aaO).

    Auch ohne besonderen Verwendungsnachweis spricht dann aufgrund der Lebenserfahrung zu Gunsten des Empfängers die Vermutung, daß er die Überzahlung zur Verbesserung seines Lebensstandards ausgegeben hat (BGH 17. Juni 1992 aaO).

  • LAG Hessen, 29.04.1999 - 5 Sa 21/98

    Rückzahlungsanspruchs bei Gehaltsüberzahlungen; Privatnutzung eines Firmen-Pkw in

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    5 AZR 497/99 5 Sa 21/98.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. April 1999 - 5 Sa 21/98 - aufgehoben.

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    Es ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets abgelehnt worden, auf den Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen laufender allmonatlicher Überzahlungen eines Gehaltsbestandteils die kurze für die Gehaltszahlung selbst maßgebliche Verjährungsfrist analog anzuwenden (BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434; 14. März 2000 - 9 AZR 855/98 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 6; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 24).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    Ob ein Anspruch verwirken kann, den der Anspruchsinhaber gar nicht kennt, braucht abschließend nicht entschieden zu werden, weil im Falle des Beklagten der Bildung des Umstandsmoments vorrangig seine eigene Unkenntnis entgegensteht (vgl. BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - AP BGB § 818 Nr. 3).
  • BGH, 19.03.1958 - V ZR 62/57
    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    Der Bereicherte hat den Wegfall der Bereicherung zu beweisen, weil es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (BGH 19. März 1958 - V ZR 62/57 - NJW 1958, 1725).
  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 855/98

    Rückzahlung von Provision

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    Es ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets abgelehnt worden, auf den Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen laufender allmonatlicher Überzahlungen eines Gehaltsbestandteils die kurze für die Gehaltszahlung selbst maßgebliche Verjährungsfrist analog anzuwenden (BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434; 14. März 2000 - 9 AZR 855/98 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 6; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 24).
  • BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72

    Bereicherungsanspruch - Lohnüberzahlung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    Es ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets abgelehnt worden, auf den Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen laufender allmonatlicher Überzahlungen eines Gehaltsbestandteils die kurze für die Gehaltszahlung selbst maßgebliche Verjährungsfrist analog anzuwenden (BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434; 14. März 2000 - 9 AZR 855/98 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 6; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 24).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (BAG 27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 - ZInsO 2000, 411, 569).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329, 332; BGHZ 91, 62; 105, 290).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
    Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329, 332; BGHZ 91, 62; 105, 290).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

  • RG, 10.12.1938 - VI 150/38

    1. Kann der Darlehnsgeber, der unter Verstoß gegen § 4 der

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Muss der Verpflichtete davon ausgehen, dass der Berechtigte von den ihm zustehenden Ansprüchen nichts weiß (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326; BGH 15. September 1999 - I ZR 57/97 - zu II 4 der Gründe, NJW 2000, 140) , kann er nicht darauf vertrauen, der Berechtigte werde wegen des Zeitablaufs seine Rechte nicht mehr geltend machen (vgl. BGH 12. März 2008 - XII ZR 147/05 - zu II 3 der Gründe, NJW 2008, 2254) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Ein Anspruch ist verwirkt, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung des Anspruchslängere Zeit abwartet, sich infolge dieses Zeitablaufs für den Schuldner ein Vertrauenstatbestand gebildet hat, mit der Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr rechnen zu müssen, und dem Schuldner deshalb eine Einlassung auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr zugemutet werden kann (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326, 329; BAG 25. März 2004 - 2 AZR 295/03 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 36 = EzA MuSchG § 9 nF Nr. 40).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auch die infolge Tilgung eigener Schulden mittels des rechtsgrundlos erlangten Geldes eintretende Befreiung von Verbindlichkeiten zählt zu den bestehen bleibenden Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegenstehen (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326).

    Bei kleineren und mittleren Arbeitseinkommen und einer gleich bleibend geringen Überzahlung des laufenden Arbeitsentgelts besteht die Möglichkeit des Beweises des ersten Anscheins für den Wegfall der Bereicherung (Senat 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326; 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115).

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