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   BAG, 21.01.1998 - 5 AZR 50/97   

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BAG, 21.01.1998 - 5 AZR 50/97 (https://dejure.org/1998,837)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1998 - 5 AZR 50/97 (https://dejure.org/1998,837)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 (https://dejure.org/1998,837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Vergütung Rundfunkmitarbeiter

    §§ 611, 612 Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612 Abs. 1, § 611
    Übliche Vergütung für Rundfunkmitarbeiter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 612 Abs. 1, § 611
    Ersetzung der (höheren) Honorarbezüge für freie Mitarbeiter durch übliche Arbeitnehmervergütung nach gerichtlicher Feststellung des Arbeitnehmerstatus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Übliche Vergütung für Rundfunkmitarbeiter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Höhe der Vergütung eines Mitarbeiters nach erfolgreicher Statusklage, erfolgreicher Statusprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 349
  • NJW 1998, 2694
  • NZA 1998, 593
  • NZA 1998, 594
  • BB 1998, 428
  • BB 1998, 796
  • DB 1998, 264
  • DB 1998, 364
  • DB 1998, 886
  • afp 1998, 334
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 17.10.1996 - 5 Sa 58/96

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Tariflohn eines "freien Mitarbeiters", dessen

    Auszug aus BAG, 21.01.1998 - 5 AZR 50/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Oktober 1996 - 5 Sa 58/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, daß der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349, 351 f.; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv., zu II 1 b der Gründe; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv., zu I 3 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2017 - 11 Sa 66/16

    Rückforderung überzahlter Honorare nach Feststellung eines

    Nach dem Bundesarbeitsgericht habe der Beklagte als Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf die übliche Vergütung (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 -).

    So habe dieses am 21. Januar 1998 (5 AZR 50/97 -) klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der ursprünglich als freier Mitarbeiter höhere Vergütung erhalten habe, nach seiner erfolgreichen Klage auf Feststellung, er sei Arbeitnehmer, keineswegs weiterhin den Anspruch auf die höheren Bezüge als freier Mitarbeiter behalte.

    ddd) Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1998 (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 -) führt entgegen der Auffassung der Klägerin zu keiner anderen Beurteilung.

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Das Urteil vom 21. Januar 1998 (- 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349) betraf allein Ansprüche für die Zeit nach rechtskräftiger Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft.

    bb) Im öffentlichen Dienst kann eine tarifliche Vergütung regelmäßig als übliche Vergütung angesehen werden (vgl. nur BAG 21. Januar 1998 aaO S 352; weitere Nachweise bei ErfK/Preis 2. Aufl. BGB § 612 Rn. 38); unter- oder übertarifliche Vergütung ist hier auf Ausnahmefälle beschränkt.

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 152/00

    Tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus rückwirkend festgestelltem

    Die rückwirkende Feststellung eines Arbeitsverhältnisses führt dazu, daß anstelle von Honorar nur Arbeitsentgelt geschuldet war (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349).

    Anstelle des (höheren) Honorars war das (niedrigere) Arbeitsentgelt zu zahlen (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349).

    Er ist auf Grund eigenen Verhaltens auch gehalten, auf der Grundlage eines Vergleichs der an ihn erbrachten Leistungen und der ihm arbeitsvertraglich zustehenden Leistungen (vgl. dazu: BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349) etwaige Rückforderungen zu prüfen.

  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten

    Vielmehr ist in diesem Fall davon auszugehen, daß eine Vergütungsabrede nicht vorliegt (vgl. BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349).

    Die übliche Vergütung ist zwar nicht ohne weiteres identisch mit der tarifvertraglichen Vergütung, sondern kann je nach den Umständen höher oder niedriger ausfallen (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - aaO).

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00

    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

    Der von der Beklagten angezogenen Entscheidung des Senats vom 21. Januar 1998 (- 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349) lag kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • LAG Köln, 25.01.2000 - 13 Sa 1650/98

    Umfang der Beschäftigung; Ordnungsgemäße tarifgerechte Eingruppierung; Ansprüche

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  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00

    Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen

    Dafür, dass die Parteien vereinbart haben, dass die Klägerin auch dann das ihr gezahlte Honorar zustehen sollte, wenn sie als Arbeitnehmerin tätig war, ist nichts ersichtlich (vgl. BAG, 21.01.1998, 5 AZR 50/97 , AP Nr. 55 zu § 612 BGB ).

    Dafür, dass die Parteien vereinbart haben, dass der Klägerin auch dann das ihr gezahlte Honorar zustehen sollte, wenn sie als Arbeitnehmerin tätig war, ist nichts ersichtlich (vgl. BAG, 21.01.1998, 5 AZR 50/97 , AP Nr. 55 zu § 612 BGB ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.1999 - 2 Sa 556/98

    Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sowie dessen Beendigung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

    Die Erhöhung des Beraterhonorars gemäß Ergänzungsvereinbarung vom 28.06.1999 mit Wirkung vom 01.07.1999 von 4 TDM auf 11 TDM ist - entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts - kein Indiz für die Umwandlung in ein Arbeitsverhältnis, denn die Honorarsätze für freie Mitarbeiter sind regelmäßig höher als die Gehälter für Festangestellte (siehe dazu auch BAG v. 21.01.1998 - 5 AZR 50/97, NZA 1998, 594, 595); sie richten sich nach Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung.
  • LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01

    Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche;

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 10 Sa 1155/00

    Feststellung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Volkshochschuldozenten

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 13 Sa 68/05

    Tarifvertrag: Tarifvorrang gegenüber Betriebsvereinbarung; Fehlerhafte

  • LAG Hessen, 27.10.1998 - 9 Sa 1068/98

    Berufungsverfahren: Form - Unterschrift; Arbeitnehmerstatus: Bürogehilfin

  • LAG Köln, 05.06.1998 - 11 Sa 1513/97

    Status; Sprecher; Obersetzer; Anpassung; Wegfall der Geschäftsgrundlage;

  • LAG Köln, 13.08.1999 - 11 Sa 1318/98

    Annahmeverzug; Status; Ausschlußfrist; Großhandel

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.1999 - 2 Sa 21/99

    Sittenwidrigkeit von Lohnvereinbarungen; Anspruch auf Urlaubsabgeltung;

  • LAG Köln, 07.01.2000 - 11 Sa 510/99

    Eingruppierung; Deutsche Welle; Hilfsaufnahmeleiter; Aufnahmeleiter; Erster

  • LAG Köln, 06.05.1999 - 10 Sa 1365/98

    Nebentätigkeit; freie Mitarbeit; Lohnhöhe

  • BAG, 21.04.1999 - 10 AZR 70/97
  • ArbG Köln, 12.04.2002 - 2 Ca 3201/01

    Festlegung der Lage der Arbeitszeiten einer studentischen Honorarkraft; Geltung

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