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   BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85   

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https://dejure.org/1986,172
BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 (https://dejure.org/1986,172)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 (https://dejure.org/1986,172)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 (https://dejure.org/1986,172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes gewährten Zuschusses zum Krankengeld nach dem dafür maßgeblichen Manteltarifvertrag - Paritätische Finanzierung des Zuschusses zum Krankengeld - Gebot einer krankenversicherungsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 30
  • NZA 1987, 823
  • BB 1987, 1324
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85
    Jede dieser Möglichkeiten erfordert eine ergänzende rechtspolitische Entscheidung, die von den Tarifvertragsparteien zu treffen ist (vgl. dazu auch BAGE 41, 161 [BAG 09.12.1982 - 2 AZR 620/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85
    Anders als bei bewußten Tariflücken kommt in derartigen Fällen eine Lückenausfüllung durch Urteil grundsätzlich in Betracht (vgl. statt vieler BAGE 47, 61, 67 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85
    Vielmehr ist zu berücksichtigen, daß sie dem Krankenversicherungsrecht entnommen und daher im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu verstehen sind (vgl. zur Auslegung insoweit BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 54/85

    Krankengeld - Ausfallzeit

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85
    (Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Beitragsabzugs vgl. BSG Urteil vom 19. Juni 1986 - 12 RK 54/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen.) Bei dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber die Vorschriften über das Krankengeld selbst (§ 182 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 RVO) unverändert gelassen.
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85
    Ein Tätigwerden der Gerichte bedeutete, daß sie verfassungswidrig in die Tarifautonomie eingriffen (vgl. BAGE 36, 218, 225, 226 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 604/00

    Zuschuß zum Krankengeld - Bruttokrankengeld

    Die Tarifvertragsparteien haben also ihre Zuschußregelung unverändert gelassen, auch nachdem das Krankengeld mit Wirkung vom 1. Januar 1984 der Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung unterworfen wurde (vgl. hierzu BAG 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30, 31, 34 f.; 24. April 1996 aaO, zu 4 der Gründe; 21. August 1997 aaO, zu 3 a der Gründe).

    Der Ausgleich eines solchen Abzugs war und ist im Tarifvertrag nicht vorgesehen (vgl. BAG 10. Dezember 1986 aaO S 35 f.; 6. Mai 1987 - 5 AZR 316/85, 5 AZR 317/85, 5 AZR 347/86, 5 AZR 765/85, 5 AZR 182/86 - alle nv.; 24. April 1996 aaO, zu 2 - 4 der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1996 - 8 Sa 444/96

    Bedeutung des Begriffs der Barleistung; Gewährung eines Zuschusses zum

    Die Beklagte bezieht sich im wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 - (NZA 87, 823 ff.).

    Das Arbeitsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.1986 (NZA 1987, 823 f.) mit zutreffender Begründung die Klage abgewiesen.

    [Mit dem BAG (Urteil vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85; a.a.O) geht das erkennende Gericht davon aus, daß die tarifvertraglichen Begriffe "Krankengeld" und "Barleistungen" dem Krankenversicherungsrecht entnommen und daher im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu verstehen sind.

    Während mit dem BAG (Urteil vom 10.12.1986, a.a.O.) für die Zeit im unmittelbaren Anschluß an die seit dem 01.01.1984 eingeführte Belastung des Krankengeldes mit Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von einer nachträglichen Regelungslücke im Tarifvertrag aus gegangen werden kann, deren Ausfüllung durch Urteil nicht in Betracht kommt, ist die Lage im vorliegenden Falle eine andere.

    Liegt ein bewußtes Festhalten am bisherigen Wortlaut in Kenntnis der veränderten Umstände vor, so muß davon aus gegangen werden, daß die Tarifvertragsparteien in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.12.1986, a.a.O.) den Begriff der "Barleistung" im sozialversicherungsrechtlichen Sinne verstanden und ihn von dem Begriff des "Auszahlungsbetrages" unterschieden haben.

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Im Falle einer unbewußten Regelungslücke haben die Gerichte hingegen grundsätzlich die Möglichkeit und Pflicht (vgl. insoweit BAG 23. Januar 1980 - 4 AZR 105/78 - BAGE 32, 364, 369), diese zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (BAG 24. Februar 1988, aaO; 10. Dezember 1986 - 5 AZR 517/85 - BAGE 54, 30, 35; 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - ZTR 1999, 375, zu I 2 a der Gründe, jeweils mwN).

    Diese Möglichkeit scheidet allerdings dann aus, wenn zur Schließung der Lücke verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb aufgrund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muß, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (BAG 10. Dezember 1986, aaO; BAG 3. November 1998, aaO; Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 1 Rn. 817; restriktiver Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rn. 424 ff., 428).

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