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   BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93   

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BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93 (https://dejure.org/1994,3659)
BAG, Entscheidung vom 06.04.1994 - 5 AZR 518/93 (https://dejure.org/1994,3659)
BAG, Entscheidung vom 06. April 1994 - 5 AZR 518/93 (https://dejure.org/1994,3659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beschäftigung von Schwerbehinderte auf Seiten des Arbeitgebers - Gesteigerte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Schwerbehinderten - Eingeschränkte Einsatzmöglichkeit des Schwerbehinderten ist durch Tarif-und Satzungsrecht möglich

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamthafenbetrieb - Hafenarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 34/82

    Schwerbehinderte - Annahmeverzug nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, Schwerbehindertengesetz, Stand: Mai 1993, § 14 Rz 6, m.w.N.).

    Die Norm begründet im bestehenden Arbeitsverhältnis mit den Schwerbehinderten eine Erweiterung der im Arbeitsverhältnis begründeten Fürsorgepflicht und gewährt den Schwerbehinderten ebenso wie § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG einen klagbaren Anspruch (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., zu IV 2 a der Gründe; Gröninger/Thomas, a.a.O., § 14 Rz 12; Neumann/Pahlen, Schwerbehindertengesetz, 8. Aufl., § 14 Rz 33).

    Ihre Grenzen findet diese Pflicht nach § 14 Abs. 3 Satz 3 SchwbG (§ 11 Abs. 3 Satz 3 SchwbG a. F.) dort, wo ihre Erfüllung mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden und daher unzumutbar ist, wobei es für die Zumutbarkeit auf betriebstechnische wie wirtschaftliche Gesichtspunkte ankommt (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., m.w.N.; Gröninger/Thomas, a.a.O., § 14 Rz 15).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Bei ihrer Weigerung kann sich die Beklagte nicht auf die fehlende tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers berufen (vgl. BAGE 45, 199, 202 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG, zu 1 b der Gründe), abgesehen davon, daß sie aufgrund ihrer besonderen Fürsorgepflicht (§ 14 Abs. 2 und Abs. 3 SchwbG) gehalten war, den Kläger nach Maßgabe seiner Einsetzbarkeit zu beschäftigen.
  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Die Norm beinhaltet auch vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109 und 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, a.a.O., § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Die Norm beinhaltet auch vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109 und 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, a.a.O., § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Das hat der Senat unter ausführlicher Darstellung der Entstehungsgeschichte der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der Entwicklung des Schwerbeschädigten- bzw. Schwerbehindertenrechts durch die Rechtsprechung in seinem Urteil vom 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - näher ausgeführt (vgl. BAGE 68, 141, 144 ff., 149 f. = AP Nr. 1 zu § 14 SchwbG 1986, zu II, III 2, IV 1, 2 der Gründe).
  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Die Norm beinhaltet auch vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109 und 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, a.a.O., § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63

    Beschäftigung der schwerbeschädigten Arbeitnehmer nach Fähigkeiten und

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, Schwerbehindertengesetz, Stand: Mai 1993, § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 28.05.1975 - 5 AZR 172/74

    Bevorzugung von schwerbeschädigten Bewerbern

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Die Norm beinhaltet auch vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109 und 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, a.a.O., § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Dagegen spricht bereits die praktische Erwägung, daß die Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache mit dem Ziele, ein vom Berufungsgericht für erheblich erachtetes Vorbringen wieder aus dem Prozeßstoff auszuschalten, mit einer sinnvollen und vernünftigen Prozeßführung schlechthin unvereinbar wäre (vgl. BAGE 42, 244, 256 f.= AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, zu IV der Gründe; BAG Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL 11, 1etzter Absatz, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
    Dagegen spricht bereits die praktische Erwägung, daß die Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache mit dem Ziele, ein vom Berufungsgericht für erheblich erachtetes Vorbringen wieder aus dem Prozeßstoff auszuschalten, mit einer sinnvollen und vernünftigen Prozeßführung schlechthin unvereinbar wäre (vgl. BAGE 42, 244, 256 f.= AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, zu IV der Gründe; BAG Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL 11, 1etzter Absatz, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64

    Schwerbeschädigter hat klagbaren Anspruch auf eine SchwbG § 12 entsprechende

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Soweit sich der Kläger gegen die Zulassung verspäteten Vorbringens durch das Berufungsgericht wendet, kann dies mit der Revision ohnehin nicht gerügt werden (BAG 6. April 1994 - 5 AZR 518/93 - EEK I/1141; BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 256 f.).
  • LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1013/97

    Arbeitsplatzausstattung - behindertengerechter Arbeitsplatz - zum Anspruch auf

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  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 945/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

    Überdies ist eine Zulassung von Berufungsvorbringen entgegen § 67 ArbGG für die Gegenpartei unanfechtbar und für das Revisionsgericht bindend (BAG 6. April 1994 - 5 AZR 518/93 - EEK I/1141; 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244; BGH 21. Januar 1981 - VIII ZR 10/80 - NJW 1981, 928).
  • LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 2175/97

    Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung; Änderung der Arbeitsorganisation;

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