Rechtsprechung
| BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93 |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 03.06.1992 - 9 Ca 343/91
- LAG Hamburg, 07.04.1993 - 5 Sa 56/92
- BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03
Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin
Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsverhältnis oder der Umfang einer Leistungspflicht sein (Senat 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324, zu 1 der Gründe; 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP BAT § 4 Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 32, zu I der Gründe mwN).Maßgebend dafür ist die Erwartung, dass diese einem gegen sie ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. nur Senat 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324, zu 2 bis 4 der Gründe mwN).
- BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02
Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung
Wenn dieses Ziel auch mit Hilfe der Feststellungsklage erreicht werden kann, gestattet der Grundsatz deshalb Ausnahmen (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 293, zu B I 3 der Gründe mwN; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239 f., zu A III 2 b der Gründe; 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324, zu 3 der Gründe). - BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06
Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht
Es ist zu erwarten, dass der Streit zwischen den Parteien durch ein Feststellungsurteil endgültig beigelegt wird (BAG 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324, zu 4 der Gründe).
- BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 226/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08
Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 4 TVöD - Auslegung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass die Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren möglich ist, wenn sie sich gegen eine Behörde richtet, weil anzunehmen ist, dass diese sich an ein stattgebendes Feststellungsurteil halte, so dass eine Leistungsklage entbehrlich ist (vgl. etwa BAG vom 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 24 mwN; vom 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324; vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte). - LAG Berlin, 07.02.2005 - 12 Sa 2241/04
Zuordnung zum Personalüberhang; Versetzung zum Stellenpool
Gegenstand einer Feststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO können indes auch einzelne Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsverhältnis oder der Umfang einer Leistungspflicht sein (vgl. nur BAG, Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324; Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP BAT § 4 Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 32). - LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1446/05
Einseitige Änderung einer Nebenabrede im Arbeitsvertrag trotz Fehlens eines …
Gegenstand einer Feststellungsklage können dabei auch einzelne Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsverhältnis oder der Umfang einer Leistungspflicht sein (vgl. BAG, Urteil vom 28.09.2005 - 5 AZR 408/04 - Urteil vom 15.11.1994 - 5 AZR 522/93 - Urteil vom 19.06.1985 - 5 AZR 57/84 -). - LAG Bremen, 14.01.2010 - 3 Sa 75/09
Mehrarbeitszuschlag für Schulhausmeister; unbegründeter Feststellungsantrag bei …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass die Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren möglich ist, wenn sie sich gegen eine öffentlich rechtliche Körperschaft richtet, weil anzunehmen ist, dass diese sich an ein stattgebendes Feststellungsurteil hält und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird, so dass eine Leistungsklage entbehrlich ist (vgl. BAG Urteil vom 24.05.2007 - 6 AZR 706/06 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK; BAG Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 528/03 - BAGE 112, 115; BAG Urteil vom 15.11.1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324; BAG Urteil vom 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte). - LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten
Bei einem öffentlichen Arbeitgeber kann davon ausgegangen werden, dass er einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommt und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. nur BAG 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324; BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44;… Schwab/Weth/Zimmerling ArbGG, 3. Auflage § 46 Rn. 73). - BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 354/02 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
