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   BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87   

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BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87 (https://dejure.org/1988,568)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1988 - 5 AZR 526/87 (https://dejure.org/1988,568)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 (https://dejure.org/1988,568)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 62
  • NZA 1989, 13
  • BB 1988, 2391
  • BB 1989, 354
  • DB 1988, 2365
  • JR 1989, 308
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.06.1961 - 5 AZR 236/60

    Krankheit - Lohnfortzahlung - Gehaltsanspruch

    Auszug aus BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und weitgehend übereinstimmender Auffassung im Schrifttum setzt der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsunfähigkeit voraus, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige und ausschließliche Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Vergütungsanspruchs bildet (vgl. BAGE 11, 19 = AP Nr. 27 zu § 63 HGB; Urteil vom 22. Juni 1961 - 5 AZR 236/60 - AP Nr. 4 zu § 133 c GewO; zuletzt Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe m. w. N.; ferner Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Neubearbeitung August 1987, § 1 Rz 19; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, Stand August 1987, L 332 f.).
  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 19/83

    Nichtantreten des Mutterschaftsurlaubs - Krankenhausaufenthalt - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87
    Hierzu hat das Landesarbeitsgericht zu Recht angenommen, daß die Klägerin sich für ihre gegenteilige Auffassung nicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 1984 - 3 RK 19/83 - (DB 1985, 874) stützen kann.
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83

    Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem

    Auszug aus BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und weitgehend übereinstimmender Auffassung im Schrifttum setzt der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsunfähigkeit voraus, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige und ausschließliche Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Vergütungsanspruchs bildet (vgl. BAGE 11, 19 = AP Nr. 27 zu § 63 HGB; Urteil vom 22. Juni 1961 - 5 AZR 236/60 - AP Nr. 4 zu § 133 c GewO; zuletzt Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe m. w. N.; ferner Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Neubearbeitung August 1987, § 1 Rz 19; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, Stand August 1987, L 332 f.).
  • BAG, 03.03.1961 - 1 AZR 76/60

    Handlungsgehilfe - Krankheit - Bundeswehr - Grundwehrdienst

    Auszug aus BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und weitgehend übereinstimmender Auffassung im Schrifttum setzt der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsunfähigkeit voraus, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige und ausschließliche Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Vergütungsanspruchs bildet (vgl. BAGE 11, 19 = AP Nr. 27 zu § 63 HGB; Urteil vom 22. Juni 1961 - 5 AZR 236/60 - AP Nr. 4 zu § 133 c GewO; zuletzt Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe m. w. N.; ferner Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Neubearbeitung August 1987, § 1 Rz 19; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, Stand August 1987, L 332 f.).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Nach der gesetzlichen Regelung tritt die Rechtsfolge der Freistellung bei Erfüllung der Arbeitnehmeranspruchsvoraussetzungen allein mit dem Verlangen des schwerbehinderten Menschen ein (ebenso zu § 16 Abs. 1 BErzGG: BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen wechselseitigen Hauptpflichten; Arbeits- und Vergütungspflicht werden suspendiert (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1).

    Gestaltungsrechte wie das Recht auf Elternzeit (vgl. Sowka Anm. AP BErzGG § 15 Nr. 1; Joussen NZA 2005, 336, 337) sind grundsätzlich bedingungsfeindlich und damit auch nicht widerrufbar (st. Rspr., vgl. BAG 30. Oktober 2003 - 8 AZR 491/02 - BAGE 108, 199).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Dadurch unterscheidet sich ein in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlicher Arbeitnehmer von anderen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnisse ruhen, zB während der Elternzeit oder der Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes (BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - BAGE 26, 107 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 2, zu II 4 c der Gründe; 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62 = AP BErzGG § 15 Nr. 1 = EzA BErzGG § 16 Nr. 1; 31. Mai 1989 - 7 AZR 574/88 - AP BetrVG 1972 § 44 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 44 Nr. 9; 25. Oktober 2000 - 7 ABR 18/00 - BAGE 96, 163 = AP BetrVG (1952) § 76 Nr. 32 = EzA BetrVG § 76 Nr. 16, zu B 3 c der Gründe).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 558/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erwerbsunfähigkeit

    In dieser Zeit ruhten die beiderseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62, 64, zu I 1 der Gründe; Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 EFZG Rn. 135 mwN).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Das Arbeitsverhältnis kommt zum Ruhen (vgl. nur BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90

    Erziehungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit

    Das Arbeitsverhältnis der Klägerin wurde im Anschluß an die Schutzfrist des § 6 Abs. 1 MuSchG, die am 21. November 1988 endete, nicht dadurch berührt, daß wegen eines bestehenden Erziehungsurlaubs die beiderseitigen Hauptpflichten ruhten (vgl. dazu BAGE 59, 62, 64 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP Nr. 1 zu § 15 BErzGG, zu I 1 der Gründe).

    Dort hieß es in § 8 a Abs. 1 Satz 1 MuSchG, daß Mütter Anspruch auf Mutterschaftsurlaub im Anschluß an die Schutzfrist des § 6 Abs. 1 MuSchG bis zu dem Tage haben, an dem das Kind sechs Monate alt war (wie hier Meisel/ Sowka, aaO, § 16 BErzGG Rz 5 a. E.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 16 BErzGG Rz 9; vgl. ferner BAGE 59, 62, 67 f. [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP, aaO, zu II 1 b der Gründe).

    Wie der Senat bereits erkannt hat, wird der Beginn des Erziehungsurlaubs nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank geworden ist (BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP, aaO).

    So hat der Senat in der bereits mehrfach angeführten Entscheidung BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP, aaO, unter Hinweis auf diese Rechtsprechung und die mit ihr übereinstimmende Auffassung im Schrifttum ausgeführt, wenn eine Arbeitnehmerin sich im Erziehungsurlaub befinde, dann ruhten die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, und eine während des Erziehungsurlaubs eingetretene Arbeitsunfähigkeit sei dann nicht ursächlich für den Verdienstausfall, weil eine Vergütungspflicht auch ohne die Arbeitsunfähigkeit nicht bestanden hätte.

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von derjenigen, über die der Senat in BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP, aaO, zu befinden hatte.

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Beanspruchen eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer uneingeschränkt Erziehungsurlaub, so ruht das Arbeitsverhältnis der Parteien während dieser Zeit (Anschluß an BAG Urteil vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - DB 1988, 2365).

    f) Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ebenso ein Ruhen der beiderseitigen Hauptpflichten während des Erziehungsurlaubs angenommen, in dem keine erlaubte Teilzeitarbeit erbracht wird (Urteil vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - DB 1988, 2365 = NZA 1989, 13 = EzA § 16 BErzGG Nr. 1; ebenso Meisel/Sowka, aaO, § 15 BErzGG Rz 32; a. A. Halbach, Erziehungsurlaub ab 1986, DB Beil. Nr. 1/86, S. 11; Winterfeld, Neues Arbeitsrecht, Stand Mai 1987, Teil M, Rz 183).

    Denn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, die die gesetzlichen Voraussetzungen des § 15 BErzGG erfüllen, sind nicht auf das Einverständnis des Arbeitgebers bei der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs angewiesen (BAG Urteil vom 22. Juni 1988, aaO, m. w. N. aus dem Schrifttum), sondern haben das Alleinentscheidungsrecht, ob sie den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 21/04

    Teilzeitarbeit neben Elternzeit

    Das Arbeitsverhältnis ruhte also ab diesem Zeitpunkt (vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/97 - BAGE 59, 62; 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - BAGE 62, 35).
  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 574/88

    Betriebsversammlung: Teilnahmerecht während des Erziehungsurlaubs

    Zwar ruht das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs; dieses Ruhen betrifft jedoch lediglich die beiderseitigen Hauptpflichten (vgl. zum früheren Mutterschaftsurlaub z.B. BAG Urteile vom 13. Oktober 1982, BAGE 40, 214, 218 = AP Nr. 113 zu § 611 BGB Gratifikation, zu I 2 b, cc der Gründe und vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 - nicht veröffentlicht, zu I 1 der Gründe; zum Erziehungsurlaub BAG Urteile vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - EzA § 16 BErzGG Nr. 1, vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - zur Veröffentlichung bestimmt, und vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - nicht veröffentlicht, zu I 2 der Gründe).
  • LAG Berlin, 17.10.1989 - 11 Sa 53/89

    Anspruch auf Krankenvergütung; Arbeitsunfähigkeit; Ursache; Erziehungsurlaub;

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  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98

    Kündigung während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 01.10.1991 - 1 AZR 147/91

    Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Streiks

  • LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04

    Kosten für Fahrten zu Betriebsratssitzungen während der Elternteilzeit

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 309/96

    Erziehungsurlaub trotz Sonderurlaubs

  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 91/92

    Verheiratete Beamtin - Versicherungsfreiheit - Erziehungsurlaub -

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 662/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 661/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 380/88

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 670/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 1/93

    Arbeitsplatzwechsel - Europa - Arbeitslosigkeit

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 281/88

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • LAG Hamm, 09.07.2003 - 18 Sa 215/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit,

  • LAG München, 09.02.2023 - 3 Sa 194/22

    Teilzeit während der Elternzeit, Teilzeitverlangen, Auslegung, Schadensersatz,

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 671/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13

    Unbefristete Besetzung eines Elternzeitvertretungsarbeitsplatzes -

  • ArbG Hamburg, 16.10.2013 - 27 Ca 184/13

    Ausdrückliche oder konkludente Erklärung zur Streikteilnahme erforderlich

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.08.2016 - 7 Ca 3580/16

    Auslegung von Tarifnormen; aktives Beschäftigungsverhältnis

  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90

    Tarifliches Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 14.92

    Beamtenrecht - Erziehungsurlaub - Erziehungsgeld

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 102/91

    Überforderungsschutz bei Vorruhestand; Erziehungsurlaub und Beschäftigtenzahl

  • LAG München, 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97

    Betriebsrat: Anspruch des im Erziehungsurlaub befindlichen Mitglieds auf

  • LAG Sachsen, 10.01.2007 - 2 Sa 168/05

    Tarifliches Urlaubsgeld

  • LAG Berlin, 29.01.1991 - 10 Sa 97/90

    Arbeitskampf: Entgeltfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hessen, 06.02.1989 - 7 Sa 1677/88

    Arbeitsentgelt: Kürzung von Sonderleistungen bei Erziehungsurlaub

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 625/93

    Tarifliche Jahresleistung bei Erziehungsurlaub - Jahresleistungen

  • LAG Hessen, 24.06.1991 - 11 Sa 285/91

    Begriff des Ruhens ; Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ; Ruhen des

  • LAG Nürnberg, 27.10.1992 - 2 (4) Sa 136/91

    Betriebliche Sonderzahlungen; Möbelhandel; Auszahlungstag; Ruhen des

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