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   BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 527/79   

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https://dejure.org/1981,2133
BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 527/79 (https://dejure.org/1981,2133)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1981 - 5 AZR 527/79 (https://dejure.org/1981,2133)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1981 - 5 AZR 527/79 (https://dejure.org/1981,2133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückwirkender Aufhebungsvertrag - Konkursverwalter - Arbeitnehmer - Wirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1981, 1364
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 527/79
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts enthalten insoweit keinen Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze und lassen auch keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt (BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Dabei wird es weniger darauf ankommen, ob der Konkursverwalter Kenntnis vom Forderungsübergang auf die Beklagte (§§ 412, 407 BGB) hatte, als auf die grundsätzliche Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über das Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl: BSGE 46, 20, 24 = SozR 4100 § 117 Nr. 2; BAG ZIP 1981, 76, 78 f; BB 1986, 2202, 2204; BAG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, unveröffentlicht; Gagel/Vogt, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, 1992, RdNrn 182 ff und 194 ff mwN; Christopher Müller, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 1991, S 164 ff mwN), falls nicht ein Fall des Rechtsmißbrauchs vorliegt (vgl BAG ZIP 1981, 1364, 1365; BB 1986, 2202, 2204; Urteil vom 15. Dezember 1988; Gagel/Vogt aaO; Müller aaO).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

    Über die mit der Zahlung von Arbeitslosengeld gem. § 115 Abs. 1 SGB X auf die Bundesagentur übergegangenen Ansprüche konnte der Kläger nicht mehr verfügen (vgl. Senat 23. September 1981 - 5 AZR 527/79 - zu 2 der Gründe, ZIP 1981, 1364).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 Sa 436/07

    Prozessstandschaft (gewillkürte), Prozessführungsbefugnis, Bundesagentur für

    Der Kläger war nicht verfügungsberechtigt, denn sobald das Arbeitslosengeld gezahlt und damit der Übergang nach § 115 SGB X bewirkt ist, kann nicht mehr wirksam auf den Entgeltanspruch verzichtet werden (vgl. BAG 23.09.1981 - 5 AZR 527/79 - ZIP 1981, 1364; Kasseler Komm./Kater § 115 SGB X Rn 55).

    Soweit die Agentur für Arbeit an ihn Arbeitslosengeld gezahlt hat, sind die für die Zeit vom 20.06.2005 bis 15.06.2006 entstandenen Gehaltsansprüche aber bereits mit der Zahlung durch die Bundesagentur für Arbeit auf diese übergegangen (§ 115 SGB X; vgl. zu § 117 Abs. 4 S. 2 AFG - BAG 23.09.1981 - 5 AZR 527/79 - ZIP 1981, 1364).

  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 246/95

    Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Abfindung

    Vereinbarungen, mit denen der Beendigungszeitpunkt zurückverlegt wird, haben dann keine Wirkung gegenüber Sozialleistungsträgern, wenn das Arbeitsverhältnis unstreitig fortbestand, gesicherte Entgeltansprüche bestanden, die bereits übergegangen waren, und die Parteien den Anspruchsübergang kannten (BAG Urteil vom 17. April 1986, LAG Hamm Urteil vom 19. Februar 1988, beide aaO; Senatsurteil vom 23. September 1981 - 5 AZR 527/79 - ZIP 1981, 1364; Gagel, aaO, Rz 48 ff.; ähnlich Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Stand Juni 1996, § 117 Rz 27; weitergehend wohl Niesel/Düe, aaO).
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 83/99 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund einer Abfindung nach

    Hätten die Arbeitsvertragsparteien aber ungeachtet des Bestehens von Arbeitsentgeltansprüchen deren "Erledigung" vereinbart, wäre zu beachten, daß der Kläger nach Sinn und Zweck des § 115 SGB X nicht wirksam zu Lasten der Beklagten auf übergangene Ansprüche verzichten konnte (BAG ZIP 1981, 1364; Kater aaO § 115 SGB X RdNr 51 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 19 AS 1502/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dem Beigeladenen fehlte damit die Verfügungsbefugnis (vgl. BAG Urteil vom 23.09.1981 - 5 AZR 527/79 = juris Rn 20; LAG Schleswig-Holstein aaO Rn 54 ff.; Kater aaO Rn 51, 55, 57, 58, 62; Bieresborn in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 115 Rn 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 AL 4706/01

    Aufhebung der Bewilligungsentscheidung über Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit

    Ein Verzicht auf den Entgeltanspruch wäre insoweit unwirksam gewesen (einhellige Auffassung, vgl. Bundesarbeitsgericht ZIP 1981, 1364).
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