Rechtsprechung
   BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54914
BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16 (https://dejure.org/2016,54914)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2016 - 5 AZR 53/16 (https://dejure.org/2016,54914)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 (https://dejure.org/2016,54914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,54914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 Buchst. f, i der Richtlinie 2008/104/EG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 9 Nr. 2 AÜG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 167 ZPO, § 691 Abs. 2 ZPO, § 13 AÜG, § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 7 Abs. 4, § 11 BUrlG

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Auskunftspflicht des Entleihers bezüglich "equal pay" bei fehlender vergleichbaren Stammarbeitnehmern

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

  • Betriebs-Berater

    Auskunftspflicht des Entleihers bezüglich "equal pay" bei fehlender vergleichbaren Stammarbeitnehmern

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt; Bestimmung des Vergleichsentgelts - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Vergleichsentgelt; Auskunftspflicht des Entleihers

  • rechtsportal.de

    Vergleichsentgelt zur Ermittlung des Equal Pay in der Zeitarbeit

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bestimmung des Vergleichsentgelts eines Leiharbeitnehmers ("Equal Pay")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Equal pay-Ansprüche - und ihre Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt - und das Vergleichsentgelt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsanspruch eines Leiharbeitnehmers - und sein Verfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt - Auskunftspflicht des Entleihers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 213
  • ZIP 2017, 587
  • MDR 2017, 527
  • NZA 2017, 380
  • BB 2017, 628
  • JR 2018, 416
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    Urlaub ist eine in Art. 3 Abs. 1 Buchst. f, i der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (im Folgenden RL) genannter Regelungsgegenstand und damit eine wesentliche, dem Gebot der Gleichbehandlung unterliegende Arbeitsbedingung iSv. § 10 Abs. 4 AÜG (BAG 28. Januar 2015 - 5 AZR 122/13 - Rn. 26; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 35, BAGE 153, 75) .

    Art. 5 Abs. 1 RL gebietet, das Vergleichsentgelt stets tätigkeitsbezogen zu bestimmen: Es ist das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer erhalten hat oder - gibt es einen solchen nicht - der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (im Einzelnen BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 23 ff., BAGE 153, 75) .

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist der Arbeitnehmer (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 13 mwN, BAGE 153, 75) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    § 2 Arbeitsvertrag verweist - unabhängig davon, ob die sprachlich missglückte Klausel überhaupt dem Transparenzerfordernis des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügte - auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff., BAGE 144, 306) .

    Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt ist ein die vertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch (st. Rspr. seit BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306) , dessen Höhe sich aus einem Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum ermittelt.

    a) Die Klägerin war nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen oder nicht wirksam in das Arbeitsverhältnis einbezogenen Tarifverträgen einzuhalten (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 34 f., BAGE 144, 306, seither st. Rspr.) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .

    c) Ob, wie die Beklagte meint, beim Gesamtvergleich gewährte Verpflegungskostenzuschüsse zu berücksichtigen sind, bemisst sich danach, ob damit - wenn auch in pauschalierter Form - ein der Klägerin tatsächlich entstandener Aufwand erstattet werden sollte (echter Aufwendungsersatz) oder die Leistung sich als "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Entgelt darstellt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 57) .

  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 1081/12

    Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG - Verjährung

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    Dazu kann sie von der Entleiherin entsprechende Angaben verlangen, denn die Auskunft nach § 13 AÜG ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22; 24. April 2014 - 8 AZR 1081/12 - Rn. 18, BAGE 148, 84) .

    Unterlässt sie dies, können Schadensersatzansprüche der Leiharbeitnehmerin entstehen (vgl. BAG 24. April 2014 - 8 AZR 1081/12 - Rn. 24 mwN, aaO) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - gestaffelte Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    a) Zur substantiierten Darlegung des Gesamtvergleichs gehört die schriftsätzliche Erläuterung, in welchem Umfang im Überlassungszeitraum Differenzvergütung etwa für geleistete Arbeit, aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, gewährten Urlaubs, Freizeitausgleichs oder Abgeltung von Stunden aus einem Arbeitszeitkonto oder eines sonstigen Tatbestands, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt, begehrt wird (BAG 20. November 2013 - 5 AZR 365/13 - Rn. 19; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 44) .

    c) Ob, wie die Beklagte meint, beim Gesamtvergleich gewährte Verpflegungskostenzuschüsse zu berücksichtigen sind, bemisst sich danach, ob damit - wenn auch in pauschalierter Form - ein der Klägerin tatsächlich entstandener Aufwand erstattet werden sollte (echter Aufwendungsersatz) oder die Leistung sich als "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Entgelt darstellt (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 34 ff.; 19. Februar 2014 - 5 AZR 700/12 - Rn. 57) .

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    Dieser (weitere) Urlaub unterliegt aber - wie bei den Stammarbeitnehmern - den gesetzlichen Regeln und etwaigen im Entleiherbetrieb geltenden ergänzenden Bestimmungen (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 12, BAGE 137, 249) .

    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 26) .

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14

    Vergleichsentgelt - Hemmung der Verjährung - Klageänderung

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 4/14 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht die Klage iHv. 736, 58 Euro brutto nebst Zinsen (Urlaubsabgeltung für die Jahre 2008 und 2009) abgewiesen hat.

    Im Übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 4/14 - aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    Diese ist für die tätigkeitsbezogene Bestimmung des Vergleichsentgelts ab dem Zeitpunkt maßgeblich, ab dem die Entleiherin sie veranlasst, also aufgrund des ihr überlassenen Weisungsrechts zugewiesen hat, sei es ausdrücklich, sei es konkludent durch Billigung oder Duldung (vgl. zur ähnlichen Problematik bei der quantitativen Mehrarbeit BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 ff.) .
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    Ausgangspunkt für die Berechnung der Differenzvergütung ist vielmehr das - gegebenenfalls anteilige - Monatsgehalt, das die Klägerin im Überlassungszeitraum erhalten hätte, wenn sie unmittelbar bei der Entleiherin beschäftigt gewesen wäre (vgl. BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 32) .
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16
    Die Klägerin hat den Mangel so rechtzeitig behoben, dass der Mahnbescheid innerhalb der Frist des § 691 Abs. 2 ZPO und damit "demnächst" zugestellt wurde (vgl. BGH 21. März 2012 - VII ZR 230/01 - Rn. 16 ff., BGHZ 150, 221; Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 691 Rn. 5 mwN) .
  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • BAG, 20.11.2013 - 5 AZR 365/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

  • BAG, 28.01.2015 - 5 AZR 122/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausschlussfristen -

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist der Arbeitnehmer (BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 25, BAGE 157, 213; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 13, BAGE 153, 75) .
  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Die vertragliche Vergütungsabrede des Leiharbeitnehmers wird ggf. durch seinen gesetzlichen Entgeltanspruch auf gleiches Arbeitsentgelt korrigiert (vgl. dazu BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 17, BAGE 157, 213; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306) .

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist der Arbeitnehmer (BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 25, BAGE 157, 213; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 13, BAGE 153, 75) .

    Für die Dauer der Überlassung steht dem Leiharbeitnehmer ein Urlaubsanspruch in Höhe des (anteiligen) Jahresurlaubs zu, den der Entleiher vergleichbaren Stammarbeitnehmern gewährt, der aber - wie bei den Stammarbeitnehmern - den gesetzlichen Regeln und etwaigen im Entleiherbetrieb geltenden ergänzenden Bestimmungen unterliegt (vgl. BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 13, BAGE 157, 213; 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 12, BAGE 137, 249) .

  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 22/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Denn ein solcher Anspruch wäre - sein Entstehen und die schlüssige Berechnung der Höhe des Anspruchs (zum nicht statthaften "Herunterrechnen" des Monatslohns von Stammarbeitnehmern auf einen fiktiven Stundenlohn vgl. BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 31 mwN, BAGE 157, 213; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 66/18 - Rn. 45 mwN, BAGE 168, 96) zugunsten der Klägerin unterstellt - nach § 15 Abs. 1 Arbeitsvertrag wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen.
  • BFH, 12.05.2022 - VI R 32/20

    Keine dauerhafte Zuordnung bei nur befristeten Einsätzen im Rahmen eines

    a) Maßgeblich für die Beurteilung ist vorliegend das zwischen dem Kläger und A bestehende Arbeitsverhältnis (sog. Leiharbeitsverhältnis, s. Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 22.02.2017 - 5 AZR 252/16, BAGE 158, 205, Rz 2, und vom 23.11.2016 - 5 AZR 53/16, BAGE 157, 213, Rz 4).
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 578/16

    Nachtarbeitszuschlag - Arbeitnehmerüberlassung - Zuschlagsregelung im

    a) Beim MTV Zeitarbeit handelt es sich - ebenso wie bei dem dazugehörigen Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit - um einen Tarifvertrag iSv. § 10 Abs. 4 Satz 2 AÜG in der bis 31. März 2017 geltenden Fassung, der den nach § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF grundsätzlich bestehenden Equal-Pay-Anspruch des Leiharbeitnehmers (vgl. dazu zB BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - BAGE 157, 213) beseitigt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 257/20

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Es ist das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer erhalten hat oder - gibt es einen solchen nicht - der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre (vgl. 23.11.2016 - 5 AZR 53/16 Rn. 17 mwN).

    Zur substantiierten Darlegung des Gesamtvergleichs gehört die schriftsätzliche Erläuterung, in welchem Umfang im Überlassungszeitraum Differenzvergütung etwa für geleistete Arbeit, aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder Feiertagen, gewährten Urlaubs oder Freizeitausgleichs oder Abgeltung von Stunden aus einem Arbeitszeitkonto oder eines sonstigen Tatbestands, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt, begehrt wird (vgl. BAG 23.11.2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 30 mwN).

  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung

    (f) Anhaltspunkte, bei dem Verpflegungszuschuss handele es sich nicht um einen "echten Aufwendungsersatz", sondern ein "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Arbeitsentgelt, das bei einem Günstigkeitsvergleich zu berücksichtigen wäre (vgl. BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 32 mwN, BAGE 157, 213) , sind nicht ersichtlich.
  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung

    (f) Anhaltspunkte, bei dem Verpflegungszuschuss handele es sich nicht um einen "echten Aufwendungsersatz", sondern ein "verschleiertes" und damit steuerpflichtiges Arbeitsentgelt, das bei einem Günstigkeitsvergleich zu berücksichtigen wäre (vgl. BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 32 mwN, BAGE 157, 213) , sind nicht ersichtlich.
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17

    Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 23.11.2016 darauf abgestellt, dass von der erforderlichen Kenntnis des Gläubigers i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ab dem Zeitpunkt auszugehen sei, ab dem der Leiharbeitnehmer Kenntnis von der Tatsache hat, dass vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers mehr verdienen als er (vgl. BAG, Urteil vom 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 -, juris, Rn. 22).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 15 Sa 1517/17

    Elektroinstallationsbetrieb - Montage von Photovoltaikanlagen -

    Wird der Mangel innerhalb dieser Frist behoben, ist für die Hemmung der Verjährung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Einreichung des Mahnantrags abzustellen (BGH 12.01.2011 - VIII ZR 148/10 - juris Rn. 19; BAG 23.11.2016 - 5 AZR 53/16 - juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht