Rechtsprechung
   BAG, 06.12.1989 - 5 AZR 53/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2002
BAG, 06.12.1989 - 5 AZR 53/89 (https://dejure.org/1989,2002)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 5 AZR 53/89 (https://dejure.org/1989,2002)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 5 AZR 53/89 (https://dejure.org/1989,2002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von beigetriebenem Zwangsgeld - Wegfall der Rechtsgrundlage für das beigetriebene Zwangsgeld durch erklärten Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsgeld: Rückforderung von vollstrecktem Zwangsgeld nach Bereicherungsgrundsätzen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 62 Abs. 2.; BGB §§ 779, 133, 157, § 812 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 888 Abs. 1
    Rückzahlung von beigetriebenem Zwangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2579
  • BB 1990, 564
  • DB 1990, 2276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 24.08.1967 - 4 W 63/66
    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 5 AZR 53/89
    Daher muß auch der Gläubiger in der Lage sein, auf seine Rechte aus dem noch nicht rechtskräftig gewordenen Beschluß zu verzichten und den Titel nicht mehr durchzusetzen (vgl. OLG Köln Beschluß vom 24. August 1967 - 4 W 63/66 - JZ 1967, 762, 763).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.1978 - 11 W 127/77
    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 5 AZR 53/89
    Die Auffassung, daß bei Aufhebung des Vollstreckungstitels oder bei Verzicht des Gläubigers auf seine titulierten Rechte ein bereicherungsrechtlicher Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen das Land besteht, ist heute im Schrifttum und, soweit ersichtlich, auch in der Rechtsprechung weithin anerkannt (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 888 Anm. 3 C; Zöller/Scherübl, ZPO, 13. Aufl., § 888 Anm. 3 c; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 888 Rz. 33; OLG Köln, a.a.O., S. 763, mit zustimmender Anmerkung von Baur, besonders in Fn. 5; vgl. ferner OLG Karlsruhe Beschluß vom 1. August 1978 - 11 W 127/77 - MDR 1979, 150, 151).
  • LAG Bremen, 30.09.2008 - 3 Ta 40/08

    Aufhebung eines rechtskräftigen Zwangsgeldbeschlusses

    Es soll vielmehr den Schuldner zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung anhalten (vgl. BAG, Urteil vom 06.12.1989, 5 AZR 53/89, AP Nr. 5 zu § 62 ArbGG 1979 m. Anm. Stöber = NJW 1990, 2579 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 18.09.1997, 5 WF 41/97, FamRZ 1998, 384).

    Insoweit besteht weitestgehend Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, lediglich Anspruchsgrundlage und Verfahrensweg sind umstritten (BAG v. 06.12.1989, a. a. O.; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG Frankfurt/Main v. 12.04.1991, a. a. O.; OLG Köln v. 02.08.1991, a. a. O.; OLG Hamm v. 18.04.1989, a. a. O.; B/L/H/A, 66. Aufl., § 888 Rdnr. 20: § 812 BGB entsprechend; MükoZPO-Gruber, § 888 Rdnr. 32: entsprechend § 776 ZPO; Musielak-Lackmann, § 888 Rdnr. 15, § 890 Rdnr. 16; Stein/Jonas-W. Brehm, § 888 Rdnr. 33: bereicherungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Zöller-Stöber, § 888 Rdnr. 14, § 890 Rdnr. 26: § 812 I 2 BGB entspr. oder §§ 717 II 1, 945 ZPO analog).

    Dies wird unter anderem damit begründet, dass die Staatskasse als Zahlungsempfängerin im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht beteiligt ist (Stöber, Anm. zu BAG v. 6.12.1989, AP Nr. 5 zu § 62 ArbGG 1979; Zöller-Stöber, § 890 Rdnr. 26).

    Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in seinem Urteil vom 06.12.1989 (a. a. O.) mit dieser Fragestellung nicht auseinanderzusetzen, da dort die Ansprüche im Klageverfahren geltend gemacht worden sind.

  • LAG Nürnberg, 27.07.2016 - 5 Ta 61/16

    Rückerstattung Zwangsgelder bei vollstreckter Weiterbeschäftigung

    d) Gegen dieses Ergebnis ließe sich einwenden, dass das Zwangsgeld keinen Strafcharakter hat und daher bei nachträglichem Wegfall des Titels mittels Aufhebung der Zwangsgeldbeschlüsse die Möglichkeit geschaffen werden müsste, bereits gezahlte Zwangsgelder zurückzufordern (vgl. BAG 6, 12.1989 - 5 AZR 53/89 - NJW 1990, 2579).

    Das erkennende Gericht folgt insoweit nicht der vom BAG im Urteil vom 6.12.1989 als obiter dictum geäußerten Auffassung, mit einem Sieg in zweiter Instanz entfalle "unzweifelhaft" die Rechtsgrundlage für den Zwangsgeldbeschluss hinsichtlich der Weiterbeschäftigung (BAG 6, 12.1989 - 5 AZR 53/89 - NJW 1990, 2579).

    Damit scheidet zudem eine Rückzahlung der Zwangsgelder analog § 812 BGB (BAG 6, 12.1989 - 5 AZR 53/89 - NJW 1990, 2579; LAG Rheinland-Pfalz 13.2.2009 - 8 Ta 182/08; HessLAG 13.9.2013 - 12 Ta 393/12) aus, weil diese nicht ohne Rechtsgrund gezahlt wurden.

    Das erkennende Gericht folgt insoweit der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.1989 - 5 AZR 53/89 - zitiert nach Juris.

  • LAG Hamm, 27.06.2017 - 4 Ta 514/16

    Zwangsgeld; Rückzahlung; Rechtskraft; Aufhebung

    Jedenfalls nach Eintritt der Rechtskraft des der Zwangsvollstreckung zugrunde liegenden Titels ist ein Anspruch auf Rückzahlung beigetriebener Zwangsgelder gegen die Staatskasse ausgeschlossen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 06.12.1987 - 5 AZR 53/89).

    Dies ist für den Fall der Klagerücknahme ausdrücklich in § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO geregelt und es gibt keinen rechtfertigenden Grund, auf dieses Merkmal bei einer nur entsprechenden Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO zu verzichten (offenbar auch BAG, Urteil vom 06.12.1989 - 5 AZR 53/89 = NJW 1990, 2579 f.; LAG Bremen a.a.O. im Leitsatz; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.1999 - 2 Ta 3/99 = NZA 1999, 1239 f.).

    Das BAG hat angenommen, dass sich ein derartiger Rückzahlungsanspruch aus einer entsprechenden Anwendung des § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ergeben kann, wenn der Gläubiger auf die Rechte aus einem Zwangsgeldbeschluss verzichtet (BAG, Urteil vom 06.12.1989 a.a.O.; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 890, Rn. 26 unter Hinweis auf § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO als mögliche Anspruchsgrundlage), allerdings nur, wenn der fragliche Zwangsgeldbeschluss noch nicht - wie hier - rechtskräftig geworden ist (BAG a.a.O., Rn. 24 unter Berufung auf OLG Köln, Beschluss vom 24.08.1967 - 4 W 63/66 = JZ 1967, 762 f.).

  • OLG Zweibrücken, 13.03.2000 - 3 W 44/00

    Anordnung der Rückzahlung beigetriebenen Zwangsgeldes

    Zum Teil wird die Meinung vertreten, der Schuldner müsse seinen Rückzahlungsanspruch gegen die Staatskasse im ordentlichen Klagewege verfolgen (Zöller/Stöber, ZPO 21. Aufl. § 888 ZPO Rdn. 14 mit § 890 Rdn. 26; Stein-Jonas/Brehm, ZPO 21. Aufl. § 888 Rdn. 33 mit Fn. 161; wohl auch BAG NJW 1990, 2579).
  • LAG Hessen, 13.09.2013 - 12 Ta 393/12

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteten

    Die Voraussetzungen für die Rückzahlung sind nicht mehr gegeben, wenn der Gläubiger den Verzicht auf seine Rechte aus dem Titel und/oder dem Zwangsgeldbeschluss erst nach rechtmäßiger Beitreibung des rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes erklärt (BAG 06.12.1989 - 5 AZR 53/89 - AP Nr. 5 zu § 62 ArbGG 1979; OLG Frankfurt - 12.04.1991- 4 WF 181/90 - JurBüro 1991, 1554; LAG Rheinland-Pfalz - 13.02.2009 - juris).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 3 W 2443/05

    Rückforderung eines gezahlten Ordnungsgeldes

    Unabhängig davon, ob das Landgericht als Prozessgericht nach Aufhebung des Ordnungsgeldbeschlusses die Rückzahlung des Ordnungsgeldes überhaupt hätte anordnen können (so OLG Frankfurt, JurBüro 1991, 1554 ff.) oder die Rückzahlung im Klagewege geltend zu machen gewesen wäre (so Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 890 Rn. 26 unter Hinweis auf BAG, NJW 1990, 2579 f. m.w.N.), ist vorliegend ein Rückzahlungsanspruch der Schuldnerin schon dem Grunde, nach nicht gegeben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2009 - 8 Ta 182/08

    Anspruch auf Rückerstattung eines Zwangsgeldes

    Damit ist die Rechtsgrundlage für den Zwangsgeldbeschluss vom 03.09.2008 entfallen, was zur Folge hat, dass der Beklagten in analoger Anwendung von § 812 Abs. 1 S. 2 BGB ein Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des vollstreckten Zwangsgeldes zusteht (BAG v. 06.12.1989 - 5 AZR 53/89 - AP Nr. 5 zu § 62 ArbGG 1979).
  • LAG Nürnberg, 15.04.2013 - 7 Ta 27/13

    Zwangsvollstreckung - Zwangsgeld - Rückerstattung nach Vergleich

    Die gleiche Wirkung muss danach auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ein Vergleich der Parteien haben, der dieses Ziel des rückwirkenden Wegfalls der Rechtsgrundlage erreichen will und zu dessen Ausführung die Parteien alles unternehmen, was nach ihrer Auffassung zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 06.12.1989 - 5 AZR 53/89 = AP Nr. 5 zu § 62 ArbGG 1979 und NJW 1990/2579).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht