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   BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81   

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BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81 (https://dejure.org/1984,2505)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1984 - 5 AZR 539/81 (https://dejure.org/1984,2505)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 (https://dejure.org/1984,2505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Liznezfußballspieler - Pflichtspiele - Jahresprämie - Arbeitsunfähigkeit - Lohnfortzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2904
  • NZA 1985, 357 (Ls.)
  • DB 1985, 1243
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 412/81

    Anspruch auf Krankenlohn

    Auszug aus BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81
    a) Insoweit ist das Berufungsgericht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zutreffend davon ausgegangen, daß ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 616 Abs. 2 BGB (und nach allen anderen Bestimmungen Uber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - § 1 LohnFG, § 63 HGB, § 133 c GewO) nur besteht, wenn allein die Arbeitsunfähigkeit die Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung - hier der weiteren Pflichtspiele - und damit den Verlust des Gehaltsanspruches - hier auf die restliche Jahresprämie - bildet (BAG 10, 7, 10 f. = AP Nr. 20 zu § 63 HGB, zu III 1 und 2 der Gründe; BAG 11, 19, 21 f. = AP Nr. 27 zu § 63 HGB, Bl. 1 R, 2; zuletzt die Urteile des Senats vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG, zu 2 a der Gründe, und Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; desgleichen Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl. 1973? § 1 Rz 38; Hessel/Marienhagen, Krankheit im Arbeitsrecht, 4. Aufl. 1980, S. 25; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3» Aufl. 1979, § 1 Rz 20; Schulte/Mimberg/Sabel, Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl. 1979, S. 51, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76

    Unbezahlter Sonderurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Abbedingung der

    Auszug aus BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81
    a) Insoweit ist das Berufungsgericht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zutreffend davon ausgegangen, daß ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 616 Abs. 2 BGB (und nach allen anderen Bestimmungen Uber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - § 1 LohnFG, § 63 HGB, § 133 c GewO) nur besteht, wenn allein die Arbeitsunfähigkeit die Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung - hier der weiteren Pflichtspiele - und damit den Verlust des Gehaltsanspruches - hier auf die restliche Jahresprämie - bildet (BAG 10, 7, 10 f. = AP Nr. 20 zu § 63 HGB, zu III 1 und 2 der Gründe; BAG 11, 19, 21 f. = AP Nr. 27 zu § 63 HGB, Bl. 1 R, 2; zuletzt die Urteile des Senats vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG, zu 2 a der Gründe, und Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; desgleichen Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl. 1973? § 1 Rz 38; Hessel/Marienhagen, Krankheit im Arbeitsrecht, 4. Aufl. 1980, S. 25; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3» Aufl. 1979, § 1 Rz 20; Schulte/Mimberg/Sabel, Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl. 1979, S. 51, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 498/77

    Lizenzfußballspieler der Bundesligen - Angestellte - Statuten des Deutschen

    Auszug aus BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81
    Insoweit gelten die gleichen Erwägungen, die der Senat bereits in dem Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 489/77 - (AP Nr. 2 zu § 611 BGB Berufssport, zu I 1 der Gründe m. w. N.) - 6.
  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 202/59

    6-Wochen-Frist - Fortzahlung des Gehalts - Eintritt des unverschuldeten Unglücks

    Auszug aus BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81
    a) Insoweit ist das Berufungsgericht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zutreffend davon ausgegangen, daß ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 616 Abs. 2 BGB (und nach allen anderen Bestimmungen Uber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - § 1 LohnFG, § 63 HGB, § 133 c GewO) nur besteht, wenn allein die Arbeitsunfähigkeit die Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung - hier der weiteren Pflichtspiele - und damit den Verlust des Gehaltsanspruches - hier auf die restliche Jahresprämie - bildet (BAG 10, 7, 10 f. = AP Nr. 20 zu § 63 HGB, zu III 1 und 2 der Gründe; BAG 11, 19, 21 f. = AP Nr. 27 zu § 63 HGB, Bl. 1 R, 2; zuletzt die Urteile des Senats vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG, zu 2 a der Gründe, und Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; desgleichen Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl. 1973? § 1 Rz 38; Hessel/Marienhagen, Krankheit im Arbeitsrecht, 4. Aufl. 1980, S. 25; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3» Aufl. 1979, § 1 Rz 20; Schulte/Mimberg/Sabel, Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl. 1979, S. 51, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 03.03.1961 - 1 AZR 76/60

    Handlungsgehilfe - Krankheit - Bundeswehr - Grundwehrdienst

    Auszug aus BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81
    a) Insoweit ist das Berufungsgericht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zutreffend davon ausgegangen, daß ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 616 Abs. 2 BGB (und nach allen anderen Bestimmungen Uber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - § 1 LohnFG, § 63 HGB, § 133 c GewO) nur besteht, wenn allein die Arbeitsunfähigkeit die Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung - hier der weiteren Pflichtspiele - und damit den Verlust des Gehaltsanspruches - hier auf die restliche Jahresprämie - bildet (BAG 10, 7, 10 f. = AP Nr. 20 zu § 63 HGB, zu III 1 und 2 der Gründe; BAG 11, 19, 21 f. = AP Nr. 27 zu § 63 HGB, Bl. 1 R, 2; zuletzt die Urteile des Senats vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG, zu 2 a der Gründe, und Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 412/81 - AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; desgleichen Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl. 1973? § 1 Rz 38; Hessel/Marienhagen, Krankheit im Arbeitsrecht, 4. Aufl. 1980, S. 25; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3» Aufl. 1979, § 1 Rz 20; Schulte/Mimberg/Sabel, Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl. 1979, S. 51, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Daher weiß der mannschaftsangehörige Berufssportler auch ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag, dass er kein Recht auf einen Spieleinsatz hat, sondern eine Vielzahl von Umständen, und zwar von Spiel zu Spiel neu, darüber entscheidet, ob er zum Einsatz kommt oder nicht (BAG 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - zu I 2 b der Gründe) .

    Die Zahl der absolvierbaren Pflichtspiele stellt sich daher grundsätzlich lediglich als eine rechtlich nicht geschützte Chance des Spielers dar (BAG 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2016 - 4 Sa 202/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis im Profifußball

    Damit stellt sich die Teilnahme des Klägers an Bundesligaspielen im Ergebnis nur als eine rechtlich nicht geschützte Chance dar und keineswegs als ein vorgegebener Anspruch (BAG v. 22.08.1984 - 5 AZR 539/81 - AP Nr. 165 zu § 616 BGB).
  • ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14

    Befristung von Arbeitsverträgen im Spitzensport - Ungewissheit der

    Entsprechend auch einem bereits 1984 vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall eines Profifußballspielers ist die Spielteilnahme ausweislich des vorliegenden Arbeitsvertrages nur ein Teil der Arbeitsverpflichtung und der entsprechenden Beschäftigungspflicht (vgl. BAG 22.08.1984 - 5 AZR 539/81- juris) und konsequenterweise richtete sich die Geltendmachung des Klägers außergerichtlich auf den Trainingsbetrieb.
  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle

    Nicht zum fortzuzahlenden Gehalt im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB zählen aber auch Leistungen des Arbeitgebers, die nicht auf die im Entgeltfortzahlungszeitraum entfallenden Dienste des Angestellten bezogen sind; bei ihnen ist die Arbeitsunfähigkeit nicht die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und des Arbeitsentgelts (vgl. BAG 39, 67, 69 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu II 1 der Gründe; ferner Senatsurteil vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - zu I 1 und 2 a der Gründe m.w. N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Jahresprämie für Lizenzfußballspieler).

    Hierbei handelt es sich um Leistungen, die unabhängig von der auf einen bestimmten Zeitabschnitt bezogenen und bei Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Arbeitsleistung gewährt werden (vgl. dazu die Jahresleistung des Lizenzfußballers: BAG Urteil vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 -, zu I 1 und 2 der Gründe).

  • BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 85/95

    Entgeltfortzahlung: Einsatzprämie eines Berufsfußballspielers als Bestandteil des

    Der Kläger war - worüber die Parteien nicht streiten - als Berufsfußballspieler in einer in der Bundesliga spielenden Fußballmannschaft Angestellter im Sinne des § 616 BGB (BAG in ständiger Rechtsprechung; statt vieler: Urteil vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - AP Nr. 65 zu § 616 BGB , m.w.N., mit insoweit zustimmender Anmerkung von Trieschmann).

    Zu Unrecht meint die Revision, sich insoweit auf das Urteil des Senats vom 22. August 1984 (- 5 AZR 539/81 - AP Nr. 65 zu § 616 BGB ) stützen zu können.

    Diese Frage ist erst zu stellen, wenn geprüft wird, ob die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung, hier: Nichteinsatz in einem Meisterschaftsspiel, und damit für den Verlust des Vergütungsanspruchs bildet (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - AP Nr. 65 zu § 616 BGB , zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Dies unterscheidet die vorliegende Einsatzprämie von der Jahresprämie, wie sie der Entscheidung des Senats vom 22. August 1984 (- 5 AZR 539/81 - AP Nr. 65 zu § 616 BGB ) zugrunde lag.

  • LAG Nürnberg, 28.03.2006 - 7 Sa 405/05

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - Treuwidrige Berufung auf das

    Diese den allgemeinen Beschäftigungsanspruch abbedingende vertragliche Regelung ist im Hinblick auf die Besonderheiten des Profifußballs (Verwirklichung der Vorstellungen des allein verantwortlichen Trainers) zulässig (BAG Urteil vom 22.08.1984, DB 85, 1243; LAG Niedersachsen Urteil vom 11.01.1989, NZA 89, 469; Rybak, a.a.O., S. 148).

    Wegen dieser Verweisung enthält § 7 AV keine eigenständige Anspruchsgrundlage (BAG Urteil vom 22.08.1984, DB 85, 1243).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht der gesetzliche Entgeltfortzahlungsanspruch aber nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit den Verlust des Gehaltsanspruchs war (BAG 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - AP BGB § 616 Nr. 65 mwN auch aus der Literatur).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 Sa 3/93
    Jedenfalls hat das Bundesarbeitsgericht das Lohnausfallprinzip für den hier anzuwendenden § 616 BGB ausdrücklich anerkannt (Urteil vom 22.08.1984 - 5 AZR 539/81 - = AP Nr. 65 zu § 616 BGB-; unter I 2 a) der Gründe).

    Zwar besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 616 Abs. 2 BGB (und nach allen anderen Bestimmungen über die Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfall) nur, wenn allein die Arbeitsunfähigkeit die Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit den Verlust des Gehaltsanspruchs bildet (ständige Rechtsprechung des BAG u.a. vom 22.08.1984 a.a.O. m.w.N.).

    d) Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1984 (a.a.O.), das wegen der grundsätzlichen Fragen bereits zitiert wurde und auf welches sich die Berufung ebenfalls stützt, spricht nicht gegen dieses Ergebnis.

  • VG Minden, 11.01.2023 - 16 K 1164/21
    vgl. BAG, Urteile vom 6. Dezember 1995 - 5 AZR 237/94 -, juris Rn. 28, und vom 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 -, juris Rn. 29, sowie vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 -, juris Rn. 22 f.; Bieder, in: BeckOGK, BGB, 1. Juli 2022, § 616 Rn. 35, m.w.N.; Oetker, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2022, § 616 Rn. 92 ff.; Baumgärtner, BeckOK, BGB, 62. Edition, 1. Mai 2022, § 616 Rn. 8; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 97 Rn. 12, 26; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 616 Rn. 62; Boecken, in: NK-Gesamtes Arbeitsrecht, BGB, 1. Auflage 2016, § 616 Rn. 17; Hohenstatt/Krois, Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung während der Corona-Pandemie, NZA 2020, 413 (415).
  • VG Minden, 20.09.2022 - 16 K 1086/21

    Kein Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen nach

    vgl. BAG, Urteile vom 6. Dezember 1995 - 5 AZR 237/94 -, juris Rn. 28, und vom 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 -, juris Rn. 29, sowie vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 -, juris Rn. 22 f.; Bieder, in: BeckOGK, BGB, 1. Juli 2022, § 616 Rn. 35, m.w.N.; Oetker, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2022, § 616 Rn. 92 ff.; Baumgärtner, BeckOK, BGB, 62. Edition, 1. Mai 2022, § 616 Rn. 8; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 97 Rn. 12, 26; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 616 Rn. 62; Boecken, in: NK-Gesamtes Arbeitsrecht, BGB, 1. Auflage 2016, § 616 Rn. 17; Hohenstatt/Krois, Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung während der Corona-Pandemie, NZA 2020, 413 (415).
  • LAG Düsseldorf, 10.06.1998 - 12 Sa 497/98

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Jahresleistungsprämie und Spielprämie im

  • VG Minden, 15.11.2022 - 16 K 1556/21
  • VG Minden, 15.12.2022 - 16 K 1444/21
  • VG Minden, 11.01.2023 - 16 K 2037/21
  • LAG Hamm, 02.04.1998 - 12 Sa 2264/97

    Anspruch auf eine Aufstiegsprämie bei Fussballspielern; Arbeitsrechtlicher

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