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   BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19 (A)   

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BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19 (A) (https://dejure.org/2020,15845)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2020 - 5 AZR 55/19 (A) (https://dejure.org/2020,15845)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 5 AZR 55/19 (A) (https://dejure.org/2020,15845)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit nationaler Gerichte für individuelle Arbeitsverträge unter Beachtung der unionsrechtlichen Zuständigkeiten für individuelle Arbeitsverhältnisse; Reichweite und Verständnis des Begriffs "Verbraucher" in Art. 17 Abs. 1 EuGVVO

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • Betriebs-Berater

    Vorlage an den EuGH zur internationalen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationales Prozessrecht - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; externe Patronatsvereinbarung zur Sicherung von Ansprüchen aus einem nach Schweizer Obligationenrecht begründeten Arbeitsverhältnis; Verbrauchereigenschaft eines Arbeitnehmers nach ...

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit nationaler Gerichte für individuelle Arbeitsverträge unter Beachtung der unionsrechtlichen Zuständigkeiten für individuelle Arbeitsverhältnisse

  • datenbank.nwb.de

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zur Internationalen Zuständigkeit für Klage im Zusammenhang mit externer Patronatsvereinbarung zur Sicherung von Ansprüchen aus nach Schweizer Obligationenrecht begründetem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - aufgrund einer Patronatserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2359
  • NZA 2021, 744
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    Die EuGVVO geht nationalem Zuständigkeitsrecht im Rang vor (zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001 [im Folgenden EuGVVO aF] BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 13 mwN) .

    Das ist aber sowohl Voraussetzung für die Annahme eines Wohnsitzes iSv. Art. 63 Abs. 1 EuGVVO (vgl. dazu E. Peiffer/M. Peiffer in Geimer/Schütze Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen Stand September 2016 EuGVVO Art. 63 Rn. 5) als auch für die Anwendung von Art. 20 Abs. 2 EuGVVO (dazu BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 32) , der in Arbeitssachen eine Niederlassung für Streitigkeiten aus dem Betrieb der Niederlassung einem Wohnsitz iSv. Art. 62 bzw. Art. 63 EuGVVO gleichstellt.

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat zu Art. 18 Abs. 2 EuGVVO aF (jetzt inhaltsgleich Art. 20 Abs. 2 EuGVVO) allerdings entschieden, die Norm gelte nur, wenn zwischen den Parteien des Rechtsstreits ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 29) .

    Fällt ein Rechtsstreit in die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, ist die internationale Zuständigkeit regelmäßig indiziert und sind die deutschen Gerichte auch im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 13 mwN; 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 13, BAGE 152, 363) .

  • EuGH, 21.06.2018 - C-1/17

    Petronas Lubricants Italy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    In seiner Entscheidung vom 21. Juni 2018 (- C-1/17 - [Petronas Lubricants Italy SpA]) hat der Gerichtshof Art. 20 Abs. 2 EuGVVO aF dahin ausgelegt, dass hierdurch dem Arbeitgeber - unter Berücksichtigung der in Art. 20 Abs. 2 EuGVVO aF aufgenommenen Regel des Art. 6 Nr. 3 EuGVVO aF - das Recht eingeräumt wird, vor dem Gericht, bei dem die von einem Arbeitnehmer ordnungsgemäß erhobene Klage anhängig ist, eine Widerklage zu erheben, die sich auf eine Forderungsabtretung stützt, die der Arbeitgeber und der ursprüngliche Forderungsinhaber vertraglich vereinbart haben, nachdem die Klage erhoben worden war.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof die Zuständigkeit des Gerichts, bei dem die Klage erhoben war, für die Widerklage ua. damit begründet, dass der Kläger mit der Beklagten und der alten Gläubigerin "parallele" Arbeitsverträge geschlossen habe und der Gegenstand des Verfahrens auf demselben Sachverhalt beruhe wie die von der Beklagten erhobene Widerklage (EuGH 21. Juni 2018 - C-1/17 - [Petronas Lubricants Italy SpA] Rn. 31 ff.) .

    Bei den Vorschriften in Kapitel II Abschnitt 5 EuGVVO handelt es sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur um besondere, sondern auch um abschließende Bestimmungen (EuGH 21. Juni 2018 - C-1/17 - [Petronas Lubricants Italy SpA] Rn. 25; 14. September 2017 - C-168/16 ua. - [Nogueira ua.] Rn. 51 mwN) .

  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    Außerdem kann auf die Auslegung des Gerichtshofs zu entsprechenden Bestimmungen des Übereinkommens von Rom zurückgegriffen werden, da mit diesem gemäß seiner Präambel die innerhalb der Union insbesondere im Bereich der gerichtlichen Zuständigkeit und der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen bereits begonnene Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts fortgesetzt werden soll (EuGH 14. September 2017 - C-168/16 ua. - [Nogueira ua.] Rn. 55) .

    der Ort, der den tatsächlichen Mittelpunkt der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers bildet oder von dem er den wesentlichen Teil seiner Arbeitspflichten aus erfüllt oder erfüllt hat (EuGH 14. September 2017 - C-168/16 ua. - [Nogueira ua.] Rn. 59) , in Stuttgart und damit im Zuständigkeitsbereich deutscher Gerichte lag.

    Bei den Vorschriften in Kapitel II Abschnitt 5 EuGVVO handelt es sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur um besondere, sondern auch um abschließende Bestimmungen (EuGH 21. Juni 2018 - C-1/17 - [Petronas Lubricants Italy SpA] Rn. 25; 14. September 2017 - C-168/16 ua. - [Nogueira ua.] Rn. 51 mwN) .

  • EuGH, 10.04.2003 - C-437/00

    Pugliese

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    So hat der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. April 2003 (- C-437/00 - [Pugliese] Rn. 23 ff.) im Rahmen des Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ 1989 hinsichtlich der Klage eines Arbeitnehmers, der vertraglich an zwei verschiedene Arbeitgeber gebunden war, angenommen, dass der erste Arbeitgeber dann vor dem Gericht des Ortes verklagt werden kann, an dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für den zweiten Arbeitgeber ausübt, wenn der erste Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Abschlusses des zweiten Vertrags selbst ein Interesse an der Erfüllung der Leistung hatte, die der Arbeitnehmer für den zweiten Arbeitgeber an einem von diesem bestimmten Ort erbringt, wobei dieses Interesse nicht streng anhand formaler und ausschließlicher Kriterien geprüft werden dürfe, sondern umfassend unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen sei.

    Zugleich soll dem Beklagten ermöglicht werden, bei vernünftiger Betrachtung vorherzusehen, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (EuGH 10. April 2003 - C-437/00 - [Pugliese] Rn. 16 mwN) .

  • EuGH, 14.05.2009 - C-180/06

    Ilsinger - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    Die Patronatsvereinbarung vom 12. Februar 2016 stellt, da es sich um ein privatautonom begründetes Schuldverhältnis handelt und Art. 17 Abs. 1 EuGVVO auch einseitig verpflichtende Schuldverhältnisse erfasst (EuGH 14. Mai 2009 - C-180/06 - [Ilsinger] Rn. 51, 53) , grundsätzlich einen "Vertrag" iSd. Regelung dar.

    Er kann auch vorliegen, wenn eine der Parteien lediglich ihre Annahme zum Ausdruck bringt, ohne selbst eine wie immer geartete rechtliche Verpflichtung gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Unternehmer) einzugehen (für Gewinnzusagen einer Versandhandelsgesellschaft EuGH 14. Mai 2009 - C-180/06 - [Ilsinger] Rn. 51, 53) .

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    Ob es sich um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit handelt, bedarf insoweit keiner Entscheidung, weil auch solche Verfahren zu den Zivilsachen iSd. Verordnung gehören (zu Art. 1 Abs. 1 Satz 1 der EuGVVO aF vgl. BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 12 mwN, BAGE 147, 342) .

    Zwar kann im Verhalten der Parteien im Prozess eine konkludente Rechtswahl liegen, indem diese sich ausschließlich auf Rechtsvorschriften eines bestimmten Staats beziehen (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 20, BAGE 147, 342; BGH 13. September 2004 - II ZR 276/02 - zu A II 1 a der Gründe) .

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08

    Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    der Ort, an dem die Willensbildung der Gesellschaft erfolgt und die grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 306/08 - Rn. 31, BAGE 132, 182; E. Peiffer/M. Peiffer in Geimer/Schütze Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen Stand September 2016 EuGVVO Art. 63 Rn. 8; Wieczorek/Schütze/Eichel ZPO 4. Aufl. Art. 63 Brüssel Ia-VO Rn. 11) , in Kanada.

    Soweit im Raum steht, dass die Beklagte von einem Büro in Stuttgart aus Geschäfte betrieben hat, ist nicht zu erkennen, dass sich dort der Schwerpunkt ihres unternehmensexternen Geschäftsverkehrs befunden hätte und es sich entsprechend um eine Hauptniederlassung iSv. Art. 63 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO (zu den Anforderungen vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 306/08 - Rn. 34 mwN, aaO) gehandelt hat.

  • BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    Da nicht erforderlich ist, dass der Rechtsnachfolger an die Stelle des ursprünglichen Schuldners tritt, wird auch die Haftung aus eigenständigen Rechtsgründen wie einer Bürgschaft oder einem Schuldbeitritt erfasst (BAG 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 - Rn. 7; GMP/Schlewing ArbGG 9. Aufl. § 3 Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    Fällt ein Rechtsstreit in die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, ist die internationale Zuständigkeit regelmäßig indiziert und sind die deutschen Gerichte auch im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 13 mwN; 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 13, BAGE 152, 363) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19
    b) Auch in Ansehung dieser Rechtsprechung ist nach Auffassung des Senats die richtige Anwendung von Art. 21 Abs. 2 EuGVVO in einem Fall wie dem Vorliegenden nicht derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EuGH 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports BV] Rn. 37; 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [SRL C.I.L.F.I.T. ua.]).
  • OLG Hamm, 05.12.2018 - 8 U 50/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 172/11

    Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 767/14

    Vertrag zugunsten Dritter - Rechtswahl

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern,

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente -

  • EuGH, 03.10.2019 - C-208/18

    Petruchová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 07.11.2019 - C-213/18

    Guaitoli u.a.

  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

  • BGH, 12.01.2017 - IX ZR 95/16

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers nach Insolvenzanfechtung bei harter

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

  • EuGH, 22.05.2008 - C-462/06

    Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    In dem Prozessverhalten der Parteien kann eine konkludente Rechtswahl liegen, wenn sie sich ausschließlich auf Rechtsvorschriften eines bestimmten Staats beziehen (BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 55/19 (A) - Rn. 79, BAGE 171, 132; 12. Dezember 2017 - 3 AZR 305/16 - Rn. 29, BAGE 161, 142) .
  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland -

    Ob der Begriff "beruflich" lediglich selbständige Tätigkeiten erfasst oder ob hierunter auch abhängige Tätigkeiten, insbesondere die Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis fallen, ist zwar streitig (vgl. zum Streitstand BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 55/19 (A) - Rn. 62 ff., BAGE 171, 132) .

    (b) Im vorliegenden Verfahren kann diese Frage allerdings dahinstehen, da die Parteien über einen Anspruch aus einem individuellen Arbeitsvertrag streiten, weshalb die im Abschn. 5 des Kapitels II der Verordnung Nr. 1215/2012 für individuelle Arbeitsverträge getroffenen Bestimmungen, hier Art. 23 der Verordnung Nr. 1215/2012 zur Anwendung kommen, die abschließenden Charakter haben (EuGH 25. Februar 2021 - C-804/19 - [Markt24] Rn. 33; 22. Mai 2008 - C-462/06 - [Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline] Rn. 18; BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 55/19 (A) - Rn. 52, BAGE 171, 132; EuArbRK/Krebber 4. Aufl. VO (EU) 1215/2012 Art. 20 Rn. 1) .

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH 25. Februar 2021 - C-804/19 - [Markt24] Rn. 25; 10. September 2015 - C-47/14 - [Holterman Ferho Exploitatie ua.] Rn. 41; BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 55/19 (A) - Rn. 33, BAGE 171, 132) .

    Fällt ein Rechtsstreit in die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, ist die internationale Zuständigkeit regelmäßig indiziert und sind die deutschen Gerichte auch im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 55/19 (A) - Rn. 50, BAGE 171, 132; 8. Dezember 2010 - 10 AZR 562/08 - Rn. 15) .

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Anhaltspunkte für eine konkludente Rechtswahl können sich daraus ergeben, dass Rechtsvorschriften eines bestimmten Staates zitiert oder in Bezug genommen werden (vgl. BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 55/19 (A) - Rn. 79, BAGE 171, 132; 12. Dezember 2017 - 3 AZR 305/16 - Rn. 29, BAGE 161, 142; 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 26, BAGE 159, 69; 15. Dezember 2016 - 6 AZR 430/15 - Rn. 45) .
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2020 - 3 Sa 285/19

    Ersatzfähigkeit eines Steuerschadens bei unberechtigter Kündigung und

    Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind als zivilrechtliche Streitigkeiten im Sinne der EuGVVO a.F./n.F. anerkannt (BAG vom 24.06.2020 - 5 AZR 55/19 (A), juris, Rz. 25; BAG vom 07.05.2020 - 2 AZR 692/19, juris, Rz. 16; BAG vom 22.10.2015 - 2 AZR 720/14, juris, Rz. 12).

    Der für die Anwendung der EuGVVO a.F./n.F. erforderliche Auslandsbezug (vgl. EuGH vom 17.11.2011 - C-327/10, juris, Rz. 29; BAG vom 24.06.2020 - 5 AZR 55/19 (A), juris, Rz. 26; BAG vom 07.05.2020 - 2 AZR 692/19, juris, Rz. 17; BAG vom 20.10.2015 - 9 AZR 525/14, juris, Rz. 13) liegt vor.

    Dass damit der erforderliche Auslandsbezug nicht zu einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, sondern zu einem bzw. hier sogar mehreren Drittstaaten außerhalb der Union (Vereinigte Arabische Emirate bzw. Turkmenistan) vorliegt, hindert die Anwendbarkeit der EuGVVO a.F. wie n.F. nicht, denn diese enthält ein Regelwerk, das ein umfassendes System bildet und dessen Vorschriften nicht nur für die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten gelten, sondern auch für die Beziehungen zwischen einem Mitgliedsstaat und einem Drittstaat (EuGH vom 19.07.2012 - C-154/11, juris, Rz. 40; vgl. auch BAG vom 24.06.2020 - 5 AZR 55/19 (A), juris, Rz. 27 f.).

    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob ohnehin nicht die nationalen Regelungen zur rügelosen Einlassung anzuwenden sind, sondern über den Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 EuGVVO a.F. / Art. 6 Abs. 1 EuGVVO n.F. hinaus die Regelungen der Art. 24 EuGVVO a.F. bzw. Art. 26 EuGVVO n.F. zur Zuständigkeit infolge rügeloser Einlassung in die Vorbehaltsregelungen hineinzulesen sind (vgl. insoweit BAG vom 24.06.2020 - 5 AZR 55/19 (A), juris, Rz. 29 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19   

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BAG, Entscheidung vom 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 (https://dejure.org/2023,5892)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO, im Folgenden EuGVVO), Art. 66 Abs. 1 EuGVVO, Abschni... tt 5 der EuGVVO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 ZPO, Art. 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (im Folgenden Rom I-VO), Art. 1 Abs. 1 Rom I-VO, Art. 28 Rom I-VO, Art. 1 Abs. 4 Satz 1 Rom I-VO, Art. 8 Rom I-VO, Art. 20 Abs. 1 EuGVVO, Art. 45 AEUV, Abs. 4 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO, Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB, Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO, § 184 Satz 1 GVG, §§ 133, 157 BGB, § 313 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 72, 74 ZPO, § 68 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 366 Abs. 1 BGB, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO, § 615 BGB, §§ 293 ff. BGB

  • Wolters Kluwer

    Patronats- oder Schirmherrenvereinbarung einer Konzern-Obergesellschaft für Forderungen eines Arbeitnehmers gegen eine Untergesellschaft; Unionsrechtliches Verständnis zum Begriff "Arbeitsverhältnis"; Rechtswegzuständigkeit für Forderungen des Sicherungsempfängers gegen ...

  • rewis.io

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit

  • Betriebs-Berater

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Auslegung einer Schirmherrenvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Patronats- oder Schirmherrenvereinbarung einer Konzern-Obergesellschaft für Forderungen eines Arbeitnehmers gegen eine Untergesellschaft; Unionsrechtliches Verständnis zum Begriff "Arbeitsverhältnis"; Rechtswegzuständigkeit für Forderungen des Sicherungsempfängers gegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit

Kurzfassungen/Presse (4)

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    Internationale Zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 20.10.2022 - C-604/20

    ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Hierzu ist das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Oktober 2022 (- C-604/20 - [ROI Land Investments]) ergangen.

    Das ergibt die Prüfung der in diesem Rechtsstreit gegebenen Sachverhaltsumstände unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union aus der Entscheidung vom 20. Oktober 2022 (- C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 35; verfehlt die Kritik von Junker EuZA 2021, 234 ff. zur Notwendigkeit des Vorabentscheidungsersuchens) .

    (1) Die in der Verordnung nicht ausdrücklich definierten Rechtsbegriffe "individueller Arbeitsvertrag", "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" sind, damit eine einheitliche Anwendung der mit ihr aufgestellten Zuständigkeitsvorschriften in allen Mitgliedstaaten gewährleistet ist, autonom auszulegen (EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 28 f.) .

    (2) Zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach Art. 21 Abs. 1 Buchst. b (i) und Abs. 2 EuGVVO hat der Gerichtshof bei der Beantwortung der Vorlagefrage 1 des Senats betont, dass ein Arbeitsverhältnis ein Unterordnungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber voraussetze (EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 32; vgl. auch 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 37; kritisch zur Entscheidung vom 20. Oktober 2022 Ulrici jurisPR-ArbR 2/2023 Anm. 8 zu C I 2 b) .

    Hieraus hat er abgeleitet, dass es für die Anwendbarkeit von Art. 21 Abs. 1 Buchst. b (i) und Abs. 2 EuGVVO in bestimmten Fallkonstellationen ausreicht, wenn zwischen der Person, gegen die sich die geltend zu machenden Ansprüche richten, und dem Anspruchsteller zwar kein förmlicher Arbeitsvertrag, aber dennoch ein Unterordnungsverhältnis besteht (EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 36) .

    bb) Unter Berücksichtigung der besonderen Sachverhaltsumstände, die auch der Gerichtshof der Europäischen Union bei der Beantwortung der Vorlagefrage 1 hervorgehoben hat (vgl. EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 35) , ist Kapitel II Abschnitt 5 ("Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge") der EuGVVO auf die vorliegende Patronatsvereinbarung zu erstrecken.

    Da unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Oktober 2022 (- C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 35) Kapitel II Abschnitt 5 der EuGVVO auf die Streitigkeit aus der Patronatsvereinbarung zu erstrecken ist (sh. Rn. 21) , gilt entsprechendes für die Bestimmung des auf diese Vereinbarung anwendbaren Rechts nach der Rom I-VO.

    Soweit die Brüssel I-VO durch die EuGVVO (Brüssel Ia-VO) aufgehoben und ersetzt wurde, gilt dieses Ziel der Kohärenz auch in Bezug auf diese Verordnung (EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 50; 10. Februar 2022 - C-595/20 - [ShareWood Switzerland] Rn. 34) .

    (3) Das Landesarbeitsgericht, das für die Patronatsvereinbarung vom Vorliegen eines Verbrauchervertrags iSv. Art. 6 Abs. 1 Rom I-VO ausgegangen ist (vgl. hierzu aber EuGH 20. Oktober 2022 - C-604/20 - [ROI Land Investments] Rn. 58) , hat sich folgerichtig mit Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO nicht auseinandergesetzt.

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Sollen die Einzelumstände auf engere Verbindungen zu einem anderen Staat verweisen, müssen sie insgesamt das Gewicht der einschlägigen Regelanknüpfung deutlich übersteigen (vgl. BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 39 mwN) .

    Sie müssen alle Gesichtspunkte berücksichtigen, die das Arbeitsverhältnis kennzeichnen und würdigen, welche ihrer Auffassung nach "am maßgeblichsten" sind (BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 40; vgl. zu Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB aF: BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 32; 18. September 2019 - 5 AZR 81/19 - Rn. 31, BAGE 168, 38) .

    Fehlt es an einer solchen Würdigung, ist dem Revisionsgericht eine eigene Rechtsanwendung möglich, wenn alle relevanten Tatsachen festgestellt sind (BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 40 mwN) .

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Nachdem die Parteien die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und die Darlegung des Feststellungsinteresses iSv. § 256 ZPO ebenso wie die Vorinstanzen anders beurteilt haben, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, seinen Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 13. November 2018 - 3 AZR 482/16 - Rn. 14 ff.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 70, BAGE 158, 54).

    b) Das Gebot eines fairen Verfahrens gebietet es, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, sich hierzu zu äußern (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) .

  • BGH, 14.06.2016 - XI ZR 242/15

    Bürgschaft: Einredeverlust des Bürgen im Hinblick auf den Ablauf der

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Dennoch wären mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen, die für andere Formen des vertraglich vereinbarten Eintretens für eine fremde Schuld gelten (vgl. zur Bürgschaft BGH 14. Juni 2016 - XI ZR 242/15 - Rn. 24, BGHZ 210, 348) , hierfür konkrete Anhaltspunkte in der Vereinbarung erforderlich.

    aa) Bei einer Bürgschaft entfaltet ein zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ergangenes Urteil nur dann gegenüber dem Bürgen eine Bindungswirkung, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist (vgl. BGH 14. Juni 2016 - IX ZR 242/15 - Rn. 24, BGHZ 210, 348) .

  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Nachdem die Parteien die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und die Darlegung des Feststellungsinteresses iSv. § 256 ZPO ebenso wie die Vorinstanzen anders beurteilt haben, gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, seinen Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 13. November 2018 - 3 AZR 482/16 - Rn. 14 ff.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 70, BAGE 158, 54).

    b) Das Gebot eines fairen Verfahrens gebietet es, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, sich hierzu zu äußern (vgl. BAG 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) .

  • EuGH, 11.04.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Ein individueller Arbeitsvertrag iSd. EuGVVO ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs des Europäischen Union eine Vereinbarung, mittels derer sich eine Person - der Arbeitnehmer - verpflichtet, während einer bestimmten Zeit für eine andere Person - den Arbeitgeber - nach deren Weisung Leistungen zu erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH 11. April 2019 - C-603/17 - [Bosworth und Hurley] Rn. 25; 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 25 mwN; vgl. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auch ErfK/Preis BGB § 611a Rn. 18 f.) .

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, müsse in jedem Einzelfall von den hierfür zuständigen nationalen Gerichten anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände geprüft werden, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen (vgl. auch EuGH 11. April 2019 - C-603/17 - [Bosworth und Hurley] Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 9. März 2021 - 9 AZR 312/20 - Rn. 29, BAGE 174, 224; 19. November 2019 - 3 AZR 332/18 - Rn. 18) .
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Sie müssen alle Gesichtspunkte berücksichtigen, die das Arbeitsverhältnis kennzeichnen und würdigen, welche ihrer Auffassung nach "am maßgeblichsten" sind (BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 40; vgl. zu Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB aF: BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 32; 18. September 2019 - 5 AZR 81/19 - Rn. 31, BAGE 168, 38) .
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Abgesehen davon, dass § 305c Abs. 2 BGB nur bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB Anwendung findet und hierzu vom Berufungsgericht keinerlei Feststellungen getroffen worden sind, setzt die Unklarheitenregel voraus, dass eine streitige AGB-Klausel tatsächlich unklar ist und etwaige Zweifel nicht durch Auslegung behoben werden können (vgl. MüKoBGB/Fornasier 9. Aufl. § 305c Rn. 45; BAG 22. März 2017 - 5 AZR 424/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Auszug aus BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 55/19
    Geschäftsgrundlage in diesem Sinne sind zum einen die gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragspartner, die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt geworden, beim Abschluss aber zutage getreten sind, zum anderen die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Partei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (vgl. BAG 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 - Rn. 32 mwN).
  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 482/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente -

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 86/09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage hinsichtlich der Behandlung einer von

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

  • EuGH, 10.02.2022 - C-595/20

    ShareWood Switzerland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 81/19

    Griechische Spargesetze - Staatenimmunität

  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 4 Sa 6/18

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Verbraucherbegriff nach

  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 615/08

    Zulässigkeit der Klage - Streitgegenstand - Nettoabfindung

  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 206/18

    Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Das Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 103 Abs. 1 GG, vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 - Rn. 29; 4. Mai 2022 - 5 AZR 474/21 - Rn. 40; 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; 18. Februar 2021 - 6 AZR 702/19 - Rn. 37, BAGE 174, 63; 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 30; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) gebietet es, dem Kläger im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zu der dem Arbeitszeitkonto zugrundeliegenden Vereinbarung sowie ggf. zu einer bestehenden Dienstvereinbarung iSd. § 9 Abs. 3 der Anlage 31 AVR Caritas ergänzende Ausführungen zu machen.
  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 168/23

    Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung

    Der Senat darf aber auch bei nichttypischen Willenserklärungen die Auslegung selbst vornehmen oder ergänzen, wenn das Landesarbeitsgericht - wie hier - den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (vgl. BAG 29. März 2023 - 5 AZR 55/19 - Rn. 44 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 06.09.2023 - 12 Sa 24/23

    Anspruch auf Kaufkraftausgleich des Grundgehalts

    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 29.03.2023 - 5 AZR 55/19, juris Rn. 45).
  • LAG Düsseldorf, 13.10.2023 - 10 Sa 169/23

    Einzelfallentscheidung zu der Frage des Ob und des Inhalts eines

    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 29.03.2023 - 5 AZR 55/19, juris Rn. 45).
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