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   BAG, 22.06.1972 - 5 AZR 55/72   

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https://dejure.org/1972,1926
BAG, 22.06.1972 - 5 AZR 55/72 (https://dejure.org/1972,1926)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1972 - 5 AZR 55/72 (https://dejure.org/1972,1926)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1972 - 5 AZR 55/72 (https://dejure.org/1972,1926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Zustellungsurkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1972, 2263
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.01.1961 - 5 AZR 295/60

    Lohnpfändung - Unterhaltsansprüche - Pfändungsfreier Betrag - Arbeitseinkommen

    Auszug aus BAG, 22.06.1972 - 5 AZR 55/72
    Jedenfalls ist ein derartiger Mangel dos Pfändungsaktes auch im Einziehungsverfahren unabhängig davon zu beachten, ob er zuvor im Wege der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht worden ist (Stein-Jonas, ZPO, 18«, Aufl«, , § 829 Anm«, VII 2; Baum bach-Lauterbach, ZPO, § 829 Anm0 7 B)«, Es bedarf daher keiner näheren Stellungnahme zu der allgemeinen Frage, inwieweit sonstige Mängel des Pfändungsaktes allein im Erinncrungsverfahren des § 766 ZPO oder auch im Drittschuldnerprozeß geprüft worden können (vgl" hier zu BAG 10, 279 ffo = AP Nr0 4 zu § 850 d ZPO unter II 2 a der Gründe)«,.
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

    a) Die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner ist gemäß § 829 Abs. 3 ZPO iVm. § 835 Abs. 3 ZPO Voraussetzung einer wirksamen Pfändung und Überweisung (vgl. BAG 22. Juni 1972 - 5 AZR 55/72 - AP ZPO § 829 Nr. 3 = EzA ZPO § 829 Nr. 1).
  • LAG Thüringen, 27.08.2001 - 6 Ta 82/01

    Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils

    Enthält die Postzustellungsurkunde allerdings wesentliche Mängel, führt dies nach der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zur Unwirksamkeit der Zustellung selbst (BGH Beschluß vom 13.12.1955 - V BLw 39/55, LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluß vom 16.02.1987 - NoTZ 18/86 - BGHR ZPO § 191 Nr. 4 Personenbezeichnung 1; BAG Urteil vom 22.06.1972 - 5 AZR 55/72 - AP ZPO § 829 Nr. 3; BAG Urteil vom 09.11.1978 - 3 AZR 784/77 - AP BGB § 242 Ruhegeld Nr. 179; BFH Urteil vom 10.10.1978 - VIII R 197/74 - BStBl 1979 II S. 209; Stein/Jonas/Roth a. a. O. § 190 Rz. 4 und § 191 Rz. 1; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl. § 191 Rz. 9 f; Münchener Kommentar ZPO/von Feldmann § 190 Rz. 3).

    Zu Recht weist das BAG in seiner Entscheidung vom 22.06.1972 (a. a. O.) darauf hin, daß es sich dabei um eine wesentliche Angelegenheit handelt, weil immer mit der Ersatzzustellung Risiken der Ordnungsgemäßheit der Zustellung verbunden sind.

  • BGH, 24.09.1992 - VII ZR 11/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Postulationsfähigkeit eines

    Insofern unterscheidet sich der Fall maßgeblich von der vom Bundesarbeitsgericht beurteilten Situation (vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1972 - 5 AZR 55/72 = Rpfleger 1972, 438).
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