Rechtsprechung
BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 552/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Sonderzuwendungen bei Wechsel des Rechtsverhältnisses - Ununterbrochene Tätigkeit bei demselben Ausbildungsträger - Anrechnung von vergütungsfreier Beurlaubung - Anteilige Zuwendung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Ausbildungsverhältnis - Wechsel vom ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.04.1983 - 33 Ca 8/83
- LAG Berlin, 22.09.1983 - 4 Sa 66/83
- BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 552/83
Papierfundstellen
- NZA 1985, 430 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 551/77
Angestellter - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Zuwendung für vorhergehendes …
Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 552/83
Nur dann, wenn eine vorherige Beendigung von dem Arbeitnehmer nicht veranlaßt wird und von ihm auch nicht zu vertreten ist, verzichten die Tarifverträge auf die zukunftsbezogene Voraussetzung, und der Arbeitnehmer behält den Zuwendungsanspruch (BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 b der Gründe).
- BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08
Ausschluss eines Abfindungsanspruchs
Aus der Berücksichtigung der bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegten Zeit wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien des TVöD die Treue zum öffentlichen Dienst honorieren wollen und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen (vgl. zum Prinzip der Einheit des öffentlichen Dienstes BAG 16. November 2005 - 10 AZR 235/05 - EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 9; Senat 19. Oktober 2000 - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362; BAG 23. Januar 1985 - 5 AZR 552/83 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 122). - BAG, 09.06.1993 - 10 AZR 523/92
Sonderzuwendung bei Wechsel des Rechtsverhältnisses
Die gegenteilige Ansicht des Fünften Senats im Urteil vom 23. Januar 1985 (- 5 AZR 552/83 - AP Nr. 122 zu § 611 BGB Gratifikation) gibt der Senat auf.Aus den dargelegten Gründen vermag der Senat der Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 1985 (- 5 AZR 552/83 - AP Nr. 122 zu § 611 BGB Gratifikation) nicht zu folgen.
- BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89
Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst
Den tariflichen Vorschriften liegt der Gedanke der Einheit des öffentlichen Dienstes zugrunde (BAG Urteil vom 30. November 1989 - 6 AZR 255/88 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV ; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 552/83 - AP Nr. 122 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 8. Februar 1978 - 5 AZR 756/76 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 624/75 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Gratifikation).
- BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05
Rückzahlung einer Zuwendung für Auszubildende
Wenn die Tarifvertragsparteien in beiden Tarifverträgen bei den vergangenheitsbezogenen Anspruchsvoraussetzungen für die Zuwendung die im Bezugsjahr seit dem 1. Oktober in anderen Rechtsverhältnissen im öffentlichen Dienst zurückgelegte Zeit berücksichtigt und insoweit dem Gedanken der Einheit des öffentlichen Dienstes Rechnung getragen haben (vgl. BAG 23. Januar 1985 - 5 AZR 552/83 -AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 122), kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die tariflichen Rückzahlungsklauseln auch eine in einem vorhergehenden, anderen Rechtsverhältnis gezahlte Zuwendung erfassen sollten. - BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 180/94
Rückzahlung der Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel - Beschäftigung bei der …
Sinn der Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 4 Nr. 1 Zuwendungs-TV ist es, einem Angestellten, der innerhalb des als Einheit gesehenen öffentlichen Dienstes seinen Arbeitgeber wechselt, die Zuwendung zu belassen (so auch: BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 552/83 - AP Nr. 122 zu § 611 BGB Gratifikation). - LAG Hessen, 05.03.1993 - 9 Sa 1910/91
Umfang der Vollmacht des Sekretärs einer Gewerkschaft; Geltendmachung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 403/85