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   BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97   

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BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 (https://dejure.org/1998,1111)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 (https://dejure.org/1998,1111)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 (https://dejure.org/1998,1111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das unterschiedliche Provisionsaufkommen mehrerer Verkäufer ausgeglichen werden sollte.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 157, 305, 362, 612 Abs. 2, 705 ff., 741 ff.; KSchG §§ 1, 2
    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das unterschiedliche Provisionsaufkommen zweier Verkäufergruppen ausgeglichen werden soll - Ergänzende Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das unterschiedliche Provisionsaufkommen mehrerer Verkäufer ausgeglichen werden sollte; Rechtliche Qualifizierung einer "Topfvereinbarung"; Sie bezweckt vielmehr die Feststellung des Vertragsinhalts auch in ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Topfvereinbarung -, ergänzende Vertragsauslegung, Provisionsteilung, Verteilung der Provision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 306
  • BB 1999, 60
  • DB 1999, 587
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96

    Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
    Es geht um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsfolgen mit dem Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BGH NJW 1998, 1219/1220, m.w.N.).

    Eine Zurückverweisung kommt daher nur dann in Betracht, wenn die tatsächliche Auslegungsgrundlage behebbar unvollständig ist oder wenn es um die Ermittlung von Erfahrungswissen oder Verkehrssitten geht (BGH NJW 1998, 1219, 1220, m.w.N.).

  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
    Sie bezweckt vielmehr die Feststellung des Vertragsinhalts auch in solchen Punkten, zu denen die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben, deren Regelung aber gleichwohl zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist (BAGE 5, 221, 223; BGB - RGRK-Piper, 12. Aufl., § 157 Rz 97, m.w.N.).

    Die ergänzende Vertragsauslegung gehört zwar wie diese in den Bereich der tatrichterlichen Feststellung (BAGE 5, 221, 223; BGHZ 111, 110, 115).

  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
    Vielmehr räumt ihm die bei Entscheidungsreife durch § 565 Abs. 3 ZPO auferlegte Pflicht zur Sachentscheidung zugleich die hierzu erforderliche tatrichterliche Kompetenz ein (BGHZ 122, 308, 316).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95

    Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
    Insoweit besteht revisionsrechtlich kein Unterschied zur einfachen Vertragsauslegung (BGH NJW 1997, 652).
  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
    Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, der zur Umgehung des Kündigungsschutzes führt, ist unwirksam (BAG Urteil vom 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - BAGE 40, 199 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung).
  • BGH, 20.02.1969 - VII ZR 101/67

    Erstreckung der Rechtskraft eines den Beklagten zur Rechnungslegung

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
    Mit der rechtskräftigen Abweisung des Auskunftsanspruchs ist selbst über den aus derselben Grundlage hergeleiteten Zahlungsanspruch noch nicht rechtskräftig entschieden (BGH NJW 1969, 880; BGH NJW 1969, 1486; BGH NJW 1991, 1893 f.; Zöller-Greyer, ZPO, 20. Aufl., § 254 Rz 9, m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
    Die ergänzende Vertragsauslegung gehört zwar wie diese in den Bereich der tatrichterlichen Feststellung (BAGE 5, 221, 223; BGHZ 111, 110, 115).
  • BGH, 02.06.1969 - II ZB 5/68

    Übergang von der Auskunfts- zur Zahlungsklage im Berufungsantrag

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
    Mit der rechtskräftigen Abweisung des Auskunftsanspruchs ist selbst über den aus derselben Grundlage hergeleiteten Zahlungsanspruch noch nicht rechtskräftig entschieden (BGH NJW 1969, 880; BGH NJW 1969, 1486; BGH NJW 1991, 1893 f.; Zöller-Greyer, ZPO, 20. Aufl., § 254 Rz 9, m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97
    Mit der rechtskräftigen Abweisung des Auskunftsanspruchs ist selbst über den aus derselben Grundlage hergeleiteten Zahlungsanspruch noch nicht rechtskräftig entschieden (BGH NJW 1969, 880; BGH NJW 1969, 1486; BGH NJW 1991, 1893 f.; Zöller-Greyer, ZPO, 20. Aufl., § 254 Rz 9, m.w.N.).
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch

    Sie bezweckt vielmehr die Feststellung des Vertragsinhalts auch in solchen Punkten, zu denen die Parteien keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen haben, deren Regelung aber zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - AP BGB § 612 Nr. 57 = EzA BGB § 157 Nr. 4; 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 - BAGE 5, 221; BGB-RGRK/Piper 12. Aufl. § 157 Rn. 97 mwN).

    Sie hat das Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - aaO; BGH 12. Februar 1997 - V ZR 250/96 - LM BGB § 157 (Hb) Nr. 6 mwN).

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ergänzende Vertragsauslegung

    Es geht vielmehr um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsfolgen mit dem Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - AP BGB § 612 Nr. 57 mwN).

    Das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung darf nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 260/03

    Einfache und ergänzende Vertragsauslegung, Anspruch auf zeitanteilige Tantieme

    Es ist dann unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Beteiligten diesen Punkt redlicherweise geregelt hätten, wenn sie ihn denn bedacht hätten (BAG, Urteil vom 22.01.1997, 5 AZR 658/95, AP Nr. 6 zu § 620 BGB Teilkündigung, Urteil vom 03.06.1998, 5 AZR 552/97, AP Nr. 57 zu § 612 BGB).

    Das Ergebnis der ergänzenden Vertragsauslegung darf nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (BAG, Urteil vom 03.06.1998, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 3 Sa 680/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Sie darf nämlich nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (z.B. BAG 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 - Rn 42 zitiert nach juris) und auch nicht dazu benützt werden, den Vertrag inhaltlich abzuändern oder zu erweitern (vgl. BGH NJW 2002, 2310 (2311)).
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 177/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Sie darf nämlich nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (z.B. BAG 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 - Rn 42 zitiert nach juris) und auch nicht dazu benützt werden, den Vertrag inhaltlich abzuändern oder zu erweitern (vgl. BGH NJW 2002, 2310 (2311)).
  • LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06

    Provisionsanspruch des Arbeitnehmers

    Dies zeigt sich auch daran, dass dann, wenn mehreren Arbeitnehmern einen Provisionsanspruch zugesagt worden ist, jeder von ihnen einen vollen Provisionsanspruch erwirbt, wenn das erstrebte Geschäft zustande kommt (siehe Erfurter Kommentar - Schaub, § 87 HGB, Randziffer 15; vgl. ferner BAG Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 -, NZA 1999, Seite 306 ff.).
  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05

    Freistellungsanspruch; ergänzende Vertragsauslegung

    Es geht um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsfolgen mit dem Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01; BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97).
  • LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT und ergänzende Tarifverträge - keine

    c) Selbst wenn man von einer Regelungslücke ausgehen würde, käme man im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zu einer Anwendung des TVöD/TV-L. Im Ergebnis darf die ergänzende Vertragsauslegung nämlich nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (vgl. z.B.: BAG 03. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - Rn 42 zitiert nach Juris) und auch nicht dazu benützt werden, den Vertrag inhaltlich abzuändern oder zu erweitern (vgl. BGH NJW 2002, 2310 (2311)).
  • LAG Hamm, 17.02.2009 - 12 Sa 529/08

    Eingruppierung eines Chefarztes in einem kommunalen Krankenhaus

    Vielmehr ist der Vertragsinhalt auch in solchen Punkten festzustellen, zu denen die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben, deren Regelung aber gleichwohl zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist (vgl. BAG Urteil vom 03.06.1998 5 AZR 552/97 NZA 1999, 306, 308; Urteil vom 13.11.2002 4 AZR 393/01 NZA 2003, 1039, 1041).
  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 3 Sa 679/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Sie darf nämlich nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (z.B. BAG 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 - Rn 42 zitiert nach juris) und auch nicht dazu benützt werden, den Vertrag inhaltlich abzuändern oder zu erweitern (vgl. BGH NJW 2002, 2310 (2311)).
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 311/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 192/05

    Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung

  • LAG Düsseldorf, 05.01.2011 - 7 Sa 1006/10

    Statische Bezugnahmeklausel bei Tarifsukzession im öffentlichen Dienst

  • LAG Düsseldorf, 23.09.1999 - 11 Sa 645/99

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente - Berechnung

  • LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 681/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 336/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 191/05

    Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 916/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 911/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

  • LAG Hessen, 15.11.2007 - 5 Sa 251/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Transformation von

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 15 Sa 77/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05

    Altersteilzeitvereinbarung und Günstigkeitsprinzip

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2013 - 5 Sa 134/12

    Auslegung einer Klausel zur befristeten Entgelterhöhung während der Erprobung zum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - 10 Sa 41/12

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Hamm, 23.03.2004 - 6 Sa 1430/03

    Ergänzende Vertragsauslegung wegen Änderung Besoldungsrecht

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