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   BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 556/13   

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https://dejure.org/2014,31788
BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 556/13 (https://dejure.org/2014,31788)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2014 - 5 AZR 556/13 (https://dejure.org/2014,31788)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 5 AZR 556/13 (https://dejure.org/2014,31788)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Vergütung Teilzeitbeschäftigter - Einzelhandel NRW

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 24 Abs. 1 Buchst. c MTV, § 10 Abs. 7 Satz 1 MTV, § 10 Abs. 5... MTV, § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1 TVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 MTV, § 3 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 MTV, § 2 Abs. 2 MTV, § 4 Abs. 4 Satz 1 MTV, § 2 Abs. 5 GTV, § 362 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errechnung des Monatsgehalts Teilzeitbeschäftigter im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Vergütung Teilzeitbeschäftigter - Einzelhandel NRW

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Vergütung Teilzeitbeschäftigter; Einzelhandel NRW

  • rechtsportal.de

    Errechnung des Monatsgehalts Teilzeitbeschäftigter im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umrechnung der Monatsarbeitszeit einer Teilzeitbeschäftigten in eine wöchentliche Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung Teilzeitbeschäftigter im Einzelhandel NRW

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Wochenarbeitszeit - und das mittlere Sonnenjahr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigte im Einzelhandel in NRW erhalten Monats- und keinen Stundenlohn

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütung Teilzeitbeschäftigter - Einzelhandel NRW

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2014, 2899
  • NZA-RR 2015, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 189/90

    Berechnung der Vergütung von Teilzeitbeschäftigten - Mit dem Tarifvertrag nicht

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 556/13
    Dieser Bestimmung lässt sich - allenfalls - der allgemeine Grundsatz entnehmen, in Fällen der wechselnden wöchentlichen Arbeitszeit sei die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf der Basis von 52 Wochen zu errechnen (so - zum inhaltsgleichen § 2 Abs. 2 MTV 1985 - BAG 28. November 1990 - 4 AZR 189/90 - zu III 4 b der Gründe) .
  • LAG Hamm, 18.04.2013 - 8 Sa 1225/12

    Arbeitsvergütung einer Teilzeitkraft im Einzelhandel NRW - Berechnung

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 556/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. April 2013 - 8 Sa 1225/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

    Der MTV lässt sowohl eine Teilzeitbeschäftigung mit einer monats- als auch eine Teilzeitbeschäftigung mit einer wochenbezogenen Arbeitszeit zu (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 556/13 - Rn. 16) .

    Der Faktor, mittels dessen die monatsbezogene Regelarbeitszeit, die die Parteien vereinbart haben, in die wochenbezogene Regelarbeitszeit umzurechnen ist, beträgt gerundet 4, 347 (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 556/13 - Rn. 19 ff.) .

  • BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 363/18

    Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel

    Dabei ist er auch - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - zutreffend davon ausgegangen, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden rechnerisch einer monatlichen Arbeitszeit von (abgerundet) 173 Stunden entspricht (vgl. zur Berechnung BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 556/13 - Rn. 22) .
  • LAG Düsseldorf, 13.02.2019 - 12 Sa 905/18

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit im Geltungsbereich des MTV Einzelhandel NRW

    Die Vereinbarung einer monatlichen Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte ist zulässig (BAG 25.06.2014 - 5 AZR 556/13, juris Rn. 16 a.E.).

    Dies führt nicht zu einer praktisch unbrauchbaren Regelung, denn die vereinbarte Monatsarbeitszeit kann auf der Grundlage des tariflichen Regelwerks und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit dem Faktor 4, 347 in eine Wochenarbeitszeit umgerechnet werden (BAG 25.06.2014 a.a.O. Rn. 22 f.).

  • BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berufs-praxis

    Da in sechs Monaten gerundet 26 Wochen fallen (vgl. zur Umrechnung von Monaten auf Wochen BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 556/13 - Rn. 23) , kommt eine Tätigkeit dann Entgeltgruppe E 2 BETV am nächsten, wenn die erforderliche Berufspraxis bis zu 19, 5 Wochen beträgt.
  • BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 364/18

    Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel

    Dabei ist er auch - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - zutreffend davon ausgegangen, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden rechnerisch einer monatlichen Arbeitszeit von (abgerundet) 173 Stunden entspricht (vgl. zur Berechnung BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 556/13 - Rn. 22) .
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