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   BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98   

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BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98 (https://dejure.org/2000,1137)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 5 AZR 557/98 (https://dejure.org/2000,1137)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 (https://dejure.org/2000,1137)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine übertarifliche Zulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157; TVG § 4
    Verrechnung übertariflicher Zulagen mit Tariflohnerhöhung: Keine Ausdehnung auf tariflichen Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 58
  • ZIP 2000, 1265
  • MDR 2000, 1018
  • NZA 2001, 105
  • BB 2000, 1528
  • BB 2000, 1840
  • DB 2000, 1665
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98
    Eine arbeitsvertragliche Abrede über die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine übertarifliche Zulage berechtigt den Arbeitgeber auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht, den Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf die Zulage anzurechnen (Fortführung von BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34).

    Steigen anschließend die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, daß eine entsprechende "Aufsaugung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG AP TVG § 4 - Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 10, 11; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP BetrVG 1972 § 87 - Lohngestaltung Nr. 85; ausführlich Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 200).

    Für den Fall eines tariflich geschuldeten Wochenlohns hat der Senat das mit Urteil vom 3. Juni 1998 (- 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 - Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34) bereits entschieden.

    c) Die Vereinbarung, daß eine "zukünftige Tariferhöhung" ganz oder teilweise auf eine übertarifliche Zulage angerechnet werden kann, berechtigt den Arbeitgeber damit regelmäßig auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient (so im Ergebnis auch Lund, Anm. zu BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 58, Bl. 716, 718; Meyer, DB 1990, 1086, 1088; Waltermann, Anm. zu BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - SAE 1997, 312, 315; Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 203; anderer Ansicht Hoß, NZA 1997, 1129, 1131).

  • BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98
    Steigen anschließend die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, daß eine entsprechende "Aufsaugung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG AP TVG § 4 - Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 10, 11; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP BetrVG 1972 § 87 - Lohngestaltung Nr. 85; ausführlich Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 200).

    Von einer "Tariferhöhung" kann bei einem solchen Vorgang nicht gesprochen werden (so auch BAG 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP BetrVG 1972 § 87 - Lohngestaltung Nr. 81; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47).

    c) Die Vereinbarung, daß eine "zukünftige Tariferhöhung" ganz oder teilweise auf eine übertarifliche Zulage angerechnet werden kann, berechtigt den Arbeitgeber damit regelmäßig auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient (so im Ergebnis auch Lund, Anm. zu BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 58, Bl. 716, 718; Meyer, DB 1990, 1086, 1088; Waltermann, Anm. zu BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - SAE 1997, 312, 315; Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 203; anderer Ansicht Hoß, NZA 1997, 1129, 1131).

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98
    c) Die Vereinbarung, daß eine "zukünftige Tariferhöhung" ganz oder teilweise auf eine übertarifliche Zulage angerechnet werden kann, berechtigt den Arbeitgeber damit regelmäßig auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient (so im Ergebnis auch Lund, Anm. zu BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 58, Bl. 716, 718; Meyer, DB 1990, 1086, 1088; Waltermann, Anm. zu BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - SAE 1997, 312, 315; Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 203; anderer Ansicht Hoß, NZA 1997, 1129, 1131).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgericht hat allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt erfaßte Tariflohnerhöhung liege auch insoweit vor, als diese ausschließlich auf einer Arbeitszeitverkürzung beruhe (BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322; BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - nv.).

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89

    Arbeitsentgelt: Anrechenbarkeit von übertariflichem Lohn auf eine

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgericht hat allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt erfaßte Tariflohnerhöhung liege auch insoweit vor, als diese ausschließlich auf einer Arbeitszeitverkürzung beruhe (BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322; BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - nv.).
  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98
    Von einer "Tariferhöhung" kann bei einem solchen Vorgang nicht gesprochen werden (so auch BAG 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP BetrVG 1972 § 87 - Lohngestaltung Nr. 81; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47).
  • LAG Bremen, 06.05.2003 - 1 Sa 255/02

    Einmalzahlung und Preisangaben- und Preisklauselgesetz

    Steigen anschließend die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende "Aufsaugung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (vgl. BAG Urteil v. 07. Februar 1996 Az: 1 AZR 657/95 AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Urteil v. 15. März 2000 Az: 5 AZR 557/98 AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnungsfähigkeit übertariflicher Lohnanteile auf Tariflöhne ist bereits mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende "Aufsaugung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht, wenn der übertarifliche Lohnanteil nicht dem Arbeitnehmer als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG Urteil v. 15. März 2000 Az: 5 AZR 557/98 AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung m.w.N.).

    Es ist nicht erforderlich, dass der übertarifliche Teil des Entgelts gesondert ausgeworfen wird (vgl. BAG Urteil v. 15.03.2000 Az: 5 AZR 557/98 AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Verrechnung einer Tariferhöhung immer mit übertariflichen Entgeltbestandteilen erfolgen (vgl. BAG Urteil v. 15.03.2000 Az: 5 AZR 557/98 AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil v. 14.08.2001 Az: 1 AZR 744/00 AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede; BAG Urteil v. 16.04.2002 Az: 1 AZR 363/01 AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil v. 25.06.2002 Az: 3 AZR 167/01 AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn in der Anrechnungsregelung von einer Anrechnungsfähigkeit bei einer "Tariferhöhung" gesprochen wird und die geänderte tarifliche Leistung z. B. in einer Arbeitszeitverkürzung besteht (vgl. BAG Urteil v. 15.03.2000 Az: 5 AZR 557/98 AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Maßgeblich ist der Wortlaut der zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Anrechnungsvereinbarung, wobei eine weitergehende Vereinbarung möglich ist und eine Gleichartigkeit zwischen den zu verrechnenden übertariflichen Lohnbestandteilen und einer Tarifentgelterhöhung dann nicht mehr erforderlich ist (vgl. BAG Urteil v. 15.03.2000 Az: 5 AZR 557/98 AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. nur Senat 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58, 61, zu B II der Gründe; BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts läßt sich das Fehlen einer einseitig veränderten und damit mitbestimmungswidrigen Aufstellung eines neuen Entlohnungsgrundsatzes nicht mit der Rechtsprechung des Fünften Senats zur Anrechnungsbefugnis des Arbeitgebers bei übertariflichen Zulagen begründen (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertarifliche Lohn- und Gehaltserhöhung Nr. 34 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 33 und 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58).
  • BAG, 09.08.2000 - 4 AZR 466/99

    Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung; Anrechnung

    Ob ein tariflicher Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine ebenfalls tariflich geregelte Bestandsschutzzulage anzurechnen ist, richtet sich allein nach der Auslegung der einschlägigen tariflichen Regelungen (Abgrenzung zu BAG 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - AP TVG § 4 Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung Nr. 15).

    Es hat sich dabei auf die Rechtsprechung des Ersten und Fünften Senats berufen, die eine Anrechnung des tariflichen Lohnausgleichs für eine Arbeitszeitverkürzung auf eine arbeitsvertragliche übertarifliche Zulage abgelehnt hatten (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - AP TVG § 4 Übertarifl.

  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

    Danach ist eine Tariferhöhung die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrags (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 791/05

    Gehaltserhöhung nach Betriebsübergang

    Denn der Wert der Arbeitsleistung bleibt pro Zeiteinheit unverändert (vgl. BAG 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58, 62).
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Ob eine Anrechnung möglich ist, hängt von der zugrunde liegenden einzelvertraglichen Vergütungsabrede ab (vgl. nur BAG 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58, 61).
  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

    Unter einer Tariflohnerhöhung ist die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrags zu verstehen (vgl. BAG 15. März 2000, 5 AZR 557/98) .
  • LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07

    Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in

    Maßgeblich ist, ob eine Zweckübereinstimmung zwischen der tariflichen Lohnerhöhung und der übertariflichen Leistung besteht (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688; Urteil vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02, AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972; Urteil vom 15.03.2000 - 5 AZR 557/98, BAGE 94, 58; Reiter, Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen, DB 2006, 2686).
  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 38/21

    Zugesagtes Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

    Unter einer Tariflohnerhöhung ist die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrags zu verstehen (vgl. BAG 15. März 2000, 5 AZR 557/98) .
  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21

    Zusage von Zusatzgeldern durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlungen

  • LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 1574/07

    Tariferhöhung; Einmalzahlung; Haustarifvertrag

  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 362/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen -

  • LAG Köln, 10.01.2011 - 5 Sa 1159/10

    Auslegung einer Gesamtzusage zur Besitzstandswahrung bei Aufstieg in eine höhere

  • ArbG Herford, 27.10.2021 - 2 Ca 50/20
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 558/98
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