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   BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03   

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https://dejure.org/2004,1992
BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03 (https://dejure.org/2004,1992)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 5 AZR 559/03 (https://dejure.org/2004,1992)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 (https://dejure.org/2004,1992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Weisung im Drei-Schicht-System zu arbeiten; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Zuweisung von Wechselschichtarbeit; Zweck des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates über die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 242; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 242; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Weisungsrecht; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Lage der Arbeitszeit; Arbeitspflicht; Konkretisierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit der Umsetzung eines Arbeitnehmers von der Dauernachtschicht in die Wechselschicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Umsetzung eines Arbeitnehmers von der Dauernachtschicht in die Wechselschicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65).

    Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach diesen Vorgaben dem Arbeitgeber zu überlassen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - aaO; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94

    Eingruppierung einer Vorzimmersekretärin in die Vergütungsgruppe VI des

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Die Betriebsparteien sind frei in der Entscheidung, ob sie sich auf eine Regelung über die Grundsätze der Schichtplanung beschränken, oder ob sie jeden einzelnen Schichtplan selbst aufstellen wollen (BAG 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach diesen Vorgaben dem Arbeitgeber zu überlassen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - aaO; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Durch eine solche Regelung darf das Mitbestimmungsrecht allerdings nicht in seiner Substanz beeinträchtigt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Dies gilt insbesondere bei Schichtumsetzungen (BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 103 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02

    Konkretisierung von Arbeitsbedingungen durch Zeitablauf; Umstellung des Betriebes

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Mai 2003 - 16 Sa 1455/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, den Kläger weiterhin in der Dauernachtschicht zu beschäftigen.
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 33/98

    Arbeitszeit von Postzustellern

  • BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91

    Direktionsrecht - Konkretisierung der Arbeitszeit

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Eine Konkretisierung der Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Wege stillschweigender Vertragsergänzung setzt voraus, dass über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen (vgl. Senat 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 5, zu I 2 der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe mwN).
  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    Aufschlussreich erscheint ferner, dass die Gerichte für Arbeitssachen die Änderung erstellter Dienstpläne ganz allgemein genau wegen der gerade erwähnten "Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens" 65 So BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5 [II.1 a. - Rn. 23]: "Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen"; ebenso bereits BAG 28.5.2002 - 1 ABR 40/01 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 = NZA 2003, 1352 [Leitsatz]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit".

    So BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5 [II.1 a. - Rn. 23]: "Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen"; ebenso bereits BAG 28.5.2002 - 1 ABR 40/01 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 = NZA 2003, 1352 [Leitsatz]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit".

    65) So BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5 [II.1 a. - Rn. 23]: "Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen"; ebenso bereits BAG 28.5.2002 - 1 ABR 40/01 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 = NZA 2003, 1352 [Leitsatz]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit".

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    (2) Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bestand jedenfalls insoweit, wie das Verbot das Verhalten der Klägerin während der Arbeitszeit betraf, schon deshalb nicht, weil die Weisung das (mitbestimmungsfreie) Arbeitsverhalten der Reinigungskräfte zum Gegenstand hatte (zur Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen bei Verletzung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 BetrVG: vgl. BAG 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 - zu II 2 der Gründe; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a aa der Gründe) .
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