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   BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96   

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https://dejure.org/1998,2114
BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96 (https://dejure.org/1998,2114)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 5 AZR 567/96 (https://dejure.org/1998,2114)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 5 AZR 567/96 (https://dejure.org/1998,2114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land; ; Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1974 § 7; ; GG Art. 14; ; GG Art. 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Vorwegentnahmen aus dem Spielbanktronc

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land NRW vom 19.3.1974; § 7 GG Art. 14, 31
    Croupier-Vergütung aus dem Spielbank-Tronc

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 151
  • NZA 1999, 387
  • DB 1998, 2326
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96
    Die Gesetzgebungskompetenz für das Spielbankenrecht liegt bei den Ländern (BVerfG Beschluß vom 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 - BVerfGE 28, 119 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Croupier).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen vom 18. März 1970 (aaO) und vom 21. Juni 1988 (- 1 BvR 481/84 - n.v., den Parteien bekannt) Regelungen, nach denen auch das Spendenaufkommen für gemeinnützige Zwecke heranzuziehen ist, für wirksam gehalten.

    Dazu das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 21. Juni 1988 - 1 BvR 481/84 - n.v.; BVerfGE 28, 119, 148 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Croupier, zu B III 2 a der Gründe): .

  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 76/89

    Troncverwendung - Umlageverbot

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96
    Zum Personalaufwand in diesem Sinne gehören grundsätzlich alle Aufwendungen für das Personal (vgl. BAG Beschluß vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 76/89 - AP Nr. 1 zu § 41 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 385/65

    Spielbank-Verordnung - Satzung - Spendenaufkommen einer Spielbank - Selbständiger

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96
    Darunter fallen sowohl die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (vgl. BAG Urteile vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 256/65 -, - 5 AZR 385/65 - AP Nr. 1, 2 zu § 611 BGB Croupier) einschließlich der Anteile zur Pflegeversicherung als auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BAG Urteil vom 1. März 1989 - 4 AZR 639/88 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier).
  • LAG Hamm, 24.04.1996 - 14 Sa 1670/95

    Steuern und Sozialversicherung: Schwerbehindertenausgleichsabgabe - Zahlung aus

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96
    Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. April 1996 - 14 Sa 1670/95 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 599/90

    Mitarbeiter in Spielbank - Abführung des Trinkgeldes - Aufsicht im Automatensaal

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96
    Er soll Manipulationen und Unredlichkeiten des Personals zu Gunsten und zu Lasten einzelner Spieler ausschließen und das Vertrauen der Spieler in einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb stützen (BVerfG, aaO, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 - NZA 1992, 308).
  • BAG, 01.03.1989 - 4 AZR 639/88

    Sozialversicherung: Bestreiten der Beiträge aus dem Tronc

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96
    Darunter fallen sowohl die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (vgl. BAG Urteile vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 256/65 -, - 5 AZR 385/65 - AP Nr. 1, 2 zu § 611 BGB Croupier) einschließlich der Anteile zur Pflegeversicherung als auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BAG Urteil vom 1. März 1989 - 4 AZR 639/88 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier).
  • BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 256/65

    Fortgeltung einer Spielbankverordnung - Kein Ausserkrafttreten

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96
    Darunter fallen sowohl die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (vgl. BAG Urteile vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 256/65 -, - 5 AZR 385/65 - AP Nr. 1, 2 zu § 611 BGB Croupier) einschließlich der Anteile zur Pflegeversicherung als auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BAG Urteil vom 1. März 1989 - 4 AZR 639/88 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96
    In zweiter Linie soll ein Ausgleich zwischen den Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht genügen, und denen, die dies nicht tun, herbeigeführt werden - Ausgleichsfunktion - (BVerfGE 57, 139, 167).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 49/06

    Gelder aus dem Spielbanktronc sind keine steuerfreien Trinkgelder

    Dem Verbot widersprechende Verfügungen wären nach § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichtig (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 28, 119; BAG-Urteil vom 11. März 1998 5 AZR 567/96, BAGE 88, 151).

    Umgekehrt lässt § 3 Nr. 51 EStG als nach Art. 105 Abs. 2 GG unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallendes Recht der Steuern den polizei- und ordnungsrechtlichen Regelungsbereich des Spielbankengesetzes unberührt (vgl. BAG-Urteil in BAGE 88, 151 zur Frage, inwieweit das Spielbankenrecht zum Wirtschafts- oder Arbeitsrecht gehört).

    Alleiniger Rechtsgrund der Zahlung an den Kläger ist der arbeits- und tarifvertraglich eingeräumte Anspruch gegen den Arbeitgeber (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 28, 119; BAG-Urteil in BAGE 88, 151); als Trinkgeld erreicht das Troncaufkommen nie den Arbeitnehmer, denn am Troncaufkommen hat er keinen originären Anspruch.

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 8/06

    Zahlungen aus Spielbanktronc kein steuerfreies Trinkgeld

    Dem Verbot widersprechende Verfügungen wären nach § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichtig (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 28, 119; BAG-Urteil vom 11. März 1998 5 AZR 567/96, BAGE 88, 151).

    Umgekehrt lässt § 3 Nr. 51 EStG als nach Art. 105 Abs. 2 GG unter die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallendes Recht der Steuern den polizei- und ordnungsrechtlichen Regelungsbereich des Spielbankengesetzes unberührt (vgl. BAG-Urteil in BAGE 88, 151 zur Frage, inwieweit das Spielbankenrecht zum Wirtschafts- oder Arbeitsrecht gehört).

    Alleiniger Rechtsgrund der Zahlung an den Kläger ist der arbeits- und tarifvertraglich eingeräumte Anspruch gegen den Arbeitgeber (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 28, 119; BAG-Urteil in BAGE 88, 151); als Trinkgeld erreicht das Troncaufkommen nie den Arbeitnehmer, denn am Troncaufkommen hat er keinen originären Anspruch.

  • BAG, 14.08.2002 - 7 ABR 29/01

    Troncverwendung - Sachmittelkosten des Betriebsrats

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu vergleichbaren Bestimmungen in Spielbankgesetzen anderer Bundesländer unter Aufwendungen für das Personal alle Aufwendungen verstanden, die durch die Beschäftigung von Personal verursacht werden (24. Juli 1991 - 7 ABR 76/89 - AP BetrVG 1972 § 41 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 41 Nr. 1, zu § 7 SpielbG NW) und die den Arbeitnehmern zugute kommen (11. März 1998 - 5 AZR 69/97 - und - 5 AZR 567/96 - AP BGB § 611 Croupier Nr. 19 und Nr. 20, zu § 7 SpielbG NW).
  • BVerwG, 28.09.2017 - 5 C 13.16

    Anspruch auf Förderung; Antriebsfunktion; Art der Förderung; Ausgleichsfunktion;

    Es läuft dem Zweck des § 74 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII nicht zuwider, wenn die Beklagte annimmt, bei Einbeziehung der Ausgleichsabgabe in die Förderung liefe der mit der Abgabe verfolgte Zweck leer, weil der geförderte Träger auf die Beschäftigung der vorgeschriebenen Anzahl schwerbehinderter Menschen verzichten könne, ohne dass er im Ergebnis durch die Abgabe belastet werde (vgl. auch BAG, Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 567/96 - BAGE 88, 151 zur Entnahme der Ausgleichsabgabe aus dem gesetzlich für den Personalaufwand bestimmten Spielbank-Tronc).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11

    Videoüberwachung - Ermessensentscheidung

    Das Spielbankrecht fällt gemäß Art. 70 Abs. 1 GG in die Zuständigkeit der Länder, weil es nicht zum Wirtschafts- oder Arbeitsrecht gehört, für die nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 bzw. 12 GG dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zusteht (BAG, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 567/96 - BAGE 88, 151 = AP BGB § 611 Croupier Nr. 20 zu II 1 der Gründe).
  • FG Brandenburg, 09.03.2005 - 4 V 205/05

    Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters in 2002;

    Dementsprechend erwerben die Mitarbeiter der Spielbank kein (Mit-)Eigentum am Tronc (BAG, Urteil vom 11. März 1998 5 AZR 567/96, DB 1998, 2326 ).
  • ArbG Bonn, 21.09.2000 - 1 Ca 3447/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Gerichtliche Überprüfbarkeit des

    Aus der Formulierung des § 315 Abs. 3 S. 1 BGB folgt, dass derjenige, der die Verbindlichkeit einer getroffenen Leistungsbestimmung für sich beansprucht, beweisen muss, dass sie nach billigem Ermessen erfolgt ist (BGHZ 41, 271, 279 [BGH 02.04.1964 - KZR 10/62]; BAG NZA 1999, 387).
  • FG Brandenburg, 15.03.2005 - 4 V 256/05

    Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters in 2002;

    Dementsprechend erwerben die Mitarbeiter der Spielbank kein (Mit-)Eigentum am Tronc (BAG, Urteil vom 11. März 1998 5 AZR 567/96, DB 1998, 2326 ).
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