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   BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78   

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BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78 (https://dejure.org/1980,655)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1980 - 5 AZR 570/78 (https://dejure.org/1980,655)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 (https://dejure.org/1980,655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1981, 413
  • VersR 1981, 664
  • BB 1981, 789
  • DB 1981, 1045
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78
    Der Betriebsrat soll um dieser Lohngerechtigkeit willen an der Auf- Stellung allgemeiner Grundsätze mitwirken (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - AP Fr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision [zu IV 3 a der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung [zu B II 2 a und 3 der Gründe]; Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - [demnächst] AP Fr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung - ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung [zu B II 2 c der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Wiese, GK-BetrVG, 2. Bearbeitung 1979» § 87 RdNr. 135 b).

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Auszug aus BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78
    Der Betriebsrat soll um dieser Lohngerechtigkeit willen an der Auf- Stellung allgemeiner Grundsätze mitwirken (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - AP Fr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision [zu IV 3 a der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung [zu B II 2 a und 3 der Gründe]; Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - [demnächst] AP Fr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung - ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Ähnliches gilt auch im Falle einer nach § 87 Abs. 1 BetrVG erforderlichen Mitbestimmung des Betriebsrats, und zwar unbeschadet der vom Bundesarbeitsgericht vertretenen "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung", wonach die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen zum Nachteil des Arbeitnehmers ist (vgl. z.B. BAG Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - BAGE 29, 103 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; Urteile vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - BAGE 58, 156 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50, aaO, und Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134 = AP Nr. 51, aaO).
  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89

    Mitbestimmung bei Zulage in Forschungseinrichtung

    Bei ihnen entscheidet der Arbeitgeber allein, welchen Zweck er mit seiner Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er deshalb begünstigen will (ständige Rechtsprechung seit BAGE 27, 194, 203 bis 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 5 und 6 der Gründe sowie dem Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Wie der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 17. Dezember 1980 (- 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) für eine vergleichbare Regelung ausgeführt hat, besteht auch keine tarifliche Regelung, die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG verdrängen würde.

    Es bedarf schon deshalb einer Regelung über Kriterien und Verfahren für die Vergabe und den Widerruf derartiger "Forschungszulagen", weil diese nicht nur per Einzelentscheidung von Fall zu Fall gewährt, gekürzt oder widerrufen werden können, da dann keine Gewähr dafür bestünde, daß der Dotierungsrahmen für die jeweilige wissenschaftliche Einrichtung insgesamt eingehalten wird (vgl. auch BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; insoweit auch Endlich, NZA 1990, 13, 15) und um Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit bei der Gewährung von Zulagen zu sichern.

    Immerhin hat dies der Fünfte Senat für eine vergleichbare Zulage für so fernliegend gehalten, daß er die Vorschrift des § 118 Abs. 1 BetrVG noch nicht einmal erörterte (Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte über das Punktesystem hinaus einseitig Richtlinien oder allgemeine Gesichtspunkte für den Widerruf oder die Kürzung der Zulagen aufgestellt oder zugrunde gelegt hat, ohne insoweit den Betriebsrat - wie erforderlich - zu beteiligen (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

    Erläßt der Arbeitgeber solche Richtlinien, ohne den Betriebsrat zu beteiligen, ist der auf diesen Richtlinien beruhende Widerruf unwirksam (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß in den angeführten Entscheidungen nur ausgesprochen worden ist, daß die unter Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats einseitig vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen insoweit unwirksam sind, wie "dadurch Ansprüche der Arbeitnehmer vereitelt oder geschmälert" werden (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980, aaO, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79

    Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht

    Bei freiwilligen Leistungen entscheidet der Arbeitgeber allein darüber, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen, welchen Zweck er mit dieser Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er deshalb begünstigen will (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. BAG 27, 194 (203 -- 205) = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung (zu II B 5 und 6 der Gründe); BAG AP Nrn. 2, 3, 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung (zu II B 2, zu II B 1 und zu II B 2 der Gründe); BAG, Urteil vom 17. Dezember 1980 -- 5 AZR 570/78 --, (demnächst) AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu 1 b der Gründe)).
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79

    Zulage - Widerruf

    Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber eine frei willig gewährte "jederzeit widerrufliche Zulage" gegenüber sämtlichen Zulageempfängern widerruft, um sie künftig nach anderen Grundsätzen gewähren zu können (im AnschluG an das Urteil des BAG vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 -).

    Gewährt der Arbeitgeber freiwillige Leistungen, so entscheidet er darüber, welchen Zweck er mit der Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er demgemäß begünstigen will; auch bei der Bestimmung des Dotierungsrahmens ist der Arbeitgeber frei (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG 27, 194, 203 bis 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 5 und 6 der Gründe; Urteil vom 17. De zember 1980 - 5 AZR 570/78 - zu 1 b der Gründe).

    Der Tarifvertrag bestimmt nur, daß eine Anpassung an den vorgegebenen finanziellen Rahmen stattfinden soll, indem er die Widerruflichkeit der'Zulagen vorsieht und damit die Notwendigkeit von Änderungskündigungen vermeidet (Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - zu 1 c der Gründe).

    Der Zweck der gesetzlichen Mitbestimmung des Betriebsrats, dem einzelnen Arbeitnehmer einen kollektiven Schutz zu vermitteln, würde nicht erreicht, wäre es dem Arbeitgeber gestattet, das bestehende Zulagensystem einseitig umzugestalten (BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit, zu 10 der Gründe Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - zu 3 der Gründe).

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Die abstrakte Lohngerechtigkeit innerhalb des Betriebs ist hier der maßgebliche Gesichtspunkt, nicht aber Fragen der Lohn- und Gehaltshöhe (vgl. z. B. BAG 29, 103, 109, 110 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, zu IV 3 a der Gründe; BAG 32, 350, 362 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteile vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - und vom 3. August 1982 - 3 AZR 1219/79 -, AP Nr. 4 und 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, letztere Entscheidung auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    Der Fünfte Senat hat im Urteil vom 17. Dezember 1980 (- 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) den Widerruf einer Zulage unter den kollektiven Schutz im Bereich der betrieblichen Lohngestaltung gestellt und die einseitig vom Arbeitgeber unter Verletzung von Mitbestimmungsrechten (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) getroffenen Maßnahmen insoweit für unwirksam angesehen, wie dadurch Ansprüche des Arbeitnehmers vereitelt oder erschwert würden.
  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Ähnlich hat der Fünfte Senat in einer Entscheidung vom 17. Dezember 1980 (- 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) entschieden.
  • LAG Köln, 08.03.2001 - 10 TaBV 50/00

    Insichbeurlaubung; Beamte; Deutsche Post AG, Mitbestimmungsrecht

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  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 327/90

    Rechtsfolge der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts - Ausnahme bestimmter

  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

  • LAG Düsseldorf, 26.10.2000 - 11 Sa 644/00

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 oder Abs. 2

  • BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 396/86

    Streitigkeit über die Wirksamkeit des teilweisen Widerrufs einer Lohnzulage -

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 366/86

    Streitigkeit über die Wirksamkeit des teilweisen Widerrufs einer Lohnzulage -

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 197/86
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