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   BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87   

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BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87 (https://dejure.org/1988,863)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1988 - 5 AZR 571/87 (https://dejure.org/1988,863)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1988 - 5 AZR 571/87 (https://dejure.org/1988,863)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 57
  • BB 1988, 2391
  • BB 1989, 356
  • DB 1989, 281
  • JR 1989, 308
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87
    Zwar ist grundsätzlich für eine Feststellungsklage kein Raum, wenn das Klagebegehren mit einer Leistungsklage verfolgt werden kann (vgl. BAGE 4, 149, 151 [BAG 10.04.1957 - 4 AZR 384/54] = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BGHZ 5, 314).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 632/84

    Arbeitsentgelt: Annahme einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87
    Bis zum Jahre 1983 hat es damit eine entsprechende betriebliche Übung geschaffen, wie der Senat mit Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - (BAGE 51, 113 = AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 3 b der Gründe) bereits entschieden hat.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87
    Damit allein kann das beklagte Land allerdings eine betriebliche Übung mit den bereits beschäftigten Arbeitnehmern nicht einseitig beseitigen, weil sie Vertragsbestandteil geworden ist (BAGE 53, 42, 56 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung -

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87
    Zwar ist grundsätzlich für eine Feststellungsklage kein Raum, wenn das Klagebegehren mit einer Leistungsklage verfolgt werden kann (vgl. BAGE 4, 149, 151 [BAG 10.04.1957 - 4 AZR 384/54] = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BGHZ 5, 314).
  • BAG, 13.10.1960 - 5 AZR 284/59

    Vergütung

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87
    Allerdings kann es mit neueingestellten Arbeitnehmern die bisher noch bestehende betriebliche Übung vertraglich ausschließen (BAG Urteil vom 13. Oktober 1960 - 5 AZR 284/59 - AP Nr. 30 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61

    Feststellungsantrag - Eingruppierungsstreit - Feststellungsinteresse - Verjährung

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87
    Darüber hinaus ist das Feststellungsinteresse gegeben, weil die Parteien nur über die Rechtsgrundlage des Anspruchs streiten und das beklagte Land erwarten läßt, daß es einem nichtvollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (BAGE 6, 140, 141, 142 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55]= AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 290,.
  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 501/55

    Selbständiger Nebenbetrieb - Arbeitseinheit - Selbständige Betriebsorganisation -

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87
    Darüber hinaus ist das Feststellungsinteresse gegeben, weil die Parteien nur über die Rechtsgrundlage des Anspruchs streiten und das beklagte Land erwarten läßt, daß es einem nichtvollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (BAGE 6, 140, 141, 142 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55]= AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 290,.
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Wie die Vorteile einer bestehenden betrieblichen Übung den Arbeitnehmern zugute kommen, mit denen unter der Geltung der Übung ein Arbeitsverhältnis begründet wird (Senat 10. August 1988 - 5 AZR 571/87 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 32), hat der Arbeitnehmer ebenso für ihn ungünstige Regelungen der betrieblichen Übung gegen sich gelten zu lassen.
  • LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1099/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation infolge betrieblicher

    Dies wird im Falle der Neueinstellung eines Arbeitnehmers deutlich, welcher an einer betriebsüblichen Regelung sogleich teilnimmt und einen Rechtsanspruch nicht erst dadurch erwirbt, dass er selbst die betriebsüblich gewährte Leistung wiederholt empfangen hat (BAG AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 32).
  • LAG Düsseldorf, 03.09.1993 - 17 Sa 584/93

    Arbeitszeit: Freistellung für Rosenmontag - betriebliche Übung

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  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01

    Vertragsauslegung - zusätzliche unterrichtsfreie- und unterweisungsfreie Tage

    Für später in einen Betrieb eintretende Arbeitnehmer kann eine betriebliche Übung bei Vertragsschluß durch eindeutige einseitige Erklärung des Arbeitgebers beendet werden (vgl. BAG 10. August 1988 - 5 AZR 571/87 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 32 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 25; ErfK/Preis 2. Aufl. § 611 BGB Rn. 283).
  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 94/91

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Vorliegen einer schriftlichen oder mündlichen

    Es ist anerkannt, daß sich aus betrieblicher Übung auch ein Anspruch auf Gehaltserhöhung ergeben kann (BAGE 51, 113 = AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 10. August 1988 - 5 AZR 571/87 - AP Nr. 32 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Der Kläger kann sich auch nicht auf das Senatsurteil vom 10. August 1988 (- 5 AZR 571/87 - AP Nr. 32 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) stützen.

  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04

    Gratifikation, Betriebsübung, wirtschaftliche Notlage, Störung der

    Selbst wenn eine solche Sichtweise auf diejenigen Arbeitnehmer zutreffen sollte, welche in der Vergangenheit selbst noch in den Genuss der Gratifikation als freiwilliger Sozialleistung gelangt sind, versagt der Gedanke der Kontinuität jedenfalls bei denjenigen Arbeitnehmern, welche unter Geltung einer rechtsverbindlich gewordenen Betriebsübung in den Betrieb eintreten und - wie es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 6, 10; Urteile vom 17.09.1970 und vom 10.08.1988 - 5 AZR 571/87 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 32) entspricht, sogleich von der bestehenden betrieblichen Übung erfasst werden, ohne erst selbst die Anspruchsvoraussetzungen in eigener Person erfüllt haben zu müssen.
  • LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94

    Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung

    Damit hat jedoch der Beklagte bei den in seiner Leitstelle als Angestellte Beschäftigten zumindest den Eindruck erweckt, auch sie würden ohne Einhaltung der Schriftform des § 4 Abs. 2 BAT die beamtenrechtliche Feuerwehrzulage solange erhalten, wie diese den in der Leitstelle eingesetzten Beamten zustünde (vgl. zur Anpassung der Gehälter der Angestellten an die jeweilige Erhöhung der Beamtenbesoldung: BAG, Urteil vom 05.02.1986, - 5 AZR 532/84 -, AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil vom 10.08.1988 - 5 AZR 571/87 -, AP Nr. 32 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • LAG Düsseldorf, 08.06.1995 - 12 Sa 510/95

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Der Arbeitgeber kann kraft betrieblicher Übung entstandene Ansprüche nicht schon dadurch in Wegfall bringen, daß er die betriebliche Übung beendet (BAG, Urteil vom 13.10.1960, 5 AZR 284/59, AP Nr. 30 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2) oder einmalig diese Ansprüche nicht erfüllt (BAG; Urteil vom 10.08.1988, 5 AZR 571/87, EzA Nr. 25 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • LAG Hamm, 27.05.2004 - 8 Sa 1943/03

    Gratifikation, betriebliche Übung

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.08.1988 - 5 AZR 571/87 - AP Nr. 32 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) kommt eine bestehende betriebliche Übung vielmehr auch den Arbeitnehmern zugute, mit welchen unter Geltung der Übung ein Arbeitsverhältnis begründet wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 14 Sa 26/00

    Lohnerhöhung aus betrieblicher Übung

    b.) Der Kläger stellt desweiteren ohne Erfolg einen Vergleich an mit den vom BAG mit Urteilen vom 05.02.1986 -- 5 AZR 632/84 und 08.10.19888 -- 5 AZR 571/87 entschiedenen Fällen.
  • LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03

    Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Betriebsübung / negative Betriebsübung /

  • LAG Hamm, 14.05.2005 - 8 Sa 2371/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 85/06

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung; einseitige

  • LAG Köln, 16.08.2002 - 12 Sa 203/02

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Änderungskündigung; Dauerhafte

  • LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1205/11

    Arbeitsentgelt

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2197/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 27.05.2004 - 8 (15) Sa 1957/03

    Gratifikation, betriebliche Übung

  • LAG Hamm, 19.06.1997 - 17 Sa 2433/96

    Anspruch eines Berufsschullehrers im Ersatzschuldienst auf Gehaltsanpassung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Hamm, 29.06.2000 - 17 Sa 521/00

    Umfang des Direktionsrechts eines Arbeitgebers; Fortzahlung einer

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98

    Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 (12) Sa 290/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 1043/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 663/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des Monatsgehalts;

  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 74/00

    Streitigkeit über eine arbeitsvertragliche Gehaltsanpassung; Fehlen einer

  • LAG Nürnberg, 16.02.2000 - 3 Sa 827/99

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Schädigung des Arbeitnehmers durch Dritte -

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2008 - 15 Ca 2035/08

    Keine Zulage für Fahrerin des Finanzministers

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.08.2011 - 1 Ca 88/11

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt

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