Rechtsprechung
BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
MTV § 12; BGB § 823 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform - Geltendmachung von Ansprüchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 24.10.1972 - 2 Sa 674/72
- BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Papierfundstellen
- VersR 1974, 1039
- DB 1974, 192
- DB 1974, 976
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (9)
- GemSOGB, 12.10.1973 - GmS-OGB 1/73
Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Der Bundesgerichtshof hat auf den Vorlagebeschluß hin seine abweichende Ansicht (BGHZ 26, 304 /f~308 ff. 7 = AP Rr. 1 zu § 390 BGB ""zu b der Gründe) aufgegeben mit der Folge, daß das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat eingestellt worden ist (Beschluß vom 12. Oktober 1973-GmS OGB 1/73 / "demnächstAP Rr. 5 zu § 390 BGB, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung
Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Der Bundesgerichtshof hat auf den Vorlagebeschluß hin seine abweichende Ansicht (BGHZ 26, 304 /f~308 ff. 7 = AP Rr. 1 zu § 390 BGB ""zu b der Gründe) aufgegeben mit der Folge, daß das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat eingestellt worden ist (Beschluß vom 12. Oktober 1973-GmS OGB 1/73 / "demnächstAP Rr. 5 zu § 390 BGB, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/61
Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision - …
Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Sie hängt davon ab, ob der kaufmännische Anteil ihrer Tätigkeit als überwiegend zu bewerten ist und der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (BAG 1, 92 ff. = AP Nr. 1 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 zu § 59 HGB; BAG 13, 62 /"69 f. 7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision / "zu II 3 b der GründeJ/O. Die Frage bedarf hier jedoch keiner Vertiefung.
- BAG, 30.09.1954 - 2 AZR 65/53
Unterscheidung "kaufmännische Dienste" von Tätigkeiten eines gewerblichen …
Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Sie hängt davon ab, ob der kaufmännische Anteil ihrer Tätigkeit als überwiegend zu bewerten ist und der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (BAG 1, 92 ff. = AP Nr. 1 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 zu § 59 HGB; BAG 13, 62 /"69 f. 7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision / "zu II 3 b der GründeJ/O. Die Frage bedarf hier jedoch keiner Vertiefung. - BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72
Aufrechnung nach Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Vorlagebeschluß des Vierten Senats zum Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. März 1973 in 4 AZR 259/72 /""demnächst/ AP Rr. 4 zu § 390 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71
Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch - …
Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Denn eine unterschiedliche Wirkung der Ausschlußklausel je nach der gewählten Anspruchsgrundlage würde einen einheitlichen Lebensvorgang zerreißen; dies wäre schon angesichts der weiten Fassung der Tarifnorm nicht zu rechtfertigen (ebenso BAG 20, 30 / "32 ff. 7 = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen /""zu II der G r ü n d e -und BAG vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 » = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen / "zu I der Gründe 7\ auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur). - BAG, 10.08.1967 - 3 AZR 221/66
Ausschlußfrist - Arbeitnehmeransprüche - Arbeitgeberansprüche - Kraftfahrer - …
Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Denn eine unterschiedliche Wirkung der Ausschlußklausel je nach der gewählten Anspruchsgrundlage würde einen einheitlichen Lebensvorgang zerreißen; dies wäre schon angesichts der weiten Fassung der Tarifnorm nicht zu rechtfertigen (ebenso BAG 20, 30 / "32 ff. 7 = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen /""zu II der G r ü n d e -und BAG vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 » = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen / "zu I der Gründe 7\ auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur). - BAG, 14.07.1954 - 2 AZR 141/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz
Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Sie hängt davon ab, ob der kaufmännische Anteil ihrer Tätigkeit als überwiegend zu bewerten ist und der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (BAG 1, 92 ff. = AP Nr. 1 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 zu § 59 HGB; BAG 13, 62 /"69 f. 7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision / "zu II 3 b der GründeJ/O. Die Frage bedarf hier jedoch keiner Vertiefung. - BAG, 28.06.1967 - 4 AZR 183/66
Ausschlußfrist - Unerlaubte Handlung - Schadenersatzanspruch
Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Die möglicherweise entgegengesetzte Ansicht des Vierten Senats in AP Nr. 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen ist für das dortige Urteil nicht tragend, bezieht sich übrigens auch auf einen Sachverhalt, der sich vom vorliegenden Streitfall weitgehend unterscheidet.
- BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78
Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier - …
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zählen zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wegen des einheitlichen Lebensvorganges nicht nur vertragliche Erfüllungs-und Schadenersatzansprüche, sondern auch solche aus unerlaubter Handlung (BAG vom 6 . Mai 1969 - 1 AZR 3 0 3 /6 8 - AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 der Gründe]; vom 1 2 . Juli 1972 - 1 AZR 4 4 5 /7 1 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschluß fristen [zu I I 1 a der Gründe]; 1 0 . Januar 1974 - 5 AZR 5 7 3 /7 2 AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe]). - BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02
Vergütungsansprüche eines Busfahrers
Überwiegend wird angenommen, dass bei Nichteinhaltung einer tarifvertraglich vorgeschriebenen Schriftform die Verfallfrist nicht gewahrt ist (ua. BAG 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP BAT § 4 Nr. 2 für den Fall der lediglich mündlichen Geltendmachung; 10. Januar 1974 - 5 AZR 573/72 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 54 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 20 für den Fall der Anzeige bei der Polizei;… so auch ErfK/Schaub 3. Aufl. § 4 TVG Rn. 105;… Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 847;… Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 504;… anderer Meinung Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 283). - BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77
Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch …
So wurde anerkannt, daß auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung unter derartige tarifliche Ausschlußklauseln fallen können (BAGE 20, 30 [32] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 24, 116 [118 f.] = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
- BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 284/93
Tarifliche Schriftformklausel für übertragenen Urlaub
Mag auch eine tarifliche Schriftformklausel vorwiegend zu Beweiszwecken dienen (vgl. BAG Urteil vom 10. Januar 1974 - 5 AZR 573/72 - AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), so ist doch die von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Rechtsfolge des Erlöschens eines Anspruches mitzuberücksichtigen. - BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung
«/ie der Erste Senat im Urteil vom 30. September 1970 (1 AZR 535/69) für den Geltungsbereich des § 70 Abs. 2 BAT noch einmal ausführlich begründet hat (BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) und wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage der Anwendbarkeit allgemeiner tariflicher Verfallklauseln auf Ansprüche deliktischer Art entspricht (vgl. statt vieler nur BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe] sowie BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen). - LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97
Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist …
Die Gegenforderung der Beklagten aus der historischen Reihenfolge (S. 5 ihres Schriftsatzes vom 06.06.1997) war jedoch tariflich verfallen, so daß mit ihr nicht mehr aufgerechnet werden konnte (vgl. BAG, Urteil vom 10.01.1974, 5 AZR 573/72, AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, Urteil vom 30.03.1988, 5 AZR 42/87, AP Nr. 77 zu. - ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
Schadensersatzanspruch und Ausgleich entgangener Einkünfte aus dem beendeten …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher sich die Kammer anschließt, zählen zu den von einer Ausschlussklausel erfassten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nicht nur vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, sondern - des einheitlichen Lebensvorgangs wegen - auch gleichgerichtete Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BAG, Urteil vom 26.5.1981 - 3 AZR 269/78, AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 10.1.1974 - 5 AZR 573/72, AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlussfristen). - LAG München, 20.02.1986 - 7 Sa 682/85
Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden; Notwendigkeit rechtzeitiger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14
Verfall, deliktische Ansprüche
Dagegen wird bei geringfügigen und leicht überschaubaren strafbaren Handlungen eine Schadenersatzforderung schon dann fällig, wenn der Gläubiger die Straftat und den daraus erwachsenden Schaden kennt; der Geschädigte darf das Strafverfahren nicht dazu ausnutzen, die schriftliche Geltendmachung zu verzögern (BAG, Urteil vom 10.01.1974 - 5 AZR 573/72). - BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 1027/79 Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe]; BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe]; BAG, Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 70 BAT [zu II 1 der Gründe], alle m.w.N.).