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   BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72   

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https://dejure.org/1974,1121
BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72 (https://dejure.org/1974,1121)
BAG, Entscheidung vom 10.01.1974 - 5 AZR 573/72 (https://dejure.org/1974,1121)
BAG, Entscheidung vom 10. Januar 1974 - 5 AZR 573/72 (https://dejure.org/1974,1121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform - Geltendmachung von Ansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 390; TVG § 4 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 1039
  • DB 1974, 192
  • DB 1974, 976
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • GemSOGB, 12.10.1973 - GmS-OGB 1/73
    Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
    Der Bundesgerichtshof hat auf den Vorlagebeschluß hin seine abweichende Ansicht (BGHZ 26, 304 /f~308 ff. 7 = AP Rr. 1 zu § 390 BGB ""zu b der Gründe) aufgegeben mit der Folge, daß das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat eingestellt worden ist (Beschluß vom 12. Oktober 1973-GmS OGB 1/73 / "demnächstAP Rr. 5 zu § 390 BGB, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57

    Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung

    Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
    Der Bundesgerichtshof hat auf den Vorlagebeschluß hin seine abweichende Ansicht (BGHZ 26, 304 /f~308 ff. 7 = AP Rr. 1 zu § 390 BGB ""zu b der Gründe) aufgegeben mit der Folge, daß das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat eingestellt worden ist (Beschluß vom 12. Oktober 1973-GmS OGB 1/73 / "demnächstAP Rr. 5 zu § 390 BGB, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/61

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision -

    Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
    Sie hängt davon ab, ob der kaufmännische Anteil ihrer Tätigkeit als überwiegend zu bewerten ist und der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (BAG 1, 92 ff. = AP Nr. 1 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 zu § 59 HGB; BAG 13, 62 /"69 f. 7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision / "zu II 3 b der GründeJ/O. Die Frage bedarf hier jedoch keiner Vertiefung.
  • BAG, 30.09.1954 - 2 AZR 65/53

    Unterscheidung "kaufmännische Dienste" von Tätigkeiten eines gewerblichen

    Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
    Sie hängt davon ab, ob der kaufmännische Anteil ihrer Tätigkeit als überwiegend zu bewerten ist und der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (BAG 1, 92 ff. = AP Nr. 1 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 zu § 59 HGB; BAG 13, 62 /"69 f. 7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision / "zu II 3 b der GründeJ/O. Die Frage bedarf hier jedoch keiner Vertiefung.
  • BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72

    Aufrechnung nach Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Vorlagebeschluß des Vierten Senats zum Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. März 1973 in 4 AZR 259/72 /""demnächst/ AP Rr. 4 zu § 390 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch -

    Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
    Denn eine unterschiedliche Wirkung der Ausschlußklausel je nach der gewählten Anspruchsgrundlage würde einen einheitlichen Lebensvorgang zerreißen; dies wäre schon angesichts der weiten Fassung der Tarifnorm nicht zu rechtfertigen (ebenso BAG 20, 30 / "32 ff. 7 = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen /""zu II der G r ü n d e -und BAG vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 » = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen / "zu I der Gründe 7\ auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 10.08.1967 - 3 AZR 221/66

    Ausschlußfrist - Arbeitnehmeransprüche - Arbeitgeberansprüche - Kraftfahrer -

    Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
    Denn eine unterschiedliche Wirkung der Ausschlußklausel je nach der gewählten Anspruchsgrundlage würde einen einheitlichen Lebensvorgang zerreißen; dies wäre schon angesichts der weiten Fassung der Tarifnorm nicht zu rechtfertigen (ebenso BAG 20, 30 / "32 ff. 7 = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen /""zu II der G r ü n d e -und BAG vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 » = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen / "zu I der Gründe 7\ auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 14.07.1954 - 2 AZR 141/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

    Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
    Sie hängt davon ab, ob der kaufmännische Anteil ihrer Tätigkeit als überwiegend zu bewerten ist und der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (BAG 1, 92 ff. = AP Nr. 1 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 zu § 59 HGB; BAG 13, 62 /"69 f. 7 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision / "zu II 3 b der GründeJ/O. Die Frage bedarf hier jedoch keiner Vertiefung.
  • BAG, 28.06.1967 - 4 AZR 183/66

    Ausschlußfrist - Unerlaubte Handlung - Schadenersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
    Die möglicherweise entgegengesetzte Ansicht des Vierten Senats in AP Nr. 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen ist für das dortige Urteil nicht tragend, bezieht sich übrigens auch auf einen Sachverhalt, der sich vom vorliegenden Streitfall weitgehend unterscheidet.
  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zählen zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wegen des einheitlichen Lebensvorganges nicht nur vertragliche Erfüllungs-und Schadenersatzansprüche, sondern auch solche aus unerlaubter Handlung (BAG vom 6 . Mai 1969 - 1 AZR 3 0 3 /6 8 - AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 der Gründe]; vom 1 2 . Juli 1972 - 1 AZR 4 4 5 /7 1 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschluß fristen [zu I I 1 a der Gründe]; 1 0 . Januar 1974 - 5 AZR 5 7 3 /7 2 AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02

    Vergütungsansprüche eines Busfahrers

    Überwiegend wird angenommen, dass bei Nichteinhaltung einer tarifvertraglich vorgeschriebenen Schriftform die Verfallfrist nicht gewahrt ist (ua. BAG 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP BAT § 4 Nr. 2 für den Fall der lediglich mündlichen Geltendmachung; 10. Januar 1974 - 5 AZR 573/72 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 54 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 20 für den Fall der Anzeige bei der Polizei; so auch ErfK/Schaub 3. Aufl. § 4 TVG Rn. 105; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 847; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 504; anderer Meinung Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 283).
  • BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77

    Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch

    So wurde anerkannt, daß auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung unter derartige tarifliche Ausschlußklauseln fallen können (BAGE 20, 30 [32] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 24, 116 [118 f.] = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 284/93

    Tarifliche Schriftformklausel für übertragenen Urlaub

    Mag auch eine tarifliche Schriftformklausel vorwiegend zu Beweiszwecken dienen (vgl. BAG Urteil vom 10. Januar 1974 - 5 AZR 573/72 - AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), so ist doch die von den Tarifvertragsparteien vorgesehene Rechtsfolge des Erlöschens eines Anspruches mitzuberücksichtigen.
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    «/ie der Erste Senat im Urteil vom 30. September 1970 (1 AZR 535/69) für den Geltungsbereich des § 70 Abs. 2 BAT noch einmal ausführlich begründet hat (BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) und wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage der Anwendbarkeit allgemeiner tariflicher Verfallklauseln auf Ansprüche deliktischer Art entspricht (vgl. statt vieler nur BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe] sowie BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97

    Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist

    Die Gegenforderung der Beklagten aus der historischen Reihenfolge (S. 5 ihres Schriftsatzes vom 06.06.1997) war jedoch tariflich verfallen, so daß mit ihr nicht mehr aufgerechnet werden konnte (vgl. BAG, Urteil vom 10.01.1974, 5 AZR 573/72, AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, Urteil vom 30.03.1988, 5 AZR 42/87, AP Nr. 77 zu.
  • ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12

    Schadensersatzanspruch und Ausgleich entgangener Einkünfte aus dem beendeten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher sich die Kammer anschließt, zählen zu den von einer Ausschlussklausel erfassten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nicht nur vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, sondern - des einheitlichen Lebensvorgangs wegen - auch gleichgerichtete Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BAG, Urteil vom 26.5.1981 - 3 AZR 269/78, AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 10.1.1974 - 5 AZR 573/72, AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • LAG München, 20.02.1986 - 7 Sa 682/85

    Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden; Notwendigkeit rechtzeitiger

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  • ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14

    Verfall, deliktische Ansprüche

    Dagegen wird bei geringfügigen und leicht überschaubaren strafbaren Handlungen eine Schadenersatzforderung schon dann fällig, wenn der Gläubiger die Straftat und den daraus erwachsenden Schaden kennt; der Geschädigte darf das Strafverfahren nicht dazu ausnutzen, die schriftliche Geltendmachung zu verzögern (BAG, Urteil vom 10.01.1974 - 5 AZR 573/72).
  • BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 1027/79
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe]; BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe]; BAG, Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 70 BAT [zu II 1 der Gründe], alle m.w.N.).
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