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   BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73   

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BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73 (https://dejure.org/1974,555)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1974 - 5 AZR 575/73 (https://dejure.org/1974,555)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 (https://dejure.org/1974,555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung - Beteiligung des Auszubildenden an den Ausbildungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1975, 184
  • DB 1974, 2060
  • DB 1975, 262
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73
    denen an das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis die Verpflichtung zur Rückzahlung einer vom Arbeitgeber gewährten Ausbildungsbeihilfe geknüpft war (BAG 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG; AP Nr. 11 zu § 4 TVG und Urteil vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/75 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73
    denen an das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis die Verpflichtung zur Rückzahlung einer vom Arbeitgeber gewährten Ausbildungsbeihilfe geknüpft war (BAG 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG; AP Nr. 11 zu § 4 TVG und Urteil vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/75 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Sie setzt voraus, daß der Auszubildende in einen Betrieb eingegliedert ist, in einer dem Arbeitsverhältnis nahestehenden Rechtsbeziehung zum Ausbildenden steht und für den Betrieb mit einer vom Ausbildungszweck bestimmten Zielrichtung arbeitet (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1, zu I 2 der Gründe; 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).

    Die Senatsentscheidung vom 16. Oktober 1974 (- 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1) zur Beteiligung an den Kosten für eine allgemeine Fluglizenz ist deshalb vom Landesarbeitsgericht zu Recht als nicht unmittelbar einschlägig angesehen worden.

    Das Landesarbeitsgericht hat schon zutreffend auf die Unterschiede zwischen einer unbedingten Kostenbeteiligung und einer nachträglichen Zahlungsverpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf bestimmter Fristen hingewiesen (vgl. auch BAG 16. Oktober 1974 aaO, zu II der Gründe).

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00

    Erstattung von Kosten der Berufsausbildung

    Das Berufsbildungsgesetz geht für die Berufsausbildung vom Grundsatz des dualen Systems aus, das durch ein Zusammenwirken von betrieblicher und schulischer Ausbildung gekennzeichnet ist (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1).

    Die in § 1 Abs. 5 BBiG und in § 3 Abs. 2 BBiG getroffenen Regelungen lassen keinen Zweifel daran, daß das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Regelungen zwischen Ausbildendem und Auszubildendem bei der Berufsausbildung nur insoweit ordnen will, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelt (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO).

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21

    Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten

    Dies gilt insbesondere für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben und daher dem Arbeitnehmer - wie im Streitfall dem Beklagten - nicht die Möglichkeit einräumen, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden (vgl. BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - Rn. 33 zur alten Rechtslage) .
  • BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74

    Ausbildungsbeihilfen - Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten -

    Das Bundesarbeitsgericht hat eingegangene Rückzahlvingsklauseln dann für zulässig gehalten, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten waren und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprachen (BAG 13, 168 [179] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [zu III 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG [zu I 4 bzw. II 2 c bzw. 2 a der Gründe]; zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73-[demnächst ] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen [zu I 1 a der Gründe] und Urteil vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 â- [demnächst] AP Nr. 1 zu § 1 BBiG [zu II der Gründe]).
  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 357/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 350/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 356/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 355/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 351/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    (1) Die ständige Rechtsprechung zur Fassung des Berufsbildungsgesetzes vor seiner Novellierung im Jahr 2005 ging davon aus, das Verbot, den Auszubildenden an den Kosten seiner Ausbildung zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aF) gelte ebenso wie der gesamte Zweite Teil des Gesetzes nur bei betrieblicher, nicht aber bei rein schulischer Ausbildung (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 13; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I 2 a der Gründe) .

    Nach dieser Judikatur ließen die Reglungen in § 1 Abs. 2 iVm. § 3 Abs. 2 BBiG aF keinen Zweifel daran zu, dass das Berufsbildungsgesetz die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem nur insoweit ordnen wollte, als es sich um die betriebliche Berufsausbildung handelte (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - aaO) .

  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

    In der Revisionsinstanz stand seine Zuständigkeit jedenfalls aus prozeßrechtlichen Gründen jedesmal außer Frage (BAG Urteil vom 22. Juni 1972 - 2 AZR 346/71 - BAGE 24, 318 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP Nr. 1 zu § 1 BBiG).
  • LAG Hamm, 23.08.2005 - 19 Sa 286/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Unzulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarung

  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 6 B 17.299

    Rückforderung der Kosten eines Studiums und einer Fachausbildung zum

  • BAG, 21.09.1995 - 5 AZR 994/94

    Kosten der Berufsausbildung - Rückzahlung

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

  • LAG Hessen, 16.02.2023 - 11 Sa 1381/21
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 6 B 17.300

    Rückforderung der Ausbildungskosten zum Flugsicherungskontrolloffizier nach

  • BFH, 25.01.1984 - I R 7/80

    Ausbildungskosten - Berufsausbildungsverhältnis - Rückstellung

  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1558/21
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99

    Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten

  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1034/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1543/20
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 643/21
  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 559/88

    Tarifverträge: Anwendungsbereich des MTV Ausbildung

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 717/85

    Begriff des "anderen Ausbildungsverhältnisses" - Sachlicher Grund für die

  • LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
  • ArbG Köln, 27.04.2022 - 3 Ca 1952/22
  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 333/82
  • LAG Berlin, 31.01.1978 - 8 Sa 71/77

    Abgrenzung zwischen einem schulischen und einem betrieblichen

  • VG Stade, 15.07.2004 - 6 B 1113/04

    Erheben von Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen;

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