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   BAG, 12.06.1975 - 5 AZR 580/74   

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https://dejure.org/1975,1257
BAG, 12.06.1975 - 5 AZR 580/74 (https://dejure.org/1975,1257)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1975 - 5 AZR 580/74 (https://dejure.org/1975,1257)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1975 - 5 AZR 580/74 (https://dejure.org/1975,1257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bergbau-Arbeitgeber - Aktive Bergleute - Feste Brennstoffe - Barabgeltung für Hausbrand - Inhaber eines Bergmannversorgungsscheines

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nebenabreden: Barabgeltung für Hausbrand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 27.11.1991 - 5 AZR 167/91

    Energiebeihilfe statt Hausbrandkohle

    Der Senat hat zur Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 BVSG NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1971 (GV NW S. 124), in der lediglich die Gewährung von Hausbrandkohlen, nicht aber Barabgeltung vorgesehen war, die Auffassung vertreten, daß auch die Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins für nicht in Anspruch genommenen Hausbrand die tarifvertraglich vorgesehene Barabgeltung verlangen könnten, insoweit also eine Verweisung auf die jeweils geltende Tariflage anzunehmen sei (BAG Urteil vom 12. Juni 1975 - 5 AZR 580/74 - AP Nr. 12 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).

    Eines dieser vom BVSG NW zur Erreichung dieses Zweckes vorgesehenen Mittel ist der in § 9 Abs. 1 BVSG NW verankerte Weiterbezug von Hausbrandkohlen, der nach dem Gesetzeszweck hinsichtlich seiner Voraussetzungen den zur Zeit der Geltendmachung der Forderung bestehenden Rechten der ausgeschiedenen Berginvaliden angepaßt werden sollte (vgl. Senatsentscheidungen vom 23. Januar 1964 - 5 AZR 200/63 -, vom 12. Juni 1975 - 5 AZR 580/74 - und vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 577/77 - AP Nr. 4, 12 und 25 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; Boldt, DB 1984, 1032, m. w. N.).

  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 604/99

    Kohlenbezugsrecht im Bergbau NRW

    Die Verpflichtung zur Barabgeltung entsprechend den tariflichen oder übertariflichen Leistungen (vgl. BAG 12. Juni 1975 - 5 AZR 580/74 - AP BergmannsVersorgScheinG NRW § 9 Nr. 12) ist erst mit dem Gesetz vom 20. Dezember 1983 (GVBl. NW S 635) eingeführt worden.
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