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   BAG, 03.08.2005 - 5 AZR 585/04   

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https://dejure.org/2005,43750
BAG, 03.08.2005 - 5 AZR 585/04 (https://dejure.org/2005,43750)
BAG, Entscheidung vom 03.08.2005 - 5 AZR 585/04 (https://dejure.org/2005,43750)
BAG, Entscheidung vom 03. August 2005 - 5 AZR 585/04 (https://dejure.org/2005,43750)
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Volltextveröffentlichung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Drittschuldnerklage: Behauptung verschleierten Arbeitseinkommens ? Darlegungspflicht hinsichtlich der Art und des zeitlichen Umfangs der Arbeitsleistungen des Schuldners sowie für die der behaupteten Arbeitsleistung angemessene und die tatsächlich gezahlte Vergütung

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DB 2006, 400
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2009 - 6 Ta 103/09

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Beiziehung verschleierter Vergütung zur Masse

    Ebenso wie bei der Drittschuldnerklage ist der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren bei einer Klage auf Beiziehung von - verschleierter - Vergütung zu Masse gehalten, Art und zeitlichem Umfang der Arbeitsleistung darzulegen und dem Gericht einen Vergleich zwischen angemessener und gezahlter Vergütung zu ermöglichen (vgl. BAG Urteil vom 03.08.2005 - 5 AZR 585/04-).
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