Rechtsprechung
BAG, 03.08.2005 - 5 AZR 585/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Drittschuldnerklage: Behauptung verschleierten Arbeitseinkommens ? Darlegungspflicht hinsichtlich der Art und des zeitlichen Umfangs der Arbeitsleistungen des Schuldners sowie für die der behaupteten Arbeitsleistung angemessene und die tatsächlich gezahlte Vergütung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 2006, 400
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2009 - 6 Ta 103/09
Prozesskostenhilfe für Klage auf Beiziehung verschleierter Vergütung zur Masse …
Ebenso wie bei der Drittschuldnerklage ist der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren bei einer Klage auf Beiziehung von - verschleierter - Vergütung zu Masse gehalten, Art und zeitlichem Umfang der Arbeitsleistung darzulegen und dem Gericht einen Vergleich zwischen angemessener und gezahlter Vergütung zu ermöglichen (vgl. BAG Urteil vom 03.08.2005 - 5 AZR 585/04-).