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   BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88   

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BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88 (https://dejure.org/1989,1696)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1989 - 5 AZR 586/88 (https://dejure.org/1989,1696)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1989 - 5 AZR 586/88 (https://dejure.org/1989,1696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigungsbeschränkung zu Lasten des Arbeitnehmers - Verwirken einer Vertragsstrafe bei Verletzung einer Vertragspflicht - Wechselseitig Vertragsstrafenabrede mit der Wirkung einer unzulässigen Kündigungsbeschränkung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsbeschränkung zu Lasten des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 134, 622 Abs. 5
    Kündigung durch Arbeitnehmer: Zahlung einer "Abfindung" an den Arbeitgeber - unzulässige Kündigungsbeschränkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 622 Abs. 5, §§ 624, 134, 611, 387, 339; GG Art. 12
    Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung als unzulässige Kündigungsbeschränkung zu Lasten des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 147
  • BB 1989, 2403
  • DB 1990, 434
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.03.1972 - 5 AZR 246/71

    Vertragsstrafe - Fristgemäße Kündigung - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88
    Derartige Kündigungsbeschränkungen können darin liegen, daß der Arbeitnehmer für den Fall der fristgerechten Kündigung eine von ihm gestellte Kaution verlieren (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB) oder daß er eine Vertragsstrafe für den Fall einer fristgemäßen Kündigung zahlen soll (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB; vgl. ferner BAGE 2, 322 = AP Nr. 1 zu § 394 BGB).

    Die Rechtsprechung behandelt Klauseln mit Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitnehmers wegen Verstoßes gegen § 622 Abs. 5 BGB als nichtig gemäß § 134 BGB (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB, zu 4 der Gründe).

  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehen gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung einer bestimmten vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAGE 46, 50, 53 f. = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB, zu B I 3 und B II 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).

    Sie soll auf der einen Seite als privatrechtliches Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten, auf der anderen Seite soll sie dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGHZ 85, 305, 312 f.; BAGE 46, 50, 54, 56 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB).

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88
    Sie soll auf der einen Seite als privatrechtliches Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten, auf der anderen Seite soll sie dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGHZ 85, 305, 312 f.; BAGE 46, 50, 54, 56 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB).
  • BAG, 11.03.1971 - 5 AZR 349/70

    Verfall einer Kaution - Fristgerechte Kündigung - Rechtswirksame Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88
    Derartige Kündigungsbeschränkungen können darin liegen, daß der Arbeitnehmer für den Fall der fristgerechten Kündigung eine von ihm gestellte Kaution verlieren (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB) oder daß er eine Vertragsstrafe für den Fall einer fristgemäßen Kündigung zahlen soll (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB; vgl. ferner BAGE 2, 322 = AP Nr. 1 zu § 394 BGB).
  • BAG, 09.02.1956 - 1 AZR 329/55

    Klausel eines Tarifvertrages - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Jahresurlaub -

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88
    Derartige Kündigungsbeschränkungen können darin liegen, daß der Arbeitnehmer für den Fall der fristgerechten Kündigung eine von ihm gestellte Kaution verlieren (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1971 - 5 AZR 349/70 - AP Nr. 9 zu § 622 BGB) oder daß er eine Vertragsstrafe für den Fall einer fristgemäßen Kündigung zahlen soll (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB; vgl. ferner BAGE 2, 322 = AP Nr. 1 zu § 394 BGB).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehen gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung einer bestimmten vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAGE 46, 50, 53 f. = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; Senatsurteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB, zu B I 3 und B II 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 342/03

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Das Bundesarbeitsgericht hat aus dem Verbot des § 622 Abs. 6 BGB, für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, den allgemeinen Grundsatz hergeleitet, es sei unzulässig, durch vertragliche Absprachen eine ungleiche Kündigungslage zum Nachteil einer der Parteien des Arbeitsverhältnisses, vor allem des Arbeitnehmers, zu schaffen, insbesondere einen einseitigen Vermögensnachteil des Arbeitnehmers für den Fall einer von ihm erklärten Kündigung zu vereinbaren (BAG DB 1956, 503, 504; 1971, 1068; 1990, 434).
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 173/04

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Das Bundesarbeitsgericht hat aus dem Verbot des § 622 Abs. 6 BGB, für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, den allgemeinen Grundsatz hergeleitet, es sei unzulässig, durch vertragliche Absprachen eine ungleiche Kündigungslage zum Nachteil einer der Parteien des Arbeitsverhältnisses, vor allem des Arbeitnehmers, zu schaffen, insbesondere einen einseitigen Vermögensnachteil des Arbeitnehmers für den Fall einer von ihm erklärten Kündigung zu vereinbaren (BAG DB 1956, 503, 504; 1971, 1068; 1990, 434).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    § 622 Abs. 6 BGB liegt der allgemeine Rechtsgedanke zugrunde, dass die Kündigung für Arbeitnehmer nicht einseitig übermäßig erschwert werden darf (vgl. BAG 9. November 1994 - 10 AZR 62/94 - zu II 2 bb der Gründe; 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97

    Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Die Rechtsprechung hat bereits als Kündigungserschwerung i.S.d. § 622 Abs. 6 BGB den Fall angesehen, daß der Arbeitnehmer bei unterjähriger Beschäftigung eine Verdiensteinbuße hinnehmen muß, weil die Provision jahresbezogen zu berechnen ist (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB; Senatsurteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 = AP Nr. 9 zu § 87 HGB).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    Nicht immer kommen einschlägige Versuche so grobschlächtig daher wie in jenen Fällen, in dem der Arbeitgeber sich für die Eigenkündigung seines Personals eine Abfindung versprechen 39 S. BAG 6, 9.1989 - 5 AZR 586/88 - AP § 622 BGB Nr. 27 = EzA § 622 BGB n.F. Nr. 26 = NZA 1990, 147 [Leitsatz 1.]: "Soll der Arbeitnehmer bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag für den Fall einer vertraglich eingeräumten kürzeren fristgemäßen Eigenkündigung eine 'Abfindung' zahlen, kann in einer solchen Vertragsklausel eine unzulässige Kündigungsbeschränkung zu Lasten des Arbeitnehmers liegen (§ 622 Abs. 5 BGB, § 134 BGB), und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber bei einer fristgerechten Kündigung seinerseits ebenfalls eine Abfindung zahlen soll, deren Betrag sogar höher ist (...)".

    S. BAG 6, 9.1989 - 5 AZR 586/88 - AP § 622 BGB Nr. 27 = EzA § 622 BGB n.F. Nr. 26 = NZA 1990, 147 [Leitsatz 1.]: "Soll der Arbeitnehmer bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag für den Fall einer vertraglich eingeräumten kürzeren fristgemäßen Eigenkündigung eine 'Abfindung' zahlen, kann in einer solchen Vertragsklausel eine unzulässige Kündigungsbeschränkung zu Lasten des Arbeitnehmers liegen (§ 622 Abs. 5 BGB, § 134 BGB), und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber bei einer fristgerechten Kündigung seinerseits ebenfalls eine Abfindung zahlen soll, deren Betrag sogar höher ist (...)".

    39) S. BAG 6, 9.1989 - 5 AZR 586/88 - AP § 622 BGB Nr. 27 = EzA § 622 BGB n.F. Nr. 26 = NZA 1990, 147 [Leitsatz 1.]: "Soll der Arbeitnehmer bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag für den Fall einer vertraglich eingeräumten kürzeren fristgemäßen Eigenkündigung eine 'Abfindung' zahlen, kann in einer solchen Vertragsklausel eine unzulässige Kündigungsbeschränkung zu Lasten des Arbeitnehmers liegen (§ 622 Abs. 5 BGB, § 134 BGB), und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber bei einer fristgerechten Kündigung seinerseits ebenfalls eine Abfindung zahlen soll, deren Betrag sogar höher ist (...)".

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95

    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

    Daher sind Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitnehmers als unzulässig anzusehen (BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB, m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2014 - 5 Sa 110/14

    Rückzahlung einer stillen Einlage - Arbeitnehmerkündigung - Abfindungsanspruch -

    Nach diesen Rechtsprechungsgrundsätzen war eine Würdigung der Gesamtumstände unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit entscheidend (vgl. BAG 06.09.1989 - 5 AZR 586/88 - DB 1990, 434; BAG 25.04.2001 - 5 AZR 509/99 - AP BBiG § 5 Nr. 8; BGH 19.09.2005 - II ZR 342/03 - Rn. 17 ff., NJW 2005, 3644; jeweils mwN).
  • OLG München, 12.05.2016 - 23 U 3572/15

    Verlust der Aktionärsstellung durch Zwangseinziehung

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar aus dem Verbot des § 622 Abs. 6 BGB, für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, den allgemeinen Grundsatz hergeleitet, es sei unzulässig, durch vertragliche Absprachen eine ungleiche Kündigungslage zum Nachteil einer der Parteien, vor allem des Arbeitnehmers, zu schaffen, insbesondere einen einseitigen Vermögensnachteil des Arbeitnehmers für den Fall einer von ihm erklärten Kündigung zu vereinbaren (BAG, Urteil vom 06.09.1989, 5 AZR 586/88, juris Tz. 18).
  • LAG Sachsen, 07.11.2006 - 2 Sa 473/06

    Kündigungserschwerung/Arbeitsmarkt/Zutrittsbeschränkung durch Abreden der Länder

    Damit erweist sich die Bindung einer Einstellung an die Abgabe einer Freigabeerklärung (auch) einfach-rechtlich als Verstoß gegen den sich aus § 622 Abs. 6 BGB ergebenden allgemeinen Grundsatz, dass die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gegenüber der des Arbeitgebers nicht erschwert werden darf (vgl. BAG 06.09.1989 - 5 AZR 586/88 - EzA § 622 BGB n. F. Nr. 26 zu § 622 Abs. 5 BGB a. F.; APS/Linck § 622 BGB Rdnr. 173; ErfK/Müller-Glöge § 622 BGB Rdnr. 101), weswegen auch faktische Kündigungsbeschränkungen, die zwar nicht unmittelbar auf die Wirksamkeit der Kündigung, wohl aber auf den Kündigungsentschluss des Kündigungsberechtigten Einfluss zu nehmen suchen, zu Lasten des Arbeitnehmers unzulässig sind (Staudinger/Preis § 622 BGB Rdnr. 53; KR-Spilger § 622 BGB Rdnr. 119).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1217/02

    Zu den Voraussetzungen von Zahlungen von bereits in vollem Umfang verdienter

    Daher sind Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitnehmers als unzulässig anzusehen (BAG 06.09.1989 - 5 AZR 586/88 - EzA § 622 BGB n. F. Nr. 26; BAG 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 - EzA § 87 HGB Nr. 11; BAG 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 - EzA § 611 BGB Nr. 29).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2006 - 16 U 90/05

    Voraussetzungen der Zwangseinziehung des Geschäftsanteiles einer GmbH

  • LAG Köln, 12.12.1994 - 4 Sa 1041/94

    Anforderungen an die Auslegung eines Sozialplanes; Voraussetzungen für die

  • LAG Hessen, 08.07.2022 - 14 Sa 355/22

    Nichtigkeit einer vertraglichen Kündigungsfrist bei Verstoß gegen die gesetzliche

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