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   BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82   

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https://dejure.org/1985,1736
BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82 (https://dejure.org/1985,1736)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1985 - 5 AZR 592/82 (https://dejure.org/1985,1736)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 592/82 (https://dejure.org/1985,1736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfähigkeit - Ärztliches Attest - Krankenbezüge - Recht auf Leistungsverweigerung - Vorlagepflicht - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LohnFG §§ 3, 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 11
  • NJW 1985, 2213
  • MDR 1985, 610
  • NZA 1985, 427
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82
    Diesen Umstand muß der Arbeiter im Streitfalle beweisen (BAG 28, 144, 146 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG, zu I 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 228; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3. Aufl., § 3 Rz 9).

    Vielmehr kann sich der Arbeiter aller im Zivilprozeß zulässigen Beweismittel zum Nachweise seiner Arbeitsunfähigkeit bedienen (BAG 28, 144, 148 = AP Nr. 2 zu § 3 aaO, zu I 3; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 225; Brecht, aaO, § 3 Rz 9).

    Hieraus ergibt sich, daß das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 5 LohnFG ebenfalls dann endet, wenn der Arbeiter seine Arbeitsunfähigkeit anders als durch ärztliches Attest mit den ihm sonst zur Verfügung stehenden Beweismitteln belegt (BAG 28, 144, 151 = AP aaO, zu I 4 der Gründe).

  • BAG, 05.05.1972 - 5 AZR 447/71

    Lohnfortzahlung - Kurbescheinigung - Schadenersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82
    Reicht der Arbeiter die Bescheinigung ein, mag es auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG genannten Frist sein, so erlischt das Leistungsverweigerungsrecht, und zwar rückwirkend mit dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit, nicht etwa vom Zeitpunkt der Attestvorlage an (BAG 23, 411, 414 = AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG, Bl. 2; BAG Urteil vom 5. Mai 1972 - 5 AZR 447/71 - AP Nr. 1 zu § 7 LohnFG, zu 3 der Gründe; Kaiser/Dunkl, aaO, § 5 Rz 10; Schmatz/Fischwasser, aaO, § 5 II 1 = C 504; Feichtinger, aaO, G I 4).
  • BAG, 27.08.1971 - 1 AZR 107/71

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82
    Reicht der Arbeiter die Bescheinigung ein, mag es auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG genannten Frist sein, so erlischt das Leistungsverweigerungsrecht, und zwar rückwirkend mit dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit, nicht etwa vom Zeitpunkt der Attestvorlage an (BAG 23, 411, 414 = AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG, Bl. 2; BAG Urteil vom 5. Mai 1972 - 5 AZR 447/71 - AP Nr. 1 zu § 7 LohnFG, zu 3 der Gründe; Kaiser/Dunkl, aaO, § 5 Rz 10; Schmatz/Fischwasser, aaO, § 5 II 1 = C 504; Feichtinger, aaO, G I 4).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985, BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    War der Kläger infolge Krankheit arbeitsunfähig, hat er auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er kein ärztliches Attest vorlegt, die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit aber unstreitig ist (Weiterführung von BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG).«.

    Sie hat keine anspruchsbegründende Bedeutung (BAG Urteil vom 27. August 1971 - 1 AZR 107/71 - AP Nr. 1 zu § 3 LohnFG; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 592/82 - BAGE 48, 11 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG, zu I 3 der Gründe).

  • LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04

    Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung -

    Selbst bei einer Kurzerkrankung von ein oder zwei Tagen ist der Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, eine ärztliche Bescheinigung einzureichen und damit den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu belegen (vgl. BAG, Urteil vom 23. Januar 1985 - 5 AZR 592/82 = AP Nr. 63 zu § 9 LohnfG).
  • BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Gegen diese tarifvertragliche Regelung (zu ihrer Praktikabilität vgl. BAGE 48, 11, 16 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG , zu II 1 der Gründe) bestehen wegen des Günstigkeitsprinzips keine aus § 9 LFZG abzuleitenden Bedenken.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 468/93

    Eingruppierung einer Fernmeldeaufsicht

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind Leitungstätigkeiten eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen (BAG Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - BAGE 48, 11, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.); ebenso die Aufsichtstätigkeit (BAG Urteil vom 18. Juni 1986 - 4 AZR 199/85 -, n.v.).
  • LAG Nürnberg, 18.06.1997 - 4 Sa 139/95

    Nachweisfreiheit bei Arbeitsunfähigkeit; Vermutungswirkung einer

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  • BAG, 05.04.1995 - 10 AZR 554/94

    Sozialplan - Abfindung - Aufhebungsvertrag - Eigenkündigung - Geplante

    Sie können daher auch regeln, daß solche Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten (BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - BAGE 48, 11.
  • LAG Berlin, 25.01.1988 - 12 Sa 108/87

    Arbeitsunfähigkeit; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; Krankheit; Ärztliches

    Selbst wenn man § 3 Abs. 1 Satz 1 LFG auf Angestellte analog anwenden wollte und diesen ebenso wie Arbeitern auch bei derartigen Kurzerkrankungen Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes auferlegen wollte, könnte diese Pflicht jedenfalls zugunsten des Angestellten durch einen Tarifvertrag abbedungen werden (vgl. BAG DB 1985, 1400), so daß gegen die Wirksamkeit der einschlägigen Tarifnorm keine Bedenken bestehen.
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