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   BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92   

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https://dejure.org/1994,378
BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92 (https://dejure.org/1994,378)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1994 - 5 AZR 597/92 (https://dejure.org/1994,378)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 (https://dejure.org/1994,378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung - Anspruch auf Lohnsteuererstattung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812 Abs. 1; § 818 Abs. 3; § 242
    Lohnüberzahlung: Wegfall der Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verwirkung, Lohnüberzahlung, Wegfall der Bereicherung, hochbesoldeter Mitarbeiter im Außendienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 818 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2636
  • ZIP 1994, 726
  • NZA 1994, 658
  • BB 1994, 796
  • DB 1994, 1039
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92
    Diese Grundsätze gelten auch bei der Rückzahlung von überzahltem Arbeitsentgelt (BAGE 53, 77 = AP Nr. 5 zu § 812 BGB).

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 18. September 1986 (BAGE 53, 77 = AP Nr. 5 zu § 812 BGB) dazu in Anlehnung an die beamtenrechtliche Rechtsprechung folgende Leitsätze aufgestellt:.

    Bei den Besserverdienenden kann (entgegen Grunsky, Anm. zum Urteil des BAG vom 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - AuR 1987, 312, 316) nicht davon ausgegangen werden, daß höhere Einkünfte in der Regel auch ausgegeben werden.

  • BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrer - Anspruch auf Zahlung anteiliger

    Auszug aus BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92
    Ein Zahlungsanspruch auf Erstattung der Steuerbeträge (vgl. dazu BAGE 20, 230 [BAG 01.12.1967 - 3 AZR 459/66]; 26, 187; 31, 236; 45, 222 = AP Nr. 17, 20, 21, 22 zu § 670 BGB) kommt nur dann in Betracht, wenn die Klägerin die Steuern tatsächlich abgeführt hat.

    Vorher kann nur ein Freistellungsanspruch bestehen (BAGE 45, 222 = AP Nr. 22 zu § 670 BGB).

  • BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90

    Verwirkung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß für Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers wegen Lohnüberzahlung nicht die zweijährige Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9 BGB, sondern die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt (BAGE 24, 434 = AP Nr. 5 zu § 195 BGB; sowie Urteil vom 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 -, n.v.).

    Im Hinblick auf das Verhältnis der beiden Ansprüche (Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts und Anspruch auf Erstattung der abgeführten Steuern) zueinander ist darauf hinzuweisen, daß eine durch die rechtsgrundlose Zahlung verursachte endgültige steuerliche Mehrbelastung des Bereicherungsschuldners als ein die Bereicherung mindernder Nachteil zu berücksichtigen ist (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 -, n.v., sowie Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 818 Rz 72).

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

    Beruft sich der rechtsgrundlos bereicherte Arbeitnehmer auf Entreicherung, so hat er im einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich ergibt, daß die Bereicherung weggefallen ist und er überdies keine Aufwendungen erspart hat, die er ohnehin gemacht hätte (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6).

    Zugunsten des Arbeitnehmers wird - mit anderen Worten - angenommen, er hätte ohne die Überzahlung für seinen regelmäßigen Lebensunterhalt weniger Ausgaben getätigt (vgl. BAG 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - BAGE 53, 77 = AP BGB § 812 Nr. 5 = EzA BGB § 818 Nr. 1; 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6).

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Sollte der Beklagten - was sie bislang nicht substantiiert dargelegt hat - nach der sachgerechten Wahrnehmung ihrer Steuerbelange eine endgültige steuerliche Mehrbelastung entstehen, kann diese jedenfalls wegen ihrer verschärften Haftung nach § 818 Abs. 4 in Verb. mit § 819 Abs. 1 BGB nicht als ein die Bereicherung mindernder Nachteil berücksichtigt werden (vgl. dazu allgemein BAG 5. April 2000 - 10 AZR 257/99 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 224 = EzA TVG § 4 Öffentlicher Dienst Nr. 13; 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - zu B V der Gründe, AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6; 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Ob ein Anspruch verwirken kann, den der Anspruchsinhaber gar nicht kennt, braucht abschließend nicht entschieden zu werden, weil im Falle des Beklagten der Bildung des Umstandsmoments vorrangig seine eigene Unkenntnis entgegensteht (vgl. BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - AP BGB § 818 Nr. 3).
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