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   BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91   

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https://dejure.org/1991,1144
BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91 (https://dejure.org/1991,1144)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 5 AZR 6/91 (https://dejure.org/1991,1144)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 (https://dejure.org/1991,1144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Weisungsrechts des Arbeitgebers einseitig die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher zu bestimmen - Konkretisierung des Arbeitsvertrages trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts einseitig die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher bestimmen (vgl. u.a. BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe, m.w.N.).

    Dieses Weisungsrecht findet seine Grenzen nur in den Vorschriften der Gesetze, des Kollektiv- und des Einzelarbeitsvertrages, und es darf nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP, a.a.O.).

  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91
    Was billigem Ermessen entspricht, ist unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner festzustellen (Senatsurteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).
  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91
    Über den Zeitablauf hinaus müssen zusätzliche Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhaltes für die Zukunft begründen (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsurteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

    Auszug aus BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91
    Über den Zeitablauf hinaus müssen zusätzliche Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhaltes für die Zukunft begründen (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsurteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91
    Über den Zeitablauf hinaus müssen zusätzliche Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhaltes für die Zukunft begründen (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsurteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Eine Konkretisierung der Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Wege stillschweigender Vertragsergänzung setzt voraus, dass über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen (vgl. Senat 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 5, zu I 2 der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe mwN).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Zwar kann unabhängig davon, ob dem ein konkreter Beschäftigungsanspruch aus dem das Arbeitsverhältnis begründenden Vertrag zugrundeliegt, dann ein Anspruch auf die zuletzt innegehabte Stelle bestehen, wenn der Arbeitnehmer nach den Umständen auf die Konkretisierung seines Arbeitsverhältnisses auf diese Stelle vertrauen durfte (BAG, Urteil vom 30.10.1991, - 5 AZR 6/91 -).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
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