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   BAG, 08.04.1987 - 5 AZR 60/86   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 56/01 R  

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Lohnsteuerabzug -

    Dabei kann der Arbeitnehmer Zahlung an sich selbst nur in Höhe des vereinbarten Nettolohns verlangen (zB Urteil des BAG vom 8. April 1987 - 5 AZR 60/86, in JURIS).
  • BFH, 29.06.1993 - VI B 108/92  

    Unzulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Streit über Nettolohnvereinbarung

    Das vom Kläger in diesem Zusammenhang behauptete Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung besagt nur, daß die Beklagte als Arbeitgeberin den vereinbarten Nettoarbeitslohn zahlen und als zusätzlichen Arbeitslohn noch die auf den - unter Berücksichtigung des Nettoarbeitslohns hochgerechneten - Bruttoarbeitslohn entfallenden Abzugsbeträge (z. B. Lohnsteuer) tragen muß (z. B. Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 18. Januar 1974 3 AZR 183/73, Der Betrieb - DB - 1974, 778; des Landesarbeitsgerichts - LAG - Köln vom 6. Juni 1990 10 Sa 574/90, DB 1991, 1229; Palandt/Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch, 52. Aufl., § 611 Rdnr. 51; Urteil des Senats vom 6. Dezember 1991 VI R 122/89, BFHE 166, 540, BStBl II 1992, 441); dabei kann der Kläger als Arbeitnehmer Zahlung an sich selbst nur in Höhe des vereinbarten Nettolohns verlangen (z. B. Urteil des BAG vom 8. April 1987 5 AZR 60/86 - nicht veröffentlicht -).
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