Rechtsprechung
| BAG, 08.04.1987 - 5 AZR 60/86 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 56/01 R
Berechnung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Lohnsteuerabzug - …
Dabei kann der Arbeitnehmer Zahlung an sich selbst nur in Höhe des vereinbarten Nettolohns verlangen (zB Urteil des BAG vom 8. April 1987 - 5 AZR 60/86, in JURIS). - BFH, 29.06.1993 - VI B 108/92
Unzulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Streit über Nettolohnvereinbarung …
Das vom Kläger in diesem Zusammenhang behauptete Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung besagt nur, daß die Beklagte als Arbeitgeberin den vereinbarten Nettoarbeitslohn zahlen und als zusätzlichen Arbeitslohn noch die auf den - unter Berücksichtigung des Nettoarbeitslohns hochgerechneten - Bruttoarbeitslohn entfallenden Abzugsbeträge (z. B. Lohnsteuer) tragen muß (z. B. Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 18. Januar 1974 3 AZR 183/73, Der Betrieb - DB - 1974, 778; des Landesarbeitsgerichts - LAG - Köln vom 6. Juni 1990 10 Sa 574/90, DB 1991, 1229;… Palandt/Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch, 52. Aufl., § 611 Rdnr. 51; Urteil des Senats vom 6. Dezember 1991 VI R 122/89, BFHE 166, 540, BStBl II 1992, 441); dabei kann der Kläger als Arbeitnehmer Zahlung an sich selbst nur in Höhe des vereinbarten Nettolohns verlangen (z. B. Urteil des BAG vom 8. April 1987 5 AZR 60/86 - nicht veröffentlicht -).
