Rechtsprechung
BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütungsfortzahlung bei Teilarbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges - Anspruch auf Entgelt für eine tatsächlich geleistete oder angebotene Tätigkeit im Rahmen eines umgewandelten Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 05.09.1990 - 4 Ca 1265/90
- ArbG Kiel, 05.09.1990 - 4a Ca 1265/90
- LAG Schleswig-Holstein, 06.12.1990 - 6 Sa 453/90
- BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 25.10.1973 - 5 AZR 141/73
Krankenlohn - Teilweise Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Lohnfortzahlung
Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91
Auch der vermindert Arbeitsfähige ist arbeitsunfähig krank im Sinne der einschlägigen entgeltfortzahlungsrechtlichen Regelungen, eben weil er seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht voll erfüllen kann (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73 - AP Nr. 42 zu § 616 BGB, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe).Wenn der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht in vollem Umfang zu erbringen vermag, können die Parteien einverständlich den ursprünglichen Arbeitsvertrag vorübergehend in einen solchen mit verkürzter Arbeitszeit oder mit verändertem Vertragsgegenstand umwandeln (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73 - AP Nr. 42 zu § 616 BGB) oder aber zu dem in seinen Hauptpflichten ruhenden ursprünglichen Arbeitsverhältnis ein weiteres, befristetes Arbeitsverhältnis mit zeitlicher oder inhaltlicher Änderung begründen.
- BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91
Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung
Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91
Im einzelnen gilt folgendes, wie der Senat bereits in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 29. Januar 1992 des Parallelverfahrens - 5 AZR 37/91 - näher ausgeführt hat:. - BSG, 07.08.1991 - 3 RK 28/89
Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim …
Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91
Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; aus neuerer Zeit: Senatsurteil vom 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - AP Nr. 86 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; ferner BSG Urteil vom 7. August 1991 - 1/3 RK 28/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht?
Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91
Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; aus neuerer Zeit: Senatsurteil vom 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - AP Nr. 86 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; ferner BSG Urteil vom 7. August 1991 - 1/3 RK 28/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78
Krankheitsfall
Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91
Auch der vermindert Arbeitsfähige ist arbeitsunfähig krank im Sinne der einschlägigen entgeltfortzahlungsrechtlichen Regelungen, eben weil er seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht voll erfüllen kann (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73 - AP Nr. 42 zu § 616 BGB, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe). - BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit …
Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91
Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; aus neuerer Zeit: Senatsurteil vom 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - AP Nr. 86 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; ferner BSG Urteil vom 7. August 1991 - 1/3 RK 28/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91
Charakteristisch für das Wiedereingliederungsverfahren ist nach der klaren Regelung des § 74 SGB V, daß der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig ist (vgl. Regierungsentwurf zu § 74 SGB V, BT-Drucks. 11/2237, S. 192 zu § 82).
- LAG Hamm, 22.09.2005 - 11 Sa 323/05
Annahmeverzug und ("Teil-") Abeitsfähigkeit
Auch der vermindert Arbeitsfähige ist arbeitsunfähig krank im Sinne des EFZG (BAG, v. 29.01.1992 - 5 AZR 60/91 - ErfK-Dörner, 5.Aufl. 2005, § 3 EFZG Rz.16,17,26).