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   BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78   

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BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78 (https://dejure.org/1980,165)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1980 - 5 AZR 604/78 (https://dejure.org/1980,165)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1980 - 5 AZR 604/78 (https://dejure.org/1980,165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation - Mitgliedschaft - Aktivität - Eignungszweifel - Fragerecht - Beurteilungsspielraum - Politische Treuepflicht - Verwaltungsgericht - Schuldienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 43
  • NJW 1981, 71
  • DB 1980, 1752
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78
    Deshalb braucht ein Bewerber, von dem erwartet werden kann, er werde in dieser Weise seine Dienstpflichten verletzen, nicht eingestellt zu werden (vgl. hierzu schon BVerfGE 39, 334 [355] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C 1 7 b der Gründe]).

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Entscheidung über die Übernahme in ein Beamtenverhältnis (dazu BVerfGE 39, 334 [353] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 5 der Gründe]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]).

    Das bedeutet: Die Beurteilung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, und ob sie sich ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (vgl. BVerfGE 39, 334 [354] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 5 der Gründe]).

    In diesem Sinne kann auch das Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung geeignet sein, Zweifel an seiner Eignung auszulösen, zumal dann, wenn der Parteibeitritt auch zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (zu der entsprechenden Rechtslage beim Bewerber um Übernahme in ein Beamtenverhältnis vgl. BVerfGE 39, 334 [353] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C 1 5 der Gründe]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]).

    Zudem können sich diese Erkenntnisse nur auf Verhaltensweisen beziehen, die in die Ausbildungs- und Studienzeit eines jungen Menschen fallen und deshalb häufig ohne besonderen Wert für einen Schluß auf die Persönlichkeit des zu Beurteilenden sind (BVerfGE 39, 334 [356] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 7 c der Gründe ]).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78
    Für die Anforderungen an die politische Treuepflicht der Bewerber um Einstellung in den öffentlichen Dienst gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. März 1976 - AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG - [zu III 1 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 [demnächst] AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 1 der Gründe]):.

    Hier kann nicht entscheidend sein, in welchem Rechtsverhältnis der Lehrer und Erzieher tätig wird (zu den Anforderungen an einen Sozialpädagogen vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 31. März 1976 - AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu III 1 e der Gründe], zu den Anforderungen an einen beamteten Lehrer im Ausbildungsabschnitt vgl. BVerwGE 47, 330 [ 343]).

    Auf verfassungsmäßigem Wege kann die Bundesrepublik Deutschland deshalb nicht in einen totalitären Staat verwandelt werden, in dem das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Auffassungen durch eine Einparteienherrschaft ersetzt wird (Urteil des Senats vom 31. März 1976 - AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu IV 1 der Gründe]).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78
    Hier kann nicht entscheidend sein, in welchem Rechtsverhältnis der Lehrer und Erzieher tätig wird (zu den Anforderungen an einen Sozialpädagogen vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 31. März 1976 - AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu III 1 e der Gründe], zu den Anforderungen an einen beamteten Lehrer im Ausbildungsabschnitt vgl. BVerwGE 47, 330 [ 343]).

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Entscheidung über die Übernahme in ein Beamtenverhältnis (dazu BVerfGE 39, 334 [353] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 5 der Gründe]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]).

    In diesem Sinne kann auch das Bekenntnis des Bewerbers zu den mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden Zielen einer extremistischen politischen Partei linker oder rechter Prägung geeignet sein, Zweifel an seiner Eignung auszulösen, zumal dann, wenn der Parteibeitritt auch zu politischen Aktivitäten für die Ziele der Partei verpflichtet (zu der entsprechenden Rechtslage beim Bewerber um Übernahme in ein Beamtenverhältnis vgl. BVerfGE 39, 334 [353] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C 1 5 der Gründe]; BVerwGE 47, 330 [338 f.]).

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78
    Für die Anforderungen an die politische Treuepflicht der Bewerber um Einstellung in den öffentlichen Dienst gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. März 1976 - AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG - [zu III 1 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 [demnächst] AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 1 der Gründe]):.
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    2. Entgegen der Auffassungcfer Revision ist das Landesarbeitsgericht auch zutreffend davon ausgegangen, daß an einen angestellten Lehrer die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen sindwie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Nach der überein stimmenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verfolgt die DKP nach wie vor verfassungsfeindliche und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Ziele (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 47, 330, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Mitgliedschaft und die Aktivitäten des Klägers in der DKP, deren verfassungsfeindliche Zielsetzung ohne Rücksicht auf die Durchführung eines allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen förmlichen Parteiverbotsverfahrens (Art. 21 Abs. 2 GG) festgestellt werden kann (BVerfGE 39, 334; BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 28. November 1980 - 2 C 27 AP Nr. 13 zu Art. 33 Abs. 2 GG), sind daher auch grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Eignung des Klägers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt als Lehrer zu begründen.

    Der Mitgliedschaft bzw. den Aktivitäten in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation kommt insoweit die Wirkung eines Indizes für eine verfassungsfeindliche Einstellung des Bewerbers zu (BAG 28, 62 - aaO; BAG 33, 43-aaO und das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1039/79 -).

    Gerichtlicherseits kann sie deshalb auch nur daraufhin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334; BAG 33, 43 - aaO; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Im Einstellungsprozeß hat die Einstellungsbehörde jedoch zunächst die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls nachzuweisen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334).

    Reine Lippenbekenntnisse reichen nicht aus ( BAG 33, 43).

    Das Oberschulamt Freiburg hat aufgrund der Bewerbung des Klägers keine erneute, und vor allem keine umfassende, die Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Prüfung der Eignung des Klägers vorgenommen (BAG 33, 43).Es hat weder die aufgrund der neuen sich aus der Bewerbung ergebenden Situation gebotene erneute Anhörung vorgenommen, wozu schon im Hinblick auf die zweijährige unbeanstandete Lehrtätigkeit des Klägers nach der Entlassungsverfügung hinreichend Anlaß bestanden hätte, noch die sonstigen Umstände berücksichtigt, wie etwa das bisherige untadelige Verhalten im Dienst, die guten fachlichen und pädagogischen Leistungen, die aktive Mitarbeit des Klägers in der Gewerkschaft und seine Toleranz einerseits und sein Eintreten für die Ziele der DKP, seine Kandidaturen auf der 14 -.

    Diese Mängel im Beurteilungsverfahren zwingen als Folge des der einstellenden Behörde zukommenden Beurteilungsspielraumes zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht, um der einstellenden Behörde Gelegenheit zu geben, unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Falles eine rechtsfehlerfreie, detaillierte und überprüfbare Beurteilung über die Eignung (Verfassungs treue) des Klägers, die sich sowohl über die belastenden als auch über die entlastenden Umstände ausspricht, vorzunehmen (BAG 33, 43; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Gegen eine Heranziehung und Verwertung der bisherigen Argumentation im Einstellungs prüfungsverfahren, insbesondere auch soweit sie in den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen ihren Niederschlag gefunden haben, bestehen zwar keine Bedenken, dies ist sogar notwendig und erforderlich, gleichwohl macht sie eine umfassende, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Überprüfung des Einstellungsbegehrens des Klägers durch das Oberschulamt nicht entbehrlich (BAG 33, 43).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Ein schematisches Anknüpfen rechtserheblicher Zweifel an die Feststellung bestimmter Verhaltensweisen ist nicht zulässig (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354 f.]), Die Frage, ob der Beamtenbewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, gründet sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Beurteilungselementen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]; BVerwGE 52, 313 [336];Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.]; BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [NJW 1981, 71]) und ist weitgehend Tatfrage (vgl. u.a.Beschlüsse vom 5. Dezember 1977 - BVerwG 6 CB 41.77 -, vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Ist das der Fall, können die Gerichte die angegriffene Entscheidung nicht durch eine eigene Beurteilung ersetzen (BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - BAGE 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAGE 39, 180, 187 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu C II 1 d der Gründe).
  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

    Der Einstellungsbehörde muß dann zunächst Gelegenheit gegeben werden, sich erneut ein abschließendes Urteil über die Eignung des Bewerbers zu bilden (BAG 33, 43 und die Urteile des Fünften Senates vom 19. März 1980 - 3 AZR 794/78 - und vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 8 und 13 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Der Fünfte Senat hat bereits in seinem Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - (BAG 33, 43, 53 ff.) entschieden, die Einstellungsbehörde dürfe bei der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse über den Bewerber einholen und ihm solche Erkenntnisse auch Vorhalten.

    Ebenso ist es ein objektiv ungeeigneter Versuch des Bewerbers, Zweifel an seiner Verfassungstreue allein durch seine Erklärung auszuräumen, eine verfassungsfeindliche Einstellung könne ihm deswegen nicht vorgeworfen werden, weil er ebenso wie seine Partei seine (verfassungsfeindlichen) politischen Ziele nur auf verfassungsrechtlich zulässigem Wege erreichen wolle (BAG 33, 43, 52).

    Ob die Einstellungsbehörde von zutreffen den Anforderungen an die Treuepflicht des Bewerbers um eine Anstellung im Arbeitsverhältnis ausgegangen ist, kann als Rechtsfrage von den Gerichten voll nachgeprüft werden (BAG 33, 43, 50).

    AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG, zu C I 3 der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43, 50 - 51; 34, 1, 15 und BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 4 und III 4 der Gründe).

    Dieser Grundsatz wird aber durch den Vorbehalt eingeschränkt, daß sie die Einstellung eines Bewerbers nur dann ablehnen darf, wenn vernünftige Zweifel an seiner Eignung nicht ausgeräumt werden können (BAG 33, 43, 30).

  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden

    Beide Verfahren haben einen anderen Streitgegenstand (vgl. Urteil des Senats vom 5 März 1980 - 5 AZR 604/78 - [demnächst] AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu A der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Nur so ist er in der Lage, seinen Erziehungsauftrag in einem demokratischen Staat wahrzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - aaO [zu B II 1 a - c der Gründe] m.w.N.).

    Daß das beklagte Land diese Umstände aufgrund einer Regelanfrage beim Amt für Verfassungsschutz erfahren hatte, steht ihrer Berücksichtigung nicht entgegen (Urteil des Senats vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - aaO [zu B III 1 c der Gründe]).

    geben werden müsse, sich erneut ein abschließendes Urteil über die Eignung des Bewerbers zu bilden, wenn sie sich ihre Entscheidung in einem fehlerhaften Verfahren gebildet und nicht alle Umstände berücksichtigt habe (Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - aaO [zu B III 2 a der Gründe]).

    Aus diesem Grund hat der Senat auch ausgesprochen, daß die Mitgliedschaft in einer Partei oder Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung nur den Charakter eines Indizes für eine verfassungsfeindliche Einstellung des Bewerbers hat, nicht aber unmittelbar dessen Ablehnung begründet (Urteil des Senats vom 5 März 1980 - 5 AZR 604/78 - aaO [zu B III 2 b der GründeJ).

    V. Die Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht wird dem beklagten Land Gelegenheit geben, seine bislang fehlerhafte Beurteilung der Eignung des Klägers zu korrigieren (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 1 9 8 0 - 5 AZR 604/78 - aaO [zu B III 2 und 3 der Gründe]).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Dieser Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 -. [demnächst] AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu B II 2 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Im Einstellungsverfahren geht es nur darum, ob und inwieweit sich der Bewerber mit seinen politischen Zielen und Vorstellungen von den Grundwerten und Grundnormen unserer Verfassung soweit entfernt hat, dass er diese Grundwerte als Lehrer glaubwürdig nicht mehr vermitteln kann (vgl. das oben zu B I 1 genannte Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 -, [zu B III 1 b der Gründe]).

    Nicht das Landesarbeitsgericht hat die Eignung der Klägerin, für die ihr bisheriges Verhalten im Vorbereitungsdienst natürlich von Bedeutung ist (vgl. das oben zu B I 1 genannte Urteil des Senats vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 -, zu B III 1 d der Gründe]) zu beurteilen.

  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).
  • BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85

    Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) begründet die von Ihnen ausgeübte Erziehungsaufgabe gesteigerte Anforderungen an die politische Treuepflicht (BAG NJW 1981, S. 71 ff.).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings stets das gleiche Maß an Verfassungstreue gefordert, wie es von beamteten Lehrern erwartet wird (BAGE 28, 62, 71 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 33, 43, 49 f. = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 54, 340, 345 = AP, aaO; ebenso BVerwGE 47, 330, 340 ff.).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen gilt im Rahmen des § 8 Abs. 1 BAT grundsätzlich nichts Abweichendes (BAGE 28, 62, 71 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 33, 43, 49 f. = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 794/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Schulbehörde - Lehrereinstellung - Bewerbung -

    Das hat der Senat in seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [zu A der Gründe] näher begründet ([demnächst] AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Formale Kriterien können nur Rückschlüsse auf die Einstellung und das zu erwartende Verhalten und damit auch auf die Eignung des Bewerbers zulassen (vgl. das zu I genannte Urteil des Senats vom 5- März 1980 - 5 AZR 604/78 - [zu B III 1 a der Gründe]).

    Ihr Schweigen mag seine Ursache auch in der Rechtsüberzeugung der Klägerin gehabt haben, die ihr gestellten Fragen seien unzulässig; auch hierzu verweist der Senat auf sein oben zu I genanntes Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [zu B III 1 b und 2 b der Gründe], d) Diese Erwägungen hat das Landesarbeitsgericht nicht berücksichtigt.

    Wie das Landesarbeitsgericht zu verfahren hat, hat der Senat in dem unter I genannten Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [zu B III 2 a der Gründe] im einzelnen ausgeführt.

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Dabei sind die Mitgliedschaft des Klägers in der DKP, seine Kandidatur für diese Partei bei der Kommunalwahl am 27. September 1981 und die Annahme des Ratsmandats im Oktober 1983 zunächst einmal als Indizien dafür zu werten, daß der Kläger sich auch von den für verfassungsfeindlich erachteten Zielen dieser Partei (so ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. etwa BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]; 33, 43; 34, 1; 36, 344; 40, 1; 39, 180 = AP Nr. 2, 6, 9, 16, 18 und 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. BVerwGE 73, 263, 280 m.w.N.; Urteil vom 1. Februar 1989 - 1 D 2.86 - DVBl 1989, 763; dies gelte auch (noch) unter den gewandelten Umständen der letzten Zeit: Niedersächs.
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 370/79
  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06

    Zurechnung als "unternehmensbezogenes Geschäft" bei Stellung eines Antrags auf

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81

    Mitgliedschaft - Verfassungstreue - Kriegsdienstgegner - Lehramtsbewerber

  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 324/81
  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2023 - 4 L 1374/23

    Widerruf Lehrauftrag

  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 89.87

    Lehrbeauftragter - Öffentliches Amt - Funktionsbezogene Treuepflicht -

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 3/80
  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 318/82
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94

    Übergang der Betriebsmittel bei Betriebsübergang

  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 722/79
  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

  • BAG, 14.12.1988 - 7 AZR 773/87

    Pflicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem Gymnasiallehrer aufgrund

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 587/92

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach Überführung einer Einrichtung oder

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 664/85

    Rechtsanspruch auf Einstellung als Angestellter in den Vorbereitungsdienst zur

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des

  • LAG Hessen, 10.12.2001 - 13 Sa 1527/00

    Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle im Wege eines beamtenrechtlichen

  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00

    Einstellungszusage als Lehrer nach der Beendigung der Bewährung

  • BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 337/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag - Beendigung eines

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 10.80

    Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Eignung eines

  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 347/89

    Schadenersatz wegen Nichtbeförderung - Schuldhafte Verletzung des

  • LAG Sachsen, 25.11.1992 - 2 Sa 96/92

    Mangelnde persönliche Eignung für den Beruf des Lehrers; Behandlung von

  • LAG Sachsen, 28.10.1992 - 2 Sa 112/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ;

  • LAG Sachsen, 23.09.1992 - Sa 25/92

    Wirksame Kündigung aufgrund mangelnder persönlicher Eignung im Sinne der

  • BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90

    Beförderungsanspruch - Eignungsbeurteilung

  • LAG Sachsen, 09.12.1992 - 2 Sa 144/92

    Freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ; Tätigkeit

  • LAG Sachsen, 23.09.1992 - Sa 18/92

    Lehrer für Wehrunterricht; Persönliche Eignung für den Lehrberuf

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • LAG Sachsen, 09.09.1992 - 2 Sa 6/92

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lehrers wegen Mitarbeit in der SED;

  • BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 635/86

    Existieren eines allgemeinen vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.03.1996 - 4 Sa 239/95

    Fachhochschule; Professor; Arbeitsvertrag; Schriftform; Vertragsschluß;

  • LAG Sachsen, 17.01.1994 - 7 (1) Sa 91/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Fehlende Anhörung des Personalrats;

  • LAG Sachsen, 28.10.1992 - 2 Sa 146/92

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 141/85

    Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst im Wege der

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 41/85

    Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst - Fragliche Treue zur

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85

    Vorbereitungsdienst für Lehramt an Volksschulen - Anforderungen an die

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 296/84

    Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes für

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
  • LAG Sachsen, 17.01.1994 - 7 (1) 91/93
  • LAG Sachsen, 23.09.1992 - Sa 31/92

    Lehrer; Fachberatrer für Staatsbürgerkunde; Zweifel an der persönlichen Eignung ;

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.03.1993 - 2 (3) Sa 29/92

    Klage eines Arbeitnehmers (Lehrer) gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene

  • LAG Sachsen, 01.12.1992 - Sa 105/92

    Einigungsvertrag; DDR; Kündigung; Bedarfskündigung; Arbeitsverhältnis;

  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 271/81
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 774/79
  • BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 613/85
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 587/80
  • LAG Bremen, 01.09.1981 - 4 Sa 41/81
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