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   BAG, 07.07.1960 - 5 AZR 61/59   

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https://dejure.org/1960,571
BAG, 07.07.1960 - 5 AZR 61/59 (https://dejure.org/1960,571)
BAG, Entscheidung vom 07.07.1960 - 5 AZR 61/59 (https://dejure.org/1960,571)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 1960 - 5 AZR 61/59 (https://dejure.org/1960,571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozentuale Gewinnbeteiligung - Nettojahresgewinn - Erteilung von Auskünften - Gewinnbeteiligungsanspruch - Umfang einer Auskunftspflicht - Überprüfungsrecht des Arbeitnehmers - Auslegungsmaßstäbe - Leistungsmaßstäbe

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1960, 1043
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Das ist von besonderer praktischer Bedeutung, wenn es um Angaben über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit geht (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris; BAG v. 07.07.1960 - 5 AZR 61/59, juris; BAG v. 25.06.1964 - 2 AZR 135/63, juris).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer

    Die Kosten eines Strafverteidigers kann eine Gesellschaft übernehmen, soweit die die Strafverfolgung nachziehende Handlung betrieblich veranlasst war (BAG, DB 1960, 1043).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

    Das ist von besonderer praktischer Bedeutung, wenn es um Angaben über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit geht (BAG Urteil vom 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - AP Nr. 6 zu § 74 c HGB, zu I und II 2 der Gründe mit Anmerkung von Moritz; BAG Urteil vom 7. Juli 1960 - 5 AZR 61/59 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 25. Juni 1964 - 2 AZR 135/63 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • LAG Hamm, 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03

    Tantieme und Zielprämie, Abrechnungeidesstattliche Versicherung, Vorlage des

    Zwar hat ein tantiemeberechtigter Arbeitnehmer nach den §§ 157, 242 BGB gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung (BAG, Urteil v. 13.01.1960 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 1; BAG, Urteil v. 07.07.1960 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 2; ErfK/Preis, 5. Aufl., § 611 BGB Rz. 624; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 11. Aufl., § 77 Rz. 6 m.w.N.).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96

    Tantieme - Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung

    Umfang und Form dieser Auskunftspflicht bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG Urteil vom 7. Juli 1960 - 5 AZR 61/59 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • LAG Nürnberg, 08.05.2001 - 6 Sa 313/00

    Gewinnbeteiligung

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  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 150/83
    Soweit es das Bestehen eines Auskunftsanspruchs angenommen hat, lag dem zum Teil der Gesichtspunkt zugrunde, daß derjenige, welcher einem anderen ein Recht einräumt, ihm in aller Regel auch die Mittel einräumt, um das Recht verwirklichen zu können (BAG Urteil vom 17. November 1958 - 2 AZR 277/58 - BAG 7, 51 = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG: Vereinbarung einer Umsatzvergütung; BAG Urteil vom 7. Juli i960 - 5 AZR 61/59 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Auskunftspflicht: Zusage einer Gewinnbeteiligung).
  • LAG Hamm, 16.10.1985 - 12 Sa 898/85

    Auskunftsklage - Auskunft über geleistete Überstunden - Zulässigkeit

    Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses hat das Bundesarbeitsgericht so eine Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei einer Gewinnbeteiligung des Arbeitnehmers bejaht, weil diesem die erforderliche Aufklärung über Bestehen und Umfang seines Rechtes nicht, dem Arbeitgeber dieses dagegen unschwer möglich ist (DB 1960, 1043).
  • BAG, 10.12.1985 - 3 AZR 180/84

    Abänderung eines Prämienvertrages - Beendigung eines vereinbarten Formzwangs

    Er muß auch die Vergütung abrechnen, wenn sich der Arbeitnehmer über die Höhe seiner Ansprüche im Ungewissen befindet, der Arbeitgeber aber die Auskunft unschwer erteilen kann (BAG Urteil vom 30. Januar 1960 - 5 AZR 603/57 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Auskunftspflicht mit zustimmender Anm. von Hefermehl; Urteil vom 7. Juli 1960 - 5 AZR 61/59 - AP Nr. 2, aa0; Urteil vom 15. Juni 1972 - 5 AZR 32/72 - AP Nr. 14, aa0, zu 1 der Gründe; BAG 7, 51 ff. = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG).
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