Rechtsprechung
| BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- Alpmann Schmidt
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Arbeitsrechtlicher Status eines programmgestaltenden Rundfunkmitarbeiters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- Betriebs-Berater
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Kurzfassungen/Presse (2)
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 5 Abs. 1 BetrVG
Rundfunkanstalt - NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.11.1996 - 9 Ca 1016/95
- LAG Hessen, 31.07.1998 - 7 Sa 491/97
- BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
Zeitschriftenfundstellen
- BB 2001, 104
- BB 2001, 888
- DB 2001, 48
- ZUM 2001, 266
- NZA 2001, 551
Wird zitiert von ... (16)
- BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06
Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs
b) Bei programmgestaltenden Mitarbeitern kann entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn sie weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224; 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).Insofern stellt die Einteilung eines Mitarbeiters in Dienstpläne ohne vorherige Absprache ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, zu IV 3 der Gründe; 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren
Die Bestimmung der Einsatzzeiten durch Übersendung von Einsatzplänen, ohne dass es längere Zeit zu den im Begleitschreiben erbetenen schriftlichen Bestätigungen durch den Kläger kam, bekräftigt die weisungsgebundene Beschäftigung (vgl. Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, zu IV 3 der Gründe). - BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03
Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person
Die Tarifvertragsparteien haben nämlich nach dem Bestandsschutz TV ein Modell des sozialen Schutzes freier Mitarbeiter geschaffen (vgl. BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04
Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge - …
aa) Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (BAG v. 22.04.1998 - 5 AZR 2/97, 191/97, 342/97; 20.09.2000 - 5 AZR 61/99).Programmgestaltend sind diejenigen Mitarbeiter, die typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist; nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören dagegen das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (…BVerfG, a.a.O. (260 ff., 271); BAG v. 20.09.2000, 5 AZR 61/99).
Programmgestaltende Mitarbeiter sind dann Arbeitnehmer, wenn ihre ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden; die ständige Dienstbereitschaft kann sich sowohl aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen der Parteien als auch aus der praktischen Durchführung der Vertragsbeziehungen ergeben (BVerfG v. 18.02.2000 - 1 BvR 491 u.a. -, AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG v. 20.09.2000 - 5 AZR 61/99; 11.12.1996 - 5 AZR 592/95; 22.02.1995 - 5 AZR 757/93; 20.07.1994 - 5 AZR 170/93; 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 -, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 15).
- BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08
Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters
Soweit die Beklagte den Termin zusätzlicher Monatskonferenzen, der jeweils am Ende der vorigen Konferenz festgelegt wurde, einseitig vorgab und insoweit wohl auch von den festen freien Mitarbeitern eine Teilnahme erwartete, ist eine rechtserhebliche Einschränkung der zeitlichen Dispositionsfreiheit des Klägers durch die Teilnahme an diesen Konferenzen nicht ersichtlich (vgl. Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - zu IV 4 a der Gründe, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84). - BAG, 14.06.2006 - 5 AZN 73/06
Arbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters der Pressestelle einer ARD-Anstalt
Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen (vgl. Senat 20. Dezember 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).Der Senat hat in dem von der Beschwerde angezogenen Urteil vom 20. Dezember 2000 (- 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84) entschieden, Bestandsschutztarifverträge seien im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Feststellung des Arbeitnehmerstatus zu berücksichtigen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung …
Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen (vgl. Senat 20. Dezember 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).Der Senat hat in dem von der Beschwerde angezogenen Urteil vom 20. Dezember 2000 (- 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84) entschieden, Bestandsschutztarifverträge seien im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Feststellung des Arbeitnehmerstatus zu berücksichtigen.".
- BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99
Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe
§ 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende gesetzliche Wertung (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263). - LAG Hamm, 12.10.2006 - 17 Sa 541/06
Arbeitsverhältnis und Personalgestellung; betriebsbedingte außerordentliche …
Im Rahmen der Kündigungsschutzklage ist - soweit zwischen den Parteien Streit besteht - auch darüber zu entscheiden, ob zwischen ihnen zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs ein Arbeitsverhältnis bestand (vgl. BAG, Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 83; Urteil vom 26.05.1999 - 5 AZR 664/98 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 76; Urteil vom 16.03.1989 - 2 AZR 407/88 - EzA § 1 KSchG Nr. 45; Richardi, Misslungene Reform des Kündigungsschutzes durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt, DB 2004, 489; Bauer/Preis/Schunder, Das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt - Reform oder nur Reförmchen ? NZA 2004, 196). - LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage, wenn der Inhalt des festzustellenden …
Der Sachverhalt muss insoweit gleichsam "neutralisiert" werden (im Ergebnis wohl auch BAG vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99). - LAG Köln, 09.04.2003 - 7 Sa 1213/02
Arbeitnehmerstatus in Rundfunkanstalt, Befristung, Eingruppierung, Widerklage auf …
- LAG Sachsen-Anhalt, 12.06.2001 - 11 Sa 137/01
- LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02
Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativ-künstlerischen Bereich
- ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung - …
- SG Hamburg, 10.10.2006 - S 49 RA 658/03
Programmgestaltend tätiger Kameramann, Abgrenzung zwischen abhängiger …
- SG Berlin, 21.03.2012 - S 112 KR 264/10
Sozialversicherungspflicht von Synchronsprechern - Abgrenzung zwischen …
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