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   BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F)   

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https://dejure.org/2013,28180
BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F) (https://dejure.org/2013,28180)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F) (https://dejure.org/2013,28180)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) (https://dejure.org/2013,28180)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Darlegungslast; Gehörsrüge

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78a Abs 2 ArbGG, Art 103 Abs 1 GG, § 10 Abs 4 AÜG, § 13 AÜG
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Klagevortrag bei Geltendmachung des Anspruchs auf "equal pay"

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 78a; AÜG § 10 Abs. 4; AÜG § 13
    Anforderungen an den Klagevortrag bei Geltendmachung des Anspruchs auf "equal pay"

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 78a; AÜG § 10 Abs. 4 ; AÜG § 13
    Anforderungen an den Klagevortrag bei Geltendmachung des Anspruchs auf "equal pay"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (?equal pay?) ? Voraussetzungen einer Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungslast bei "equal pay"-Ansprüchen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1231
  • DB 2013, 2686
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Die Rüge des Klägers gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat die Revision des Klägers mit Urteil vom 13. März 2013 (- 5 AZR 146/12 -) zurückgewiesen.

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZN 1085/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Präklusion

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass den Gerichten Rechtsfehler unterlaufen und gewährt kein Anrecht auf eine aus Sicht der Parteien "richtige" Entscheidung (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 9 AZN 1085/07 - Rn. 5) .
  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Ein Prozessbevollmächtigter muss, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und bei seinem Sachvortrag berücksichtigen (vgl. BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 5, BAGE 118, 229) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Ferner muss er schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Revisionsgericht den Bindungen des Revisionsrechts unterliegt und neuer Sachvortrag in der Revisionsinstanz nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. statt aller BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 f.) .
  • BVerfG, 17.02.2004 - 1 BvR 2341/00

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem Verfahren zur Aufteilung einer

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Außerdem darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretenen Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - zu III 2 a der Gründe) .
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. März 2011 (- 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) darauf hingewiesen, der Leiharbeitnehmer sei für den Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG darlegungs- und beweispflichtig.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Sie zeigt nicht auf, dass ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretenen Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer solchen Vorgehensweise rechnen musste (zu diesem Maßstab vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    (d) Soweit der Beklagte schließlich rügt, das Landesarbeitsgericht hätte ihm einen Hinweis erteilen müssen, dass Vorbringen dazu erforderlich sei, "wie eine Sicherung zu erfolgen habe, damit ein Verrutschen ausgeschlossen" sei, fehlt es an jeglichen Ausführungen, weshalb ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf eines solchen rechtlichen Hinweises bedurfte (vgl. hierzu BVerfG 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - zu III 2 a der Gründe; BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör verstößt es, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - zu III 2 a der Gründe; 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 108, 341; BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3; 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 17, BAGE 140, 76) .
  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Auch musste ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer mit einem derartigen gerichtlichen Hinweis rechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.10.2010 - 9 AZN 418/10, NZA 2011, 117, 118; BAG, Urt. v. 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F), NZA 2013, 1231 f. mwN.; BAG, Beschl. v. 28.08.2019 - 5 AZN 381/19, NZA 2020, 132), da sich dieser auf höchstrichterliche Rechtsprechung stützt und es auch nicht erkennbar ist, durch welche weiteren Angaben die Klägerin den Klageantrag zu Ziff. 2 hätte "retten" können.

    Auch musste ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer mit einem derartigen gerichtlichen Hinweis rechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.10.2010 - 9 AZN 418/10, NZA 2011, 117, 118; BAG, Urt. v. 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F), NZA 2013, 1231 f. mwN.; BAG, Beschl. v. 28.08.2019 - 5 AZN 381/19, NZA 2020, 132), da bereits die Klageschrift zu diesem Punkt (siehe Bl. 44 d.A.) vollkommen unergiebig ist und die Beklagten im Schriftsatz vom 29.09.2019 (Bl. 163 d.A.) darauf hingewiesen haben, dass bzgl. ihrer Haftung nichts "Substantielles vorgetragen" sei.

  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 22/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

    Ferner muss ein Prozessbevollmächtigter schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Revisionsgericht der Bindung an das Revisionsrecht unterliegt und neuer Sachvortrag in der Revisionsinstanz nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16

    Anhörungsrüge

    Ferner muss ein Prozessbeteiligter schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Rechtsbeschwerdegericht den Bindungen des Rechtsbeschwerderechts unterliegt und neuer Sachvortrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 98 Abs. 3, § 92 Abs. 2 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3 mwN [zum Revisionsverfahren]) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 78/16

    Anhörungsrüge

    Ferner muss ein Prozessbeteiligter schon in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht als Rechtsbeschwerdegericht den Bindungen des Rechtsbeschwerderechts unterliegt und neuer Sachvortrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 98 Abs. 3, § 92 Abs. 2 ArbGG iVm. § 559 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3 mwN [zum Revisionsverfahren]) .
  • BAG, 08.05.2019 - 10 AZR 559/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Damit handelt es sich um neuen Tatsachenvortrag in der Revisionsinstanz, der nach § 72 Abs. 5 ArbGG, § 559 ZPO nicht zu berücksichtigen ist (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - Rn. 3) .
  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Insoweit muss ein rechtskundiger Beteiligter bereits in den Tatsacheninstanzen bedenken, dass das Bundesverwaltungsgericht - wie für das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren aus § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 92 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 72 Abs. 5 ArbGG, § 559 Abs. 2 ZPO folgt - als Rechtsbeschwerdegericht den Bindungen des Revisionsrechts unterliegt, es daher an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden und neuer Sachvortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. auch BAG, Beschluss vom 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - NZA 2013, 1231 f. m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne

    Er hätte deshalb diese Anforderung erkennen und entsprechend vortragen müssen (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 617/13 (F) - NZA 2013, 1231, Rn. 5) .
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 5 W 71/17

    Keine Gehörsrüge wegen "Überraschungsentscheidung"!

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