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   BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15   

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https://dejure.org/2016,25203
BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15 (https://dejure.org/2016,25203)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2016 - 5 AZR 617/15 (https://dejure.org/2016,25203)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 (https://dejure.org/2016,25203)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 297 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 615 BGB
    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 611 Abs. 1 BGB, § 615 Satz 1 und Satz 3, § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 3 Nr. 9 Abs. 2 MTV, § 3 Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 MTV, § 3 Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 MTV, § 3 Nr. 4.1 MTV, § 297 BGB, § 4 ArbZG, § 3 Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 MTV, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 3 Nr. 9 MTV, § 3 Nr. 9 Abs. 1, Abs. 2 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gutschrift auf Arbeitszeitkonto als zulässiger Streitgegenstand im Urteilsverfahren; Tarifliche abschließende Regelung der Arbeitsleistung an 24. und 31. Dezember

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Tarif untersagt Beschäftigung an Vorfeiertagen - keine Vergütungspflicht

  • bag-urteil.com

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

  • rewis.io

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitkonto; tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

  • rechtsportal.de

    Gutschrift auf Arbeitszeitkonto als zulässiger Streitgegenstand im Urteilsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitszeit an Vorfesttagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeitkonto - und das tarifliche Beschäftigungsverbot an Heilig Abend und Silvester

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 310
  • NZA 2016, 1152
  • BB 2016, 2164
  • DB 2016, 2243
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können, und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 681/09 - Rn. 12; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 33; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 10; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 14, 16) .

    bb) Nicht entscheidungserheblich ist, ob § 3 Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 MTV für den 24. und 31. Dezember ein tarifliches Beschäftigungsverbot nach 13:00 Uhr regelt und insoweit den Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien begrenzt (zu den Anforderungen an ein gesetzliches Beschäftigungsverbot vgl. BAG 18. März 2009 - 5 AZR 192/08 - Rn. 15, BAGE 130, 29; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 31) .

  • LAG Hamburg, 10.09.2015 - 7 Sa 24/15

    Gutschrift zum Arbeitszeitkonto für Feiertage zum Jahreswechsel

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. September 2015 - 7 Sa 24/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    (2) Ebenso wenig ist es entscheidungserheblich, ob die BV Arbeitszeit - wie der Kläger meint - im Widerspruch zu § 3 Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 MTV auch für den 24. und 31. Dezember die Normalarbeitszeit von 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr und/oder die "Rahmenarbeitszeit" zwischen 06:30 Uhr und 19:45 Uhr - iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG als Zeitraum festlegt, in dem der Arbeitnehmer die von ihm in einem bestimmten zeitlichen Umfang vertraglich geschuldete Arbeitsleistung tatsächlich erbringen kann und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erfüllung seiner vertraglichen Hauptleistungspflichten verlangen kann (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 24) .
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    b) Eine von dem im Arbeitsverhältnis geltenden Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144) abweichende Vergütungspflicht des Arbeitgebers wird für den 24. und 31. Dezember ausschließlich durch § 3 Nr. 9 Abs. 2 MTV begründet.
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands (zB § 615 Satz 1 und Satz 3, § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG) nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 20) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können, und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 681/09 - Rn. 12; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 33; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 10; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 14, 16) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    Sie begründet jedoch - für sich genommen - hinsichtlich der ausgefallenen Arbeitsstunden keine Vergütungspflicht des Arbeitgebers, denn die Tarifbestimmung setzt gleichzeitig die Arbeitnehmer außerstande, die Arbeitsleistung zu bewirken, § 297 BGB (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 14, BAGE 151, 45 zu den nach § 4 ArbZG einzuhaltenden gesetzlichen Mindestpausen) .
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 40/12

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Kappung von Arbeitszeiten - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    Zudem verbietet die gebotene gesetzeskonforme Auslegung der BV Arbeitszeit (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 40/12 - Rn. 25) die Annahme, § 2 Nr. 2.17 BV Arbeitszeit betreffe die vergütungspflichtige Arbeitszeit und erweitere im Widerspruch zu § 3 Nr. 9 MTV den Umfang der am 24. und am 31. Dezember geschuldeten Arbeitsleistung.
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 872/12

    Auszahlung des Arbeitszeitkontoguthabens

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    Die nachträgliche Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto setzt voraus, dass der Arbeitnehmer Arbeitsstunden erbrachte oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und diese bisher nicht vergütet und nicht in das Arbeitszeitkonto eingestellt wurden (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 22; 21. August 2013 - 5 AZR 872/12 - Rn. 9) .
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 192/08

    Annahmeverzug - Fortbildungsverpflichtung

    Auszug aus BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15
    bb) Nicht entscheidungserheblich ist, ob § 3 Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 MTV für den 24. und 31. Dezember ein tarifliches Beschäftigungsverbot nach 13:00 Uhr regelt und insoweit den Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien begrenzt (zu den Anforderungen an ein gesetzliches Beschäftigungsverbot vgl. BAG 18. März 2009 - 5 AZR 192/08 - Rn. 15, BAGE 130, 29; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 31) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 681/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    a) Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können, und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310; 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 17 mwN) .

    a) Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands (zB § 615 Satz 1 und Satz 3, § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG) nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (vgl. BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, BAGE 155, 310; 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 20, BAGE 152, 315) .

    Die nachträgliche Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto setzt voraus, dass der Arbeitnehmer Arbeitsstunden erbrachte oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und diese bisher nicht vergütet und nicht in das Arbeitszeitkonto eingestellt wurden (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, aaO; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 22) .

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    Ein Arbeitszeitkonto hält im Allgemeinen fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, BAGE 155, 310) .
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 118/17

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Wie der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", erfordert die hinreichende Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) eines auf Feststellung dieser Verpflichtung gerichteten Antrags, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können sowie eine Konkretisierung, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (vgl. BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310) .
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

    aa) Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben" bzw. in ein Arbeitszeitkonto Stunden "einzustellen", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (vgl. BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben" bzw. in ein Arbeitszeitkonto Stunden "einzustellen", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 21; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310) .

    Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands (zB § 37 Abs. 2 BetrVG) nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 20, BAGE 158, 31; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, BAGE 155, 310) .

    Die nachträgliche Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto setzt voraus, dass der Arbeitnehmer Arbeitsstunden erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und diese bisher nicht vergütet und nicht in das Arbeitszeitkonto eingestellt wurden (BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - aaO; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - aaO) .

  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

    a) Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands (zB § 615 Satz 1 und Satz 3, § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EFZG, § 37 Abs. 2 BetrVG) nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17 mwN, BAGE 155, 310) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG 26. September 2018 - 7 AZR 829/16 - Rn. 12; 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 16, BAGE 158, 31; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 21; 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 14 mwN, BAGE 155, 310) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 5 Sa 188/19

    Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst

    Ein Arbeitszeitkonto hält im Allgemeinen fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (BAG, Urteil vom 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 12, juris = NZA 2020, 386; BAG, Urteil vom 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 17, juris = ZTR 2016, 571).
  • LAG Bremen, 03.07.2018 - 1 Sa 147/17

    Rechtstellung eines Betriebsratsmitglieds

    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden könnten und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG v. 18.01.2017, 7 AZR 224/15; BAG v. 29.06.2016, 5 AZR 617/15).
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18

    Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage

    a) Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (st. Rspr., vgl. BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15 - Rn. 20, BAGE 155, 310; 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 141, 144) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19

    Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 787/19

    1. Bei von den Arbeitnehmern betrieblich erforderlichen Umkleidezeiten zum An-

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 788/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 837/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 922/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 899/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 870/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 786/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 897/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 895/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 860/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 850/19
  • LAG Sachsen, 16.05.2017 - 3 Sa 611/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gutschrift der Zeiten für die An- und Abreise zu

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2017 - 3 Sa 233/17

    Umfang der Vergütung von Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Diakonischen

  • ArbG Stuttgart, 07.04.2017 - 26 Ca 1506/16

    Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Bildung - Begriff - Zugänglichkeit für

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • ArbG Herne, 19.03.2021 - 5 Ca 1216/20
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