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   BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16   

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https://dejure.org/2017,38268
BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16 (https://dejure.org/2017,38268)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2017 - 5 AZR 622/16 (https://dejure.org/2017,38268)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 5 AZR 622/16 (https://dejure.org/2017,38268)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 362 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 3 MiLoG, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 366 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 261 Abs. 2 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Synallagmatisches Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt als Gegenleistung beim gesetzlichen Mindestlohn; Ermittlung des Differenzanspruchs zwischen gezahlter Vergütung und gesetzlichem Mindestlohn; Ausschlussfristenklausel und gesetzlicher Mindestlohn; ...

  • bag-urteil.com

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestlohn; Anwesenheitsprämie

  • rechtsportal.de

    MiLoG § 1 Abs. 2 S. 1; MiLoG § 3; BGB § 307 Abs. 1
    Synallagmatisches Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt als Gegenleistung beim gesetzlichen Mindestlohn

  • datenbank.nwb.de

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    aa) Weil der Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG "je Zeitstunde" festgesetzt ist und das Gesetz den Anspruch nicht von der zeitlichen Lage der Arbeit oder den mit der Arbeitsleistung verbundenen Umständen oder Erfolgen abhängig macht, sind mindestlohnwirksam alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 30 ff., BAGE 155, 202; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 23 f., BAGE 157, 356; zum Streitstand zwischen "Entgelttheorie" und "Normalleistungstheorie" im Schrifttum vgl. nur - jeweils mwN - Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 106 ff.; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 22 f.) .

    Nur in diesem Falle entsteht nach § 3 MiLoG ein Differenzanspruch (zu diesem BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 157, 356) , der mit mindestlohnwirksamen Sonderzahlungen erfüllt werden kann.

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 456/15

    Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    Diese sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 456/15 - Rn. 18, BAGE 157, 97) .
  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    Wäre dies nicht gewollt gewesen, hätte ein redlicher Klauselverwender klargestellt, dass die Erhöhung des vertraglichen Stundenlohns mit einer Verrechnung der Anwesenheitsprämie einhergehen wird bzw. er sich eine Anrechnung der Anwesenheitsprämie auf die Lohnerhöhung vorbehält (ähnlich zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Vergütung: BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 21 mwN; 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 12, BAGE 149, 78) .
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    Erst ab dem Tag danach beginnt für die jeweils anhängig gemachten Beträge die Verzinsung (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 30, BAGE 152, 221) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    Unabhängig von der im Schrifttum kontrovers diskutierten, vom Senat noch nicht entschiedenen Frage, ob eine Ausschlussfristenregelung, die den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnimmt, insgesamt oder nur hinsichtlich des gesetzlichen Mindestlohns ("insoweit") unwirksam ist (zum Streitstand im Schrifttum sh. zuletzt Sagan RdA 2017, 264; zu arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen bei einem entsenderechtlichen Mindestentgelt BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - BAGE 156, 150) , ist die Klausel jedenfalls nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    Die Vereinbarung einer Zwei-Monats-Frist auf beiden Stufen benachteiligt die Klägerin entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66, seither st. Rspr.) .
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    Wäre dies nicht gewollt gewesen, hätte ein redlicher Klauselverwender klargestellt, dass die Erhöhung des vertraglichen Stundenlohns mit einer Verrechnung der Anwesenheitsprämie einhergehen wird bzw. er sich eine Anrechnung der Anwesenheitsprämie auf die Lohnerhöhung vorbehält (ähnlich zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Vergütung: BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 21 mwN; 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 12, BAGE 149, 78) .
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12

    Pauschale Entgelterhöhung - Besitzstandsregelung

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    Die mit den Lohnabrechnungen getroffene Tilgungsbestimmung (§ 366 Abs. 1 BGB) ist dahingehend auszulegen, dass mit dem Gezahlten jedenfalls und zuerst der Anspruch der Klägerin aus § 3 Abs. 2 AV 2014 erfüllt werden sollte (zur Auslegung einer Tilgungsbestimmung BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 22 f . ) , zumal die Beklagte den Anspruch der Klägerin auf Anwesenheitsprämie nicht durch eine eigenständige Zahlung, sondern nur durch eine "Anrechnung" miterfüllen wollte.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    Die Vereinbarung einer Zwei-Monats-Frist auf beiden Stufen benachteiligt die Klägerin entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66, seither st. Rspr.) .
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16
    a) Im Ansatz zutreffend geht die Beklagte davon aus, dass eine vom Arbeitgeber gewährte Sonderzahlung dergestalt mindestlohnwirksam sein kann, dass sie den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (mit-)erfüllt (vgl. BAG 24. Mai 2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 424/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • LAG Bremen, 10.08.2016 - 3 Sa 16/16

    Anrechnung einer Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Die Prämie soll damit einen finanziellen Anreiz geben, auch bei (geringfügigen) gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu arbeiten und sich nicht krankschreiben zu lassen (vgl. zur Mindestlohnwirksamkeit einer Anwesenheitsprämie bereits BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 622/16 - Rn. 20 sowie zuletzt 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 18) .
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