Weitere Entscheidung unten: BAG, 01.11.1998

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   BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98   

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BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98 (https://dejure.org/1998,1374)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 5 AZR 63/98 (https://dejure.org/1998,1374)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 5 AZR 63/98 (https://dejure.org/1998,1374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Allgemeinverbindliche Manteltarifverträge für den Hessischen Einzelhandel vom 31. März 1994, gültig ab 1. Januar 1994 und vom 24. September 1996, gültig ab 1. Januar 1996 § 18, § 20; TVG § 8
    Tarifliche Ausschlußfrist

  • Wolters Kluwer

    Versäumung einer Ausschlußfrist - Erlöschen von Ansprüchen - Aushändigung des Tarifvertrages - Allgemein zugänglicher Ordner - Verpflichtung des Arbeitgebers - Tarifliche Ausschlußfrist

  • archive.org
  • Judicialis

    Allgemeinverbindliche Manteltarifverträge für den Hessischen Einzelhandel vom 31. März 1994, gültig ab 1. Januar 1994 und vom 24. September 1996, gültig ab 1. Januar 1996 § 18; ; A... llgemeinverbindliche Manteltarifverträge für den Hessischen Einzelhandel vom 31. März 1994, gültig ab 1. Januar 1994 und vom 24. September 1996, gültig ab 1. Januar 1996 § 20; ; TVG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Ausschlußfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allgemeinverbindliche Manteltarifverträge für den Hessischen Einzelhandel vom 31. 3. 1994, gültig ab 1. 1. 1994 und vom 24. 9. 1996, gültig ab 1. 1. 1996 (MTV) § 18, § 20; TVG § 8
    Tarifliche Ausschlußklausel: Abhängigkeit von der Aushändigung, Auslegung oder dem Aushang des Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 605
  • BB 1999, 2141
  • BB 1999, 748
  • DB 1999, 805
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98
    Ob an dem Senatsurteil vom 5. November 1963 (- 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) festzuhalten ist, wonach der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus § 8 TVG dadurch genügt, daß er den Tarifvertrag dem Arbeitnehmer zugänglich macht, bleibt unentschieden.

    In seinem Urteil vom 5. November 1963 (- 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) hat der Senat zum damaligen § 7 TVG, der dem heutigen § 8 TVG entspricht, entschieden, "auslegen" im Sinne dieser Vorschrift bedeute "zugänglich machen".

  • LAG Hessen, 05.08.1997 - 9 Sa 744/97

    Kriterien bei der Auslegung eines Tarifvertrages; Bindung des Berufungsgerichts

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 9 Sa 744/97 -.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. August 1997 - 9 Sa 744/97 - aufgehoben.

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98
    Weiter gilt der Auslegungsgrundsatz, daß dann, wenn die Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm Begriffe verwenden, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, sie diese Begriffe in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet wissen wollen, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B III 1 b der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    ccc) Bei ihrem Verweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 1998 (- 5 AZR 63/98 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 128) verkennt die Revision, daß in jenem Rechtsstreit der Tarifvertrag selbst bestimmte, daß Ansprüche dann nicht wegen Versäumung der Ausschlußfrist erlöschen, "wenn dieser Tarifvertrag dem/n Arbeitnehmer/innen nicht ausgehändigt oder im Betrieb nicht ausgelegt oder ausgehängt ist" (§ 18 Ziff. 3 Manteltarifverträge für den Hessischen Einzelhandel vom 31. März 1994 und vom 24. September 1996).
  • LAG Hamm, 30.10.2000 - 18 Sa 986/00

    Zulässigkeit der Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 09.06.2004 - 18 Sa 1411/03

    Wochenendfahrgeld bei Fernmontagen in Entfernungen bis 180 km, Bundestarifvertrag

    Auch auf die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen fachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 21.03.2002 - 6 AZR 108/01 - NZA 2003, 112; BAG, Urteil vom 18.08.1999 - 4 AZR 247/98 - NZA 2000, 432, 433; BAG, Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZR 175/98 - NZA 2000, 41, 42; BAG, Urteil vom 11.11.1998 - 5 AZR 63/98 - NZA 1999, 605; BAG, Urteil vom 16.06.1998 - 5 AZR 97/97 - NZA 1998, 1288, 1290).
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  • BB 1999, 2141
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