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   BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03   

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https://dejure.org/2004,1846
BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03 (https://dejure.org/2004,1846)
BAG, Entscheidung vom 03.11.2004 - 5 AZR 648/03 (https://dejure.org/2004,1846)
BAG, Entscheidung vom 03. November 2004 - 5 AZR 648/03 (https://dejure.org/2004,1846)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsantrag über das Bestehen oder Nichtbestehen eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses; Wirksamkeit einer vorzeitigen Übernahme in den Arbeitsvertrag; Grundlagen einer Fortsetzung eines Umschulungsvertrages in einer Anstellung nach bestandener Prüfung; Anspruch ...

  • Judicialis

    BBiG § 47; ; BGB § 297; ; BGB § 615; ; ZPO § 256; ; ZPO § 286; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 559 Abs. 2

  • RA Kotz

    Umschulungsvertrag - Beendigung des ursprünglichen Arbeitsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; Vertragsrecht - Umschulungsvertrag; Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag; Indizien für eine Übernahme nach erfolgreicher Umschulung; Annahmeverzug und Unmöglichkeit der Arbeitsleistung; Voraussetzungen einer Mehrarbeitsvergütung; Rechtsverhältnis gem. § ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 895 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Auszug aus BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03
    Gemäß § 297 BGB kommt der Gläubiger nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Angebots oder im Falle des § 296 BGB zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außerstande ist, die Leistung zu bewirken (vgl. nur zuletzt Senat 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - ZTR 2004, 604, zu II 2 a der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 591/02 - EzA BGB 2002 § 615 Nr. 5, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03

    Aufhebung des Arbeitsvertrages durch einen Umschulungsvertrag; Notwendigkeit

    Auszug aus BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. September 2003 - 11 Sa 667/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03
    Die Parteien streiten demnach über das Bestehen einer konkreten Anspruchs- und Pflichtenbeziehung (vgl. nur Senat 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49, zu II der Gründe).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02

    Annahmeverzug - Leistungswille - Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03
    Gemäß § 297 BGB kommt der Gläubiger nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Angebots oder im Falle des § 296 BGB zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außerstande ist, die Leistung zu bewirken (vgl. nur zuletzt Senat 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - ZTR 2004, 604, zu II 2 a der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 591/02 - EzA BGB 2002 § 615 Nr. 5, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03
    Fehlt hinsichtlich eines Antrags eine Begründung, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (vgl. nur BAG 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35 = EzA ZPO § 554 Nr. 6, zu I der Gründe).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03
    Der Anspruch setzt ferner voraus, dass die Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich war (vgl. nur Senat 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - AP BGB § 611 Bereitschaftsdienst Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Dies entspricht den Anforderungen an vergütungspflichtige Überstunden (vgl. Senat 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 49, zu III 1 der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    So wie die widerspruchslose Entgegennahme der vom Arbeitnehmer gefertigten Arbeitszeitaufzeichnungen nicht ausreicht (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe; 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe) , genügt es nicht, dass sich der Kläger auf die Zeitaufzeichnungen beruft.
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Die Beklagte hat die Angaben nicht nur widerspruchslos zur Kenntnis genommen (vgl. hierzu BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe) , sondern sich zu eigen gemacht, indem sie nach den in der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts der Klägerin - vergleichbar mit der Abzeichnung von Stunden durch den Arbeitgeber oder einen vertretungsberechtigten Vorgesetzten (vgl. hierzu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19)  - die Berichte "Arbeitszeit Verkäufer" aushändigte.
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Dazu reicht aber die widerspruchslose Entgegennahme der vom Arbeitnehmer gefertigten Arbeitszeitaufzeichnungen nicht aus (BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe) .
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 195/11

    Mehrarbeitsvergütung eines Fahrers - Arbeitszeit

    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt die Notwendigkeit einer hiervon abweichenden kalendertäglichen Berechnung nicht aus dem Urteil des Senats vom 3. November 2004 (- 5 AZR 648/03 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 49) , denn vorrangig ist die im jeweiligen Einzelfall vereinbarte Normalarbeitszeit.
  • LAG München, 27.07.2005 - 10 Sa 199/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung - Reisezeiten im Außendienst

    Überstunden kann der Kläger daher nur geltend machen, wenn er für jede Woche die in dieser Woche über die Normalarbeitszeit von 40 Stunden hinausgehende Arbeitszeit dargelegt hätte (vgl. BAG vom 3.11.2004 - ArbRB 2005, 71; LAG Hamm vom 10.8.2004 - LAG Report 2005, 2; LAG Schleswig-Holstein - a. a. O.).

    Der die Bezahlung von Überstunden fordernde Arbeitnehmer hat die tatsächliche Arbeitszeit nach Tag und Uhrzeit aufzuschlüsseln, die tatsächlich eingehaltenen Pausen mitzuteilen und ferner vorzutragen, dass die Überstunden angeordnet wurden oder zur Erledigung der vom Arbeitgeber übertragenen Arbeiten notwendig waren oder vom Arbeitgeber in Kenntnis der Arbeitsleistung gebilligt oder geduldet wurden (vgl. BAG vom 3.11.2004 - a. a. O.; LAG Hamm LAG Report 2005, 2, 4 m. w. N.).

    Welche konkreten Tätigkeiten der Kläger hier außerhalb einer Normalarbeitszeit verrichtet haben will, deren Ausführung von der Beklagten gerade ohne Rücksicht auf die Arbeitszeit des Klägers angeordnet oder gebilligt wurden (vgl. BAG vom 3.11.2004 - a. a. O.), ergibt sich daraus nicht.

    Dies wäre nicht einmal bei auf Anweisung der Geschäftsführung erbrachten Monatsjournalen (vgl. BAG ArbRB 2005, 71) noch Privaturkunden des Arbeitnehmers (vgl. LAG Hamm MDR 2000, 220) der Fall.

  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern"; s. ferner Joachim Klueß (Fn. 58) ArbuR 2012, 409, 410 [II.]: "Eine erste Substanziierung hinsichtlich der genauen Tätigkeit hat somit grundsätzlich nicht mehr durch den AN, sondern durch den AG zu erfolgen"., genügt es offenkundig nicht (länger 83Anders - jedoch überholt - in der Tat noch BAG 3, 11.2004 - 5 AZR 648/03 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 49 = EzA-VjA § 47 BBiG Nr. 25 [III.2.]: "Die Revisionsrüge, der Kläger habe schon erstinstanzlich Monatsjournale vorgelegt, die auf Anweisung der Geschäftsführung erstellt worden seien und Datum und Uhrzeit der geleisteten Überstunden auswiesen, greift nicht durch.

    Diesen Journalen lässt sich nicht entnehmen, mit welchen Tätigkeiten der Kläger während der ausgewiesenen Zeiten beschäftigt war".Anders - jedoch überholt - in der Tat noch BAG 3, 11.2004 - 5 AZR 648/03 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 49 = EzA-VjA § 47 BBiG Nr. 25 [III.2.]: "Die Revisionsrüge, der Kläger habe schon erstinstanzlich Monatsjournale vorgelegt, die auf Anweisung der Geschäftsführung erstellt worden seien und Datum und Uhrzeit der geleisteten Überstunden auswiesen, greift nicht durch.

    83) Anders - jedoch überholt - in der Tat noch BAG 3, 11.2004 - 5 AZR 648/03 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 49 = EzA-VjA § 47 BBiG Nr. 25 [III.2.]: "Die Revisionsrüge, der Kläger habe schon erstinstanzlich Monatsjournale vorgelegt, die auf Anweisung der Geschäftsführung erstellt worden seien und Datum und Uhrzeit der geleisteten Überstunden auswiesen, greift nicht durch.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 Sa 257/13

    Überstundenvergütung - Verwirkung

    Er muss vortragen, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht, er muss die genauen Zeiten angeben, die er über die Normalarbeitszeit hinaus gearbeitet hat, dass er tatsächlich gearbeitet hat und welche Tätigkeit er ausgeführt hat (BAG 03.11.2004 - 5 AZR 648/03, EzA-SD 2/05 S. 8; 17.08.2011 EzA § 612 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2011, 1335; LAG SchlH 31.05.2005 NZA-RR 2005, 458).

    Der Arbeitnehmer muss im Streitfall insoweit allerdings eindeutig vortragen (BAG 15.06.1961 AP Nr. 7 zu § 253 ZPO; LAG Köln 03.07.2003 - 8 (3) Sa 220/03 - EzA-SD 2/04, S. 9 LS), - je nach Fallgestaltung - ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (BAG 15.06.1961 AP Nr. 7 zu § 253 ZPO; 25.11.1993 EzA§ 253 ZPO Nr. 14; 03.11.2004 - 5 AZR 648/03, EzA-SD 2/05 S. 8; 25.05.2005 EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; s. a. BAG 26.07.2006 EzA § 14 TzBfG Nr. 31; LAG Köln 25.06.1999 ZTR 2000, 128; 16.12.2000 ZTR 2001, 329 LS; LAG SchlH 05.11.2002 NZA-RR 2003, 242, 14.11.2007 - 6 Sa 492/06, EzA-SD 6/2008 S. 8 LS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2009 - 6 Sa 337/08

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei Streit um Überstundenvergütung

    Bestreitet der Arbeitgeber die Behauptung des Arbeitnehmers - wie im vorliegenden Fall -, dass die ihm übertragenen Tätigkeiten nicht innerhalb der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu erledigen waren, muss der Arbeitnehmer darlegen, welche - geschuldete - Tätigkeit er ausgeführt hat (vgl. BAG, Urteil vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - = EzA BGB, § 611 Mehrarbeit Nr. 10; BAG, 25. November 1993 - 2 AZR 571/93 = BAGE 75, 151; vom 17. April 2002 - 5 AZR 664/00 = DB 2002, 1455, BAG, 03. November 2004 - 5 AZR 648/03 = NZA 2005, 895; BAG, 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 = NZA 2005, 1432 sowie LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 14. November 2007 - 6 Sa 492/06).
  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 246/08

    Ausschlussfrist - vorsätzliche untertarifliche Bezahlung

    Damit sind die Anspruchsvoraussetzungen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 1 der Gründe, AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 49) nicht erfüllt.
  • LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07

    Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 5 Sa 38/05

    Kraftfahrerin, Tachoscheibe, Beweiskraft, Höchstarbeitszeit

  • LAG Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 9 Sa 65/13

    Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses - Berufsausbildung - Sachgrundbefristung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 113/14

    Vergütung von Überstunden - abgestufte Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13

    Überstundenvergütung - Haftung des Arbeitnehmers

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 587/06

    Dauer der Ausbildungszeit - Verweisung - Auslegung des Begriffs "Bestimmungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 3 Sa 228/14

    Vergütung von Überstunden - abgestufte Beweislastverteilung

  • LAG Thüringen, 05.03.2009 - 3 Sa 71/07

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Klage auf Geltendmachung von Überstunden

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2007 - 6 Sa 492/06

    Überstundenvergütung, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2008 - 7 Sa 8/08

    Abrechnung und Zahlung von Überstundenvergütung - Darlegungs- und Beweislast des

  • LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung

  • LAG Thüringen, 27.09.2007 - 3 Ta 71/07

    Darlegungspflichten des Arbeitnehmers bei der Geltendmachung von Vergütung für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2008 - 6 Sa 390/08

    Überstundenvergütung

  • LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 4/16

    Darlegungslast für Überstundenvergütung - kein arbeitgeberseitiger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19

    Außerordentliche Kündigung - Entwendung von Dieselkraftstoff - entbehrliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2019 - 3 Sa 241/19

    Überstundenvergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 140/09

    Außerordentliche Kündigung einer Fahrerin

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 9 Sa 92/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Überstunden durch den Arbeitnehmer;

  • ArbG Limburg, 31.03.2008 - 1 Ca 853/06

    Pauschalierte Abgeltung von Überstunden

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 141/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04

    Überstundenvergütung - "Anordnung"

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.01.2008 - 5 Sa 340/07

    Überstundenvergütung, Kraftfahrer, Tarifbindung, Nachbindung, Nachwirkung,

  • ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10

    Angemessene Vergütung einer Auszubildenden für die Ableistung von Überstunden

  • LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11

    Arbeitszeitkonto - Mehrarbeit

  • ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2013 - 5 Sa 80/13

    Anspruch auf Überstundenvergütung - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.10.2010 - 2 Ta 134/10

    Prozesskostenhilfe - keine Unterbrechung des Prozesskostenprüfungsverfahrens bei

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2007 - 1 Ta 236/07

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

  • ArbG Paderborn, 20.10.2022 - 1 Ca 1101/21
  • ArbG Köln, 17.09.2015 - 11 Ca 3604/15

    Darlegungslast und Beweislast des Arbeitnehmers für den Anspruch auf

  • ArbG Herne, 11.02.2015 - 1 Ca 2558/14

    Eingruppierung in Entgeltstufe

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