Rechtsprechung
   BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,986
BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 (https://dejure.org/1997,986)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 (https://dejure.org/1997,986)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 (https://dejure.org/1997,986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Äußerung einer Rechtsansicht - Teilkündigung - Stellenwechsel - Nicht aufzehrbare Ausgleichszulage - Tariflohnerhöhungen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Teilkündigung, freiwillige Übernahme einer tariflich niedriger bewerteten Tätigkeit, Ausgleichszulage als Verdienstsicherung, Anrechenbarkeit bei Tariflohnerhöhung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 711
  • BB 1997, 2004
  • BB 1997, 792
  • DB 1997, 1038
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Das Revisionsgericht hat in einem solchen Fall darüber zu befinden, ob eine Vertragslücke vorliegt (BAGE 37, 26, 28 f. = AP Nr. 8 zu § 75 HGB , zu I 2 der Gründe; BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 1 der Gründe), und - wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist - wie sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (BAG, Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG , zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZB 8/85

    Berufung - Schriftform - Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist eine Berufung nur dann ordnungsgemäß eingelegt, wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist unzweifelhaft erkennbar ist, für und gegen wen die Berufung eingelegt ist (BAG, Urteil vom 28. Juni 1973 - 3 AZR 469/72 - AP Nr. 21 zu § 518 ZPO ; BGH Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - AP Nr. 52 zu § 518 ZPO ).
  • BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 135/55

    Arbeitsverhältnis: Ergänzende Vertragsauslegung bei zugesicherter Angleichung an

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Erweist sich die Auslegung des Berufungsgerichts unter Anlegung dieses Maßstabs als fehlerhaft, so ist das Revisionsgericht selbst zur Auslegung befugt, wenn der festgestellte Sachverhalt es ermöglicht (BAG, Urteil vom 7. Dezember 1956 - 1 AZR 135/55 - AP Nr. 3 zu § 63 RegelungsG).
  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Eine Berichtigung kann auch noch durch das Rechtsmittelgericht erfolgen (BAG, Urteil vom 12. Mai 1964 - 3 AZR 412/63 - AP Nr. 13 zu § 319 ZPO = NJW 1964, 1874; BGHZ 78, 22, 23; 106, 370, 373).
  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 297/81

    Versorgungsordnung - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Das Revisionsgericht hat in einem solchen Fall darüber zu befinden, ob eine Vertragslücke vorliegt (BAGE 37, 26, 28 f. = AP Nr. 8 zu § 75 HGB , zu I 2 der Gründe; BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 1 der Gründe), und - wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist - wie sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (BAG, Urteil vom 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG , zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 12.05.1964 - 3 AZR 412/63

    Urteilsgründe - Urteilsformel - Rechenfehler - Rechtsmittelgericht -

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Eine Berichtigung kann auch noch durch das Rechtsmittelgericht erfolgen (BAG, Urteil vom 12. Mai 1964 - 3 AZR 412/63 - AP Nr. 13 zu § 319 ZPO = NJW 1964, 1874; BGHZ 78, 22, 23; 106, 370, 373).
  • BAG, 23.03.1989 - 7 AZR 527/85

    Streitwert: Änderungskündigung - Gebührenstreitwert - Rechtsgrundlage

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Höchstgrenzen sind dabei aber die Regelungen in § 12 Abs. 7 Satz 1 und 2 ArbGG in der Weise, daß der Gebührenstreitwert keine der beiden genannten Grenzen überschreiten darf (BAG, Urteil vom 23. März 1989 - 7 AZR 527/85 - AP Nr. 1 zu § 17 GKG 1975 = EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 64).
  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Von der Kündigung unterscheidet sich die Teilkündigung dadurch, daß die Kündigung das Arbeitsverhältnis in seinem ganzen Bestand erfaßt, während die Teilkündigung unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses im übrigen nur einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag beseitigen soll (BAGE 40, 199 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung = EzA § 315 BGB Nr. 28; BAGE 66, 214 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag = EzA § 622 BGB Teilkündigung Nr. 5).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Eine Berichtigung kann auch noch durch das Rechtsmittelgericht erfolgen (BAG, Urteil vom 12. Mai 1964 - 3 AZR 412/63 - AP Nr. 13 zu § 319 ZPO = NJW 1964, 1874; BGHZ 78, 22, 23; 106, 370, 373).
  • BAG, 28.06.1973 - 3 AZR 469/72

    Zulässigkeit - Rechtsmittel - Frist - Kläger - Beklagter

    Auszug aus BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist eine Berufung nur dann ordnungsgemäß eingelegt, wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist unzweifelhaft erkennbar ist, für und gegen wen die Berufung eingelegt ist (BAG, Urteil vom 28. Juni 1973 - 3 AZR 469/72 - AP Nr. 21 zu § 518 ZPO ; BGH Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 8/85 - AP Nr. 52 zu § 518 ZPO ).
  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 515/78

    Wettbewerbsverbot

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nur in Betracht, wenn zu einer bestimmten regelungsbedürftigen Frage eine Vereinbarung der Parteien fehlt oder wenn sich später durch Umstände, die bei Vertragsschluß noch nicht erkennbar waren, nachträglich eine Vertragslücke eröffnet (BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB; BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 - AP Nr. 6 zu § 620 BGB Teilkündigung).
  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 Sa 106/06

    Teilkündigung, betriebliche Übung, tarifvertragliche Schriftform, Treu und

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt noch keine Teilkündigung (Anschluss an BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 -).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (10) Sa 343/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt noch keine Teilkündigung (Anschluss an BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 -).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (5) Sa 227/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt noch keine Teilkündigung (Anschluss an BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (8) Sa 355/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt noch keine Teilkündigung (Anschluss an BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 -).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 Sa 356/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt noch keine Teilkündigung (Anschluss an BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 -).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 151/06

    Teilkündigung, betriebliche Übung, tarifvertragliche Schriftform, Treu und

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt noch keine Teilkündigung (Anschluss an BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 -).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (4) Sa 226/06

    Teilkündigung, betriebliche Übung, tarifvertragliche Schriftform, Treu und

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt noch keine Teilkündigung (Anschluss an BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 -).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (3) Sa 350/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt noch keine Teilkündigung (Anschluss an BAG, Urteil vom 22.01.1997 - 5 AZR 658/95 -).

    In der bloßen Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt allerdings noch keine Teilkündigung (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - und vom 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95 -).

  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Dabei sind an die eindeutige Bezeichnung sowohl des Rechtsmittelführers als auch des Rechtsmittelgegners strenge Anforderungen zu stellen (BGHZ 21, 168, 173; BGH, Beschluss vom 07.11.1995 - AP ZPO § 518 Nr. 68; BAG, Urteil vom 28.06.1973 - AP ZPO § 518 Nr. 21; BAG, Urteil vom 21.01.1997 - AP BGB § 620 Teilkündigung Nr. 6).
  • LAG Köln, 18.07.2006 - 9 (2) Sa 363/06

    Teilkündigung; betriebliche Übung; tarifvertragliche Schriftform; Treu und

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 5 Sa 72/19

    Teilkündigung zur Lohnreduzierung - Abgrenzung zur Änderungskündigung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 Sa 132/19

    Teilkündigung zur Lohnreduzierung

  • LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 260/03

    Einfache und ergänzende Vertragsauslegung, Anspruch auf zeitanteilige Tantieme

  • LAG Hamm, 15.04.2005 - 10 TaBV 101/04

    Bestimmte Parteibezeichnung bei Beschwerde im arbeitsgerichtlichen

  • LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 125/04

    außerordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied,

  • LAG Nürnberg, 15.12.1997 - 2 (5) Sa 1187/96

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit mehrer Abmahnungen und einer

  • LAG Köln, 22.03.2005 - 9 Ta 100/05

    Streitwert, Änderungskündigung, Arbeitszeit

  • LAG Düsseldorf, 16.10.2006 - 6 Ta 491/06

    Streitwertfestsetzung bei einer Änderungsschutzklage bei Vorbehaltserklärung;

  • LAG Hessen, 18.02.1999 - 6 Ta 352/98

    Streitwert: Änderungskündigung - 36fache Monatsdifferenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 1 Ta 284/09

    Gegenstandswert - Reduzierung der Vergütung infolge Teilkündigung

  • LAG Hamburg, 15.06.2023 - 3 SaGa 1/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Gewerkschaft zur

  • LAG Berlin, 17.07.1998 - 7 Ta 17/98

    Streitwert: Änderungskündigung - zwei Bruttomonatseinkommen als Regelwert

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2002 - 2 Ca 5484/01

    Schwerbehindertenrechtlicher Teilheitanspruch eines Arbeitnehmers; Notwendigkeit

  • LAG Berlin, 29.05.1998 - 7 Ta 129/97

    Streitwert: Änderungskündigung - zwei Bruttomonatseinkommen als Regelwert

  • LAG Hessen, 18.02.1999 - 6 Ta 423/98

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Änderungskündigung

  • LAG Hamm, 23.03.2004 - 6 Sa 1430/03

    Ergänzende Vertragsauslegung wegen Änderung Besoldungsrecht

  • ArbG Magdeburg, 05.10.2007 - 11 Ca 823/07

    Kündigungsschutzverfahren in Sachen Bernd Uwe Hildebrandt ./. Trägerverein des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht