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   BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86   

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BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86 (https://dejure.org/1988,2304)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1988 - 5 AZR 661/86 (https://dejure.org/1988,2304)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 (https://dejure.org/1988,2304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Annahme eines Arbeitsverhältnisses bei Heranziehung eines Sozialhilfeempfängers zu einer Arbeitsleistung unter Weitergewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt - Entstehung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85

    Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Die Heranziehung des Klägers erfolgte hiernach durch Verwaltungsakt und nicht durch einen Arbeitsvertrag (BVerwGE 68, 97, 99; ebenso Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1 = NVwZ 1988, 966).

    Das gleiche Ergebnis vertritt Berger-Delhey, der sich auf der Grundlage des Senatsurteils vom 14. Januar 1987 (- 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1) mit dieser Frage auseinandersetzt (NVwZ 1988, 899, 901 [BAG 14.01.1987 - 5 AZR 166/85] sowie Anmerkung zum vorgenannten Senatsurteil in EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1).

    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1, zu I 5 der Gründe = NVwZ 1988, 966, 967; im Anschluß an Fenn in Anm. zum BAG, NJW 1974, 380 - AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m.w.N.).

  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Dafür kommt es aber nicht auf die Rechtsansicht des Klägers an und ebensowenig allein auf seinen Tatsachenvortrag (BAGE 19, 355, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

    Vielmehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 3/56

    Wesentlicher einheitlicher Tatbestand - Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Vielmehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

    Wird ein Antrag auf Verweisung gestellt, so ist diesem - ohne jede Sachentscheidung - zu entsprechen (BAGE 15, 292, 298 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu 7 der Gründe).

  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 144/63

    Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Vielmehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

    Wird ein Antrag auf Verweisung gestellt, so ist diesem - ohne jede Sachentscheidung - zu entsprechen (BAGE 15, 292, 298 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu 7 der Gründe).

  • LAG Hessen, 03.10.1985 - 12 Sa 575/85

    Rechtsweg für eine Klage eines Sozialhilfe-Empfängers auf Bestehen eines

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Die Rechtsauffassung des Reichsarbeitsgerichts wird in neueren Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte abgelehnt (LAG Frankfurt am Main vom 3. Oktober 1985 - 12 Sa 575/85 - LAG Hamm vom 8. November 1985 - 16 Sa 1567/85 -).
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Auf den in der Revisionsinstanz zulässigerweise gestellten Hilfsantrag (BGHZ 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] des Klägers war der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein zu verweisen (§ 48 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Er durfte ihn damit aber nicht im Umfang von täglich acht Stunden beschäftigen (BVerwGE 67, 1, 7 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81]; 68, 91, 96) [BVerwG 13.10.1983 - 5 C 67/82].
  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73

    Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1, zu I 5 der Gründe = NVwZ 1988, 966, 967; im Anschluß an Fenn in Anm. zum BAG, NJW 1974, 380 - AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Die Heranziehung des Klägers erfolgte hiernach durch Verwaltungsakt und nicht durch einen Arbeitsvertrag (BVerwGE 68, 97, 99; ebenso Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1 = NVwZ 1988, 966).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 115.81

    Sozialhilfe - Arbeitsbegriff - Verweigerungsgrund - Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
    Er durfte ihn damit aber nicht im Umfang von täglich acht Stunden beschäftigen (BVerwGE 67, 1, 7 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81]; 68, 91, 96) [BVerwG 13.10.1983 - 5 C 67/82].
  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
  • LAG Hamm, 08.11.1985 - 16 Sa 1567/85
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87

    Bildung des Aufsichtsrates - Zuständigkeit der ArbG - Antrag - Auslegung

  • BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    b) Zur Vorgängerregelung in § 19 Abs. 2 und 3 BSHG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Heranziehung zu zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit durch Verwaltungsakt und unter Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung begründe kein Arbeitsverhältnis (14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87).

    Die Erklärung, die ausdrücklich eine Maßnahme des öffentlichen Rechts zum Gegenstand hat, kann nicht in eine auf die Begründung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtete Erklärung umgedeutet werden (vgl. Senat 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87 - jeweils I 4 b der Gründe).

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus auch zum Zwecke der Rechtswegbestimmung stets für unverzichtbar gehalten (BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - nv. unter I 4 der Gründe; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. unter I 5 der Gründe).
  • BAG, 17.01.2007 - 5 AZB 43/06

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    b) Zur Vorgängerregelung in § 19 Abs. 2 und 3 BSHG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Heranziehung zu zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit durch Verwaltungsakt und unter Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung begründe kein Arbeitsverhältnis (14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87).

    Die Erklärung, die ausdrücklich eine Maßnahme des öffentlichen Rechts zum Gegenstand hat, kann nicht in eine auf die Begründung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtete Erklärung umgedeutet werden (vgl. Senat 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87 - jeweils I 4 b der Gründe).

  • BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 119.92

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt

    Die Frage, welcher Rechtsweg für das Klagebegehren gegeben ist - das heißt, ob der allein noch in Betracht kommende Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist - kann sich in einem Revisionsverfahren nicht stellen, da die Sache durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - bindend (vgl. § 41 Abs. 2 VwGO in der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung) an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht verwiesen worden ist.

    Ergänzend wird auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1992 in der Sache BVerwG 5 B 118.92 sowie auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - verwiesen.

  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

    3 Z 107/87">NVwZ 1988, 966 = NDV 1989, 27) und vom 7. Dezember 1988 (- 5 AZR 661/86 -, n.v.) stützen.
  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus auch zum Zwecke der Rechtswegbestimmung stets für unverzichtbar gehalten (BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - nv. unter I 4 der Gründe; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. unter I 5 der Gründe).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 29.09.2005 - 2 Ca 480/05

    Zur Frage, ob der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Tätigkeiten im Rahmen

    In diesem Sinne hat auch das Bundesarbeitsgericht in einer zu der früheren Vorschrift des § 19 Abs. 2 BSHG ergangenen Entscheidung ausgeführt, dass es am übereinstimmenden Willen der Parteien gefehlt habe, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, wenn der Sozialhilfeempfänger aufgrund eines (als Verwaltungsakt qualifizierten) Bescheides zu einer Arbeitsgelegenheit im Sinne dieser Vorschrift herangezogen worden ist, dessen Rechtswidrigkeit später festgestellt worden war (BAG Urteil vom 14.01.1987, NVwZ 1988, 966 und Urteil vom 14.12.1988 - 5 AZR 661/86 - n.v.).

    Im Übrigen setzte auch die Anwendung der Grundsätze des faktischen Arbeitsverhältnisses den übereinstimmenden Willen der Parteien voraus, einen Arbeitsvertrag abzuschließen (BAG Urteile vom 14.01.1987 und 14.12.1988, a.a.O.), an dem es hier gerade gefehlt hat.

  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 63.86

    Rechtsnatur der Arbeitsverhältnisse nach BSHG

    Zur Rechtswegfrage bei Streit über Inhalt und Rechtmäßigkeit dieser Verträge oder über die Folgen einer nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 Alternative 1 BSHG geregelten Rechtsbeziehung kann auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 7. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - (vgl. bereits dessen Urteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 -, NVwZ 1988, 966 = NDV 1989, 27) nicht zurückgegriffen werden.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 32/99

    Rechtsweg für Klagen ehemaliger Ostarbeiter auf Entschädigung für Zwangsarbeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus auch zum Zwecke der Rechtswegbestimmung stets für unverzichtbar gehalten (BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - nv. unter 14 der Gründe; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv unter 15 der Gründe).
  • LAG Berlin, 02.12.2005 - 8 Ta 1987/05

    Rechtsweg

    Die Vereinbarungen dienen - anders als im Fall der Beschäftigung nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 Alternative 1 BSHG - allein der Ausgestaltung der sozialhilferechtlichen Arbeitspflicht des Hilfebedürftigen, die in § 18 Abs. 1 BSHG als Konkretisierung des Selbsthilfegebots nach § 2 Abs. 1 BSHG als Obliegenheit des Hilfebedürftigen geregelt ist (vgl. BAG, Urteile vom 14.01.1987, - 5 AZR 166/85 - EzA Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis; vom 14.12.1988 - 5 AZR 661/86 - n.v.; BVerwG, Beschluss vom 10.12.1992 - 5 B 118/92 - Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 9, BVerwG, Urteil vom 22.03.1990 - 5 C 63/86 - NVwZ 1990, 1170; Oestreicher/Schelter/Kunze/Decker, BSHG, § 19 Rdnr. 11).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 59/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 68/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 58/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen

  • ArbG Ulm, 17.01.2006 - 8 Ca 339/05

    Klage eines Ein-Euro-Jobbers - Rechtsweg

  • LAG Hessen, 15.01.1992 - 2 Ta 284/91

    Gemeinnützigkeit einer Arbeitsgelegenheit für den Sozialhilfeempfänger;

  • ArbG Nürnberg, 19.05.1999 - 4 Ca 2111/99

    Rechtsweg für die Ansprüche eines Ostarbeiters auf Entschädigung von in einem

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