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   BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87   

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https://dejure.org/1988,5825
BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87 (https://dejure.org/1988,5825)
BAG, Entscheidung vom 23.11.1988 - 5 AZR 663/87 (https://dejure.org/1988,5825)
BAG, Entscheidung vom 23. November 1988 - 5 AZR 663/87 (https://dejure.org/1988,5825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beschäftigung auf bestimmten Arbeitsplätzen aus dem allgemeinen Schutz der Persönlichkeit - Billigkeitskontrolle im Rahmen der Ausübung des Direktionsrechts und der einseitigen Leistungsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • KAG Freiburg, 21.03.2011 - 3/10

    Zustimmung zur Eingruppierung; AVR-Vergütungsregelungen

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 26. Februar 1987 (3/10 0 178/85) seine Klage auf Fortzahlung des Geschäftsführergehalts aus seinem Dienstvertrag mit der LSG abgewiesen.

    Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 26. Februar 1987 - 3/10 0 178/85 - seine Klage auf Fortzahlung des Geschäftsführergehalts abgewiesen.

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Dabei sind alle Begleitumstände zu würdigen, die dafür, welchen Willen die Beteiligten bei ihren Erklärungen gehabt haben, von Bedeutung sind (BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Eine Freistellung von der Arbeit ist gegen seinen Willen nur in Ausnahmefällen zulässig (vgl. grundlegend BAGE 2, 221, 224 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAGE 28, 168, 172 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Eine Freistellung von der Arbeit ist gegen seinen Willen nur in Ausnahmefällen zulässig (vgl. grundlegend BAGE 2, 221, 224 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAGE 28, 168, 172 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65

    Auslegung von Willenserklärungen - Ermittlung der Begleitumstände - Willen der

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Diese Auslegung des "Rückfallvertrages" vom 1. April 1981 kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachgeprüft werden, ob das Berufungsgericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen die Gesetze der Logik oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB).
  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf -

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Das Berufungsgericht hat sich dabei an anerkannte Rechtsgrundsätze gehalten (vgl. BAG Urteil vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Die Beklagte hat jedoch bei der Ausübung dieser einseitigen Leistungsbestimmung wie stets bei der Ausübung des Direktionsrechts die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 Abs. 1 BGB) zu wahren (vgl. u.a. BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Wenn der Kläger der Meinung ist, die angebotene Tätigkeit sei nicht vertragsgemäß oder die Beklagte habe ihre Leistungsbestimmung nicht im Rahmen billigen Ermessens getroffen, so muß er innerhalb angemessener Frist zur Klarstellung der vertraglich geschuldeten Leistung eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen (BAGE 18, 54, 59 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Fleischbeschauer - Dienstverhältnis, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87
    Eine Freistellung von der Arbeit ist gegen seinen Willen nur in Ausnahmefällen zulässig (vgl. grundlegend BAGE 2, 221, 224 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAGE 28, 168, 172 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Besteht die Persönlichkeitsrechtsverletzung in der trotz ungekündigtem Arbeitsverhältnis nicht erfolgenden Beschäftigung des Arbeitnehmers, hat dieser nach §§ 611, 242 BGB hierauf einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch (BAG, Großer Senat, Urteil vom 27.2.1985, NZA 1985 S. 702 ff; Urteil vom 23.11.1988 - 5 AZR 663/87 - Urteil vom 10.11.1955, BAGE 2 S. 221ff = EzA § 611 BGB Nr. 1).

    Selbst dann wäre die Beklagte in ihrer Wahl nicht frei gewesen, sondern hätte das Leistungsbestimmungsrecht nur unter Abwägung der beiderseitigen Interessen vornehmen dürfen (BAG, Urteil vom 23.11.1988 - 5 AZR 663/87 -).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238; 23. November 1988 - 5 AZR 663/87 - 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19).

    b) Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238; 23. November 1988 - 5 AZR 663/87 - 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19).

  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 64/89

    Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bei Gehaltserhöhungen - Ungleichbehandlung von

    Der Kläger hat deswegen einen Vorprozeß mit dem Ziel geführt, eine seinen Vorstellungen nach angemessene Beschäftigung zu erreichen (BAG Urteil vom 23. November 1988 - 5 AZR 663/87 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Darüber haben die Parteien schon im Vorprozeß - 5 AZR 663/87 - gestritten.

    Darüber haben die Parteien bereits einen Vorprozeß geführt (vgl. Senatsurteil vom 23. November 1988 - 5 AZR 663/87 -).

    Das ist deswegen unklar, weil der Kläger von der Beklagten eine Position verlangt hat, die seiner Geschäftsführertätigkeit bei der LSG gleichwertig ist, wie der vorhergehende Rechtsstreit zwischen den Parteien gezeigt hat (vgl. Senatsurteil vom 23. November 1988 - 5 AZR 663/87 -).

  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    5 AZR 663/87 .
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 202/91

    Bestimmung des Arbeitsplatzes entsprechend dem Gehaltsniveau - Beschäftigung als

    Der Kläger hat durch Senatsurteil vom 23. November 1988 (- 5 AZR 663/87 -) die Verurteilung der Beklagten zur Beschäftigung mit einer Tätigkeit erreicht, die seinem bisherigen Gehaltsniveau von seinerzeit 9.575,- DM entspricht.
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