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   BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76   

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BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76 (https://dejure.org/1977,570)
BAG, Entscheidung vom 30.11.1977 - 5 AZR 667/76 (https://dejure.org/1977,570)
BAG, Entscheidung vom 30. November 1977 - 5 AZR 667/76 (https://dejure.org/1977,570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unabdingbarkeit - Anspruch auf Abgeltung auch des gesetzlichen Mindesturlaubs - Fristlose Entlassung aus Verschulden des Arbeitnehmers - Tarifliche Regelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1875 (Ls.)
  • DB 1978, 847
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 08.12.1971 - BT-Drs VI/3024
    Auszug aus BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76
    Der Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung schloß sich dieser Auffassung der Bundesregierung an (BT-DruckSache VI/3024, zu II 2).
  • Drs-Bund, 30.09.1971 - BT-Drs VI/2639
    Auszug aus BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76
    Schon bei der Mitteilung des Übereinkommens Nr. 132 an den Bundestag am 30. September 1971 hatte die Bundesregierung in einer beigefügten Stellungnahme bemerkt, sie sehe Art. 11 des Übereinkommens als unvereinbar mit § 7 Abs. 4 Satz 2 BUrlG an; denn nach Art. 11 habe der Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in Jedem Balle einen der Dauer seiner Beschäftigung entsprechenden Urlaubsabgeltungsanspruch, während nach deutschem Urlaubsrecht der Anspruch unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 Satz 2 BUrlG ausgeschlossen sei (BT-Drucksache VI/2639).
  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Durch eine tarifliche Regelung kann der gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartefrist unberechtigt vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, nicht ausgeschlossen werden (im Anschluß an BAG AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    a) Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 30. November 1977 -- 5 AZR 667/76 -- (AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) ausgesprochen, daß eine tarifliche Regelung, die bei jeder fristlosen Entlassung aus Verschulden des Arbeitnehmers den Anspruch auf Abgeltung auch des gesetzlichen Mindesturlaubs ausschließt, unwirksam ist.

    Dieser Auffassung ist insoweit im Schrifttum zugestimmt worden (Hinz, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit und Herschel, SAE 1978, 187, ebenso Dersch-Neumann, BUrlG , 5. Aufl., § 7 Anm. 111, 123).

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Der Begriff Surrogat ist ohne Rückgriff auf Vorstellungen zum Schadenersatzrecht bereits vom Ersten und Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 22. Juni 1956 - 1 AZR 41/55 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG Urteil vom 30. November 1977 - 5 AZR 667/76 - AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) verwandt worden.
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    In der Entscheidung des BAG vom 30.11.1977 (5 AZR 667/76 - DB 1978, 847) heißt es ausdrücklich, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch lediglich das Surrogat für den während des Arbeitsverhältnisses nicht erfüllten Urlaubsanspruch sei.

    Dieses Ergebnis muss dann erst recht für Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch gelten, die eben nicht wesensverschieden sind (vgl. BAG, 30.11.1977 a.a.O.).

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Sie kann den gesetzlichen Abgeltungsanspruch nur für den Teil des Urlaubs ausschließen, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1977 - 5 AZR 667/76 - AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    In der Entscheidung des BAG vom 30.11.1977 (5 AZR 667/76 - DB 1978, 847) heißt es ausdrücklich, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch lediglich das Surrogat für den während des Arbeitsverhältnisses nicht erfüllten Urlaubsanspruch sei.

    Dieses Ergebnis muss dann erst recht für Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch gelten, die eben nicht wesensverschieden sind (vgl. BAG, 30.11.1977 a.a.O.).".

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

    In der Entscheidung des BAG vom 30.11.1977 (5 AZR 667/76 - DB 1978, 847) heißt es ausdrücklich, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch lediglich das Surrogat für den während des Arbeitsverhältnisses nicht erfüllten Urlaubsanspruch sei.

    Dieses Ergebnis muss dann erst recht für Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch gelten, die eben nicht wesensverschieden sind (vgl. BAG, 30.11.1977 a.a.O.).".

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 354/87

    Urlaubsabgeltung: Rechtsnatur - Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs

    Im Anschluß an die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30.11.1977 (5 AZR 667/76 = AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) ua, denen sich insoweit der erkennende Senat in inzwischen ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, ist davon auszugehen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der damit aber an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch.

    Im Anschluß an die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 1977 (- 5 AZR 667/76 - AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) und die Urteile des Sechsten Senats vom 18. Juni 1980 (- 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit), vom 26. Mai 1983 (- 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 7. März 1985 (BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 7. November 1985 (BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung) sowie vom 7. November 1985 (BAGE 50, 118 = AP Nr. 25 zu § 7 BUrlG Abgeltung), denen sich insoweit der erkennende Senat in inzwischen ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zuletzt Urteil vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), ist davon auszugehen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der damit aber an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch.

  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Der erkennende Senat vertritt zum Urlaubsabgeltungsanspruch im Anschluß an die Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 30. November 1977 - 5 AZR 667/76 -, AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß dieser nicht lediglich ein Zahlungsanspruch ist, sondern Surrogat des Urlaubsanspruchs (vgl. die Urteile des Senats vom 18. Juni 1980, aa0; vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - EzA § 7 BUrlG Nr. 28 und vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - NZA 1985, 156).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Im Anschluß an die Entscheidung des Fünften Senats vom 30. November 1977 (-- 5 AZR 667/76 -- AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit [EzA § 13 BUrlG Nr. 10 -- d. Red.]) und die Urteile des Sechsten Senats vom 18. Juni 1980 (-- 6 AZR 328/78 -- AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit [EzA § 13 BUrlG Nr. 14 -- d. Red.]), vom 26. Mai 1983 (-- 6 AZR 273/82 -- AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 28. Juni 1984 ( BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 7. März 1985 ( BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom.
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

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  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 603/85

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00

    Urlaubsansprüch des aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Arbeitnehmers ;

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84

    Urlaubsabgeltung - Krankengeld - BfA - Arbeitslosengeld

  • BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81

    Kündigung - Jahresurlaub - Abgeltungsanspruch - Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 04.09.2002 - 18 Sa 996/02

    Urlaubsabgeltung, Freistellung, Anrechnung des Urlaubsanspruchs auf die Zeit der

  • LAG Niedersachsen, 27.05.1987 - 5 Sa 87/87

    Urlaubsabgeltungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 100/89

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) -

  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 674/87

    Urlaubsabgeltung: Rechtsnatur des Anspruchs

  • BAG, 24.03.1988 - 8 AZR 604/85

    Anspruch auf Abgeltung von wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr

  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 663/86
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