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   BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 674/92   

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https://dejure.org/1993,2888
BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 674/92 (https://dejure.org/1993,2888)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 5 AZR 674/92 (https://dejure.org/1993,2888)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 (https://dejure.org/1993,2888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Einbeziehung einer Notdienstpauschale in die Berechnung einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und für die Berechnung des Urlaubsentgelts - Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnfortzahlung: Berechnung - Einbeziehung einer Notdienstpauschale

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und Abs. 3, § 9; ZPO § 145 Abs. 1, § 300; MTV für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 5.5.1990 §§ 11, 12
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Einbeziehung von Notdienstpauschalen als variabler Bestandteil des Monatslohns in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1994, 1626
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 12.10.1992 - 11 Sa 597/92

    Postulationsfähigkeit; Arbeitgeberverband; Niederlassung; Unternehmen;

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 674/92
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Oktober 1992 - 11 Sa 597/92 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht über den Anspruch auf Krankenvergütung in Höhe von 209, 37 DM brutto nebst Zinsen entschieden hat.
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Ebenso hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 20. Oktober 1993 (- 5 AZR 674/92 - n. v.) die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Oktober 1992 (- 11 Sa 597/92 -), in dem ausdrücklich der Rechtssatz aufgestellt war, Bruttolohnansprüche seien im vollen Umfang und nicht nur in Höhe des Nettolohnanteils zu verzinsen, als unbegründet zurückgewiesen.
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Dem haben sich der Zweite, der Fünfte und der Zehnte Senat angeschlossen (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 - anders ohne ausdrückliche Aufgabe dieser Auffassung Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 -, alle nicht veröffentlicht).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 437/99

    Urlaubsentgelt und Rufbereitschaft

    Der Senat hat sich insoweit bereits im Urteil vom 21. März 1995 (aaO), der Rechtsprechung des Fünften Senats angeschlossen, nach der für das Bereithalten der Arbeitskraft kein Aufwendungsersatz, sondern ein Arbeitsentgelt geschuldet wird (vgl. BAG 20. Oktober 1983 - 5 AZR 674/92 - DB 1994, 1626 = EzA LohnFG § 2 Nr. 24).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 953/93
    Über den Anspruch auf Lohnfortzahlung hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 - entschieden.

    Bei der Notdienstpauschale handelt es sich nicht um Aufwendungsersatz, sondern um Arbeitsentgelt für eine besondere Leistung des Arbeitnehmers, nämlich für die Verpflichtung, sich außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit für den Arbeitseinsatz zur Verfügung zu halten (im Ergebnis ebenso für den Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 594/02

    Tarifauslegung - Rufbereitschaftsvergütung, Arbeitsentgelt i. S. v. § 20 MTV

    (3.1) In der Entscheidung vom 20. Oktober 1993 (- 5 AZR 674/92 - EzA LohnFG § 2 Nr. 24) wurde eine Notdienstpauschale, die Monteure für die Bereitschaft, an Notdiensttagen ständig zur Verfügung stehen, je Notdienstwoche erhalten, zu den Arbeitgeberleistungen gezählt, die nach dem Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie Nord-Württemberg/Nord-Baden gültig ab 1. April 1990 bei der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu berücksichtigen sind.
  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 Sa 194/98

    GeSchäftsgrundlage, Aufhebungsvertrag, Widerruf, wirtschaftliche Notlage,

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  • LAG Bremen, 10.06.1999 - 4 Sa 284/98

    Urlaubsvergütung in der Stahlindustrie - Rufbereitschaftszeiten mitrechnen

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  • LAG Köln, 11.08.1998 - 13 (4) Sa 968/97

    Auslegung; Betriebliche Altersversorgung Essener Verband; Gruppenbetrag; Erhöhung

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  • LAG Köln, 08.09.1998 - 13 (4) Sa 1378/97

    Höhe einer Betriebsrente; Versorgungszusage nach der Leistungsordnung des Essener

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  • LAG Köln, 22.09.1998 - 13 (4) Sa 198/98

    Betriebsrentenzusage (dynamische Versorgungszusage); Auslegung eines

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  • LAG Köln, 11.08.1999 - 13 (5) Sa 1017/97

    Auslegung, Betriebliche Altersversorgung Essener Verband, Gruppenbetrag, Erhöhung

  • LAG Köln, 11.08.1998 - 13 (6) Sa 1410/97

    Auslegung; Betriebliche Altersversorgung Essener Verband; Gruppenbetrag; Erhöhung

  • LAG Köln, 11.08.1998 - 13 (4/10) Sa 1708/97

    Auslegung; Betriebliche Altersversorgung Essener Verband; Gruppenbetrag; Erhöhung

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