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   BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96   

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https://dejure.org/1997,442
BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 (https://dejure.org/1997,442)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 (https://dejure.org/1997,442)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 (https://dejure.org/1997,442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1; ZPO § 286
    Mutterschutzlohn und ärztliche Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigungsverbot einer Schwangeren - Ärztliches Zeugnis - Fortdauer der Beschäftigung - Schriftliche Erklärung - Beweiswert - Zahlung von Mutterschutzlohn - Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 347
  • NJW 1998, 3439
  • MDR 1998, 290
  • MDR 1998, 291
  • NZA 1998, 194
  • NJ 1998, 108
  • FamRZ 1998, 477
  • BB 1997, 2165
  • BB 1998, 322
  • BB 1998, 56
  • DB 1997, 2127
  • DB 1998, 80
  • JR 1998, 308
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Je nachdem hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG ) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V ), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für den Ausspruch eines Beschäftigungsverbots in Wahrheit nicht vorgelegen haben, liegt beim Arbeitgeber (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 523/83

    Urlaub: Berechnung des Urlaubszuschlags, Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Damit soll jeder Anreiz entfallen, entgegen den gesetzlichen Beschäftigungsverboten die Arbeit fortzusetzen (BAGE 48, 173 = AP Nr. 11 zu § 11 MuSchG 1968).
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Der erkennende Senat kann daher lediglich überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt hat, ob es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze und andere Rechtsvorschriften ist (BAG, Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - AP Nr. 10 zu § 14 MuSchG 1968 = EzA § 14 MuSchG 1968 Nr. 10) .
  • BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95

    Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Es kann nur dadurch erschüttert werden, daß der Arbeitgeber Umstände vorträgt und gegebenenfalls beweist, die zu ernsthaften Zweifeln an der Berechtigung des Beschäftigungsverbots Anlaß geben (vgl. Urteil des Senats vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968).
  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85

    Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge -

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Die Frage des Arbeitgebers nach der Diagnose braucht der Arbeitnehmer nicht zu beantworten, auch nicht im Entgeltfortzahlungsprozeß (BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG ).
  • BAG, 07.08.1970 - 3 AZR 484/69

    Mutterschutzlohn - Wegerisiko - Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Damit handelt es sich nicht um den Fall, daß das Beschäftigungsverbot allein wegen des Wegerisikos ausgesprochen wurde, für den das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Mutterschutzlohn verneint hat (Urteil vom 7. August 1970 - 3 AZR 484/69 - AP Nr. 4 zu § 11 MuSchG 1968).
  • LAG Bremen, 25.01.1991 - 4 Sa 198/90
    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Die Folgerung, daß die werdende Mutter, die nicht gearbeitet hat, erst ab Vorlage der ärztlichen Bescheinigung Mutterschutzlohn verlangen kann, wird - soweit ersichtlich - nur vom Landesarbeitsgericht Bremen gezogen (Urteil vom 25. Januar 1991 - 4 Sa 198/90 - und - 4 Sa 290/90 - LAGE § 11 MuSchG , Nr. 1), und zwar ohne nähere Begründung.
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Ausreichend ist, dass das Berufungsgericht insgesamt widerspruchsfrei und umfassend hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen hat (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 28, PatR 2008, 34; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 86, 347; BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1993, 935) .
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 44; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist dabei insbesondere, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und - für den Fall einer durchgeführten Beweisaufnahme - alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze und ob sie rechtlich möglich ist (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 44; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356).
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