Rechtsprechung
   BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 710/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1001
BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 710/85 (https://dejure.org/1987,1001)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1987 - 5 AZR 710/85 (https://dejure.org/1987,1001)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 (https://dejure.org/1987,1001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 628
  • BB 1987, 1816
  • DB 1987, 1845
  • JR 1987, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)

  • OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15

    Kündigung als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB

    Diesen Zweck kann nach tatsächlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur ein Zeugnis erfüllen, das sich ausführlich über Führung und Leistung äußert (vgl. BAG, Urteil v. 27.2.1987 -5 AZR 710/85, NZA 1987, 628).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 120/11

    Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über

    Bei dem Zeugnisanspruch nach § 630 BGB handelt es sich damit um einen sog. verhaltenen Anspruch, der zwar spätestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses entsteht (vgl. BAG 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16 = EzA BGB § 630 Nr. 11; 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 42, 41) , der in seiner Erfüllbarkeit aber davon abhängig ist, dass der Gläubiger sein Wahlrecht bereits ausgeübt hat (vgl. etwa ErfK/Müller-Glöge 13. Aufl. § 109 GewO Rn. 7; Staudinger/Preis [2012] § 630 Rn. 11; MüArbR/Wank 3. Aufl. § 105 Rn. 5) .
  • LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06

    Verhältnis Zwischenzeugnis, Endzeugnis im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Dies gilt auch dann, wenn die Parteien in einem Kündigungsschutzprozess über die Rechtmäßigkeit der Kündigung streiten (BAG, NZA 1987 S. 628).".

    Denn nach zutreffender Auffassung, die das Bundesarbeitsgericht bereits zu § 630 BGB vertreten hat, hat der Arbeitnehmer nicht erst mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, sondern dem Wortlaut des § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechend "bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses" (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16; ErfK-Müller-Glöge, § 109 GewO Rdnr. 20; HWK-Gäntgen, § 109 GewO Rdnr. 10).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 Sa 208/18

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Verfall des Anspruchs auf Erteilung eines

    Ihre Gestaltungswirkung tritt bereits unmittelbar mit ihrem Zugang ein (vgl. BAG, Urteil vom 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP Nr. 16 zu § 630 BGB).
  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

    Das entspricht bekanntlich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 138 S. statt vieler bereits BAG 27.2.1987 - 5 AZR 710/85 - AP § 630 BGB Nr. 16 = EzA § 630 BGB Nr. 11 = NZA 1987, 628 = DB 1987, 1845 = BetrR 1987, 220 [Leitsatz]: "Ein fristgerecht entlassener Arbeitnehmer hat spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei seinem tatsächlichen Ausscheiden Anspruch auf ein Zeugnis über Führung und Leistung (§ 630 BGB) und nicht lediglich auf ein Zwischenzeugnis.

    S. statt vieler bereits BAG 27.2.1987 - 5 AZR 710/85 - AP § 630 BGB Nr. 16 = EzA § 630 BGB Nr. 11 = NZA 1987, 628 = DB 1987, 1845 = BetrR 1987, 220 [Leitsatz]: "Ein fristgerecht entlassener Arbeitnehmer hat spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei seinem tatsächlichen Ausscheiden Anspruch auf ein Zeugnis über Führung und Leistung (§ 630 BGB) und nicht lediglich auf ein Zwischenzeugnis.

    138) S. statt vieler bereits BAG 27.2.1987 - 5 AZR 710/85 - AP § 630 BGB Nr. 16 = EzA § 630 BGB Nr. 11 = NZA 1987, 628 = DB 1987, 1845 = BetrR 1987, 220 [Leitsatz]: "Ein fristgerecht entlassener Arbeitnehmer hat spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei seinem tatsächlichen Ausscheiden Anspruch auf ein Zeugnis über Führung und Leistung (§ 630 BGB) und nicht lediglich auf ein Zwischenzeugnis.

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 121/11

    Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über

    Bei dem Zeugnisanspruch nach § 630 BGB handelt es sich damit um einen sog. verhaltenen Anspruch, der zwar spätestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses entsteht (vgl. BAG 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16 = EzA BGB § 630 Nr. 11; 23. Februar 1983 - 5 AZR 515/80 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 42, 41) , der in seiner Erfüllbarkeit aber davon abhängig ist, dass der Gläubiger sein Wahlrecht bereits ausgeübt hat (vgl. etwa ErfK/Müller-Glöge 13. Aufl. § 109 GewO Rn. 7; Staudinger/Preis [2012] § 630 Rn. 11; MüArbR/Wank 3. Aufl. § 105 Rn. 5) .
  • ArbG Gelsenkirchen, 05.10.2022 - 2 Ca 447/22

    Außerordentliche/fristlose Kündigung eines Arztes wegen des Vorwurfs grober

    Ein Arzt hat demnach - ebenso wie ein sonstiger Arbeitnehmer nach § 109 Absatz 1 GewO - nicht erst mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, sondern dem Wortlaut entsprechend "bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.1987, Az. 5 AZR 710/85, AP BGB § 630 Nr. 16; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2007, Az. 19 Sa 1589/06, juris).

    Er kann vielmehr ein Zeugnis über Führung und Leistung schon "bei" und nicht erst "nach" Beendigung des Arbeitsverhältnisses fordern (BAG, Urteil vom 27.02.1987, a. a. O.; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2007, a. a. O.).

    Der Streit der Parteien über die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses schiebt die Verpflichtung des Arbeitgebers nicht hinaus und befreit den Arbeitgeber nicht davon, dem Arbeitnehmer, wenn dieser es wünscht, ein Endzeugnis zu erteilen (BAG, Urteil vom 27.02.1987, a. a. O.).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04

    Altersteilzeit - Urlaubsabgeltung - Freistellungsphase

    Auf diese Unterscheidung wird zurückgegriffen, wenn es um Rechte und Pflichten geht, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfen, und unklar ist, ob das Arbeitsverhältnis rechtswirksam beendet worden ist (vgl. zum Zeugnisanspruch BAG 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16 = EzA BGB § 630 Nr. 11).
  • LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1201/11

    Außerordentliche Kündigung; Internet, E-Mail, Privatnutzung; Entzug

    Keiner Entscheidung bedurfte es, ob der Kläger über die Erteilung des Zwischenzeugnisses hinaus auch die Erteilung eines Endzeugnisses hätte begehren können (vgl. insoweit BAG 27.02.1987 - 5 AZR 710/85 - NZA 1987, 628).
  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Der Arbeitnehmer kann die Erteilung eines Abschlusszeugnisses mit dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auch dann verlangen, wenn er sich gegen die Kündigung wehrt und Kündigungsschutzklage erhoben hat, ohne sich des Vorwurfs widersprüchlichen Verhaltens auszusetzen (BAG 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16).
  • LAG Hessen, 19.11.1993 - 9 Sa 111/93

    Zwischenzeugnis: Erwähnung der Freistellung als Personalratsmitglied

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13

    Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines

  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.07.2011 - 6 Ta 71/11

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Weiterbeschäftigungsantrag,

  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von

  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 335/04

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von

  • LAG Köln, 24.05.2018 - 9 Ta 22/18

    Einsatz einer im Kündigungsschutzprozess vereinbarten und ausgezahlten Abfindung

  • LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 310/13

    Vertretungsmacht bei Unterzeichnung einer Kündigung durch Prokurist und weiteren

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11

    Streitwert - Zwischen- und Beendigungszeugnis

  • LAG Hessen, 18.12.2001 - 3 Sa 1145/99

    Auskunftsanspruch über Gehaltserhöhungen; Urlaubsanspruch trotz Kündigung;

  • ArbG Berlin, 12.06.2007 - 93 Ca 23796/06

    Außerordlichen Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf Grund des

  • ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12

    Zur außerordentlichen Kündigung aufgrund eigenmächtiger Urlaubsverlängerung wegen

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.01.2014 - 11 Ca 7016/13

    Beendigungstermin im Arbeitsendzeugnis bei Weiterbeschäftigung

  • ArbG Köln, 22.08.2018 - 13 Ca 4421/17
  • LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 286/01

    PKH-Versagung mangels Erfolgsaussichten; Voraussetzungen für die Gewährung eines

  • ArbG Frankfurt/Main, 01.03.2016 - 24 Ca 3987/15
  • ArbG Augsburg, 30.09.2021 - 5 Ca 828/21

    Personenbedingte Kündigung aufgrund haftbedingter Arbeitsverhinderung

  • ArbG Halle, 07.03.2013 - 2 Ca 1430/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - Massenentlassungsanzeige - Anspruch auf

  • ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 337/22

    Der Arbeitnehmer hat grds. keinen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses

  • ArbG Berlin, 06.05.2011 - 28 Ca 4241/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht