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   BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 713/96   

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https://dejure.org/1997,2426
BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 713/96 (https://dejure.org/1997,2426)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1997 - 5 AZR 713/96 (https://dejure.org/1997,2426)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1997 - 5 AZR 713/96 (https://dejure.org/1997,2426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formnichtigkeit eines Berufsausbildungsvertrages wegen Nichteinhaltung der Schriftform - Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung für eine Aushilfskraft anstelle von Ausbildungsvergütung - Anspruch auf die übliche Vergütung einer Büro-Aushilfskraft in einem ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftform für Ausbildungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBiG § 4 Abs. 1 Satz 1, § ... 99 Abs. 1 Nr. 1; Richtlinie des Rats vom 14.10.1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen (Nachweisrichtlinie - RL 91/533/EWG, ABlEG 288/32 - 35)
    Form von Ausbildungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 922
  • EuZW 1998, 94
  • NZA 1998, 37
  • BB 1997, 2332
  • DB 1997, 2619
  • JR 1998, 176
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.02.1972 - 2 AZR 205/71

    Abschluss und Kündigung eines Berufsausbildungsvertrags

    Auszug aus BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 713/96
    Vielmehr kann ein Berufsausbildungsvertrag - wie hier - formlos abgeschlossen werden; dies zeigt bereits der Wortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 1 BBiG (BAGE 24, 133, 135 [BAG 22.02.1972 - 2 AZR 205/71] = AP Nr. 1 zu § 15 BBiG = BB 1972, 1191, m.w.N.; Wohlgemuth, Berufsbildungsgesetz, 2. Aufl., § 4 Rz 2; Weber, Berufsbildungsgesetz, Stand: Nov.
  • LAG Sachsen, 13.08.1996 - 4 Sa 232/96

    Ausbildungsvergütung; Vergütungsanspruch; Ausbildungsvertrag; Auszubildender;

    Auszug aus BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 713/96
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 13. August 1996 - 4 Sa 232/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die Formvorschrift eingeführt hat, ohne diese iSv. § 125 Satz 1 BGB einzuordnen, fehlen (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall BGH 1. Juli 1999 - I ZR 181/96 - zu II 2 b der Gründe mwN; vgl. zu § 4 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF auch BAG 21. August 1997 - 5 AZR 713/96 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 149/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die Formvorschrift eingeführt hat, ohne diese iSv. § 125 Satz 1 BGB einzuordnen, fehlen (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall BGH 1. Juli 1999 - I ZR 181/96 - zu II 2 b der Gründe mwN; vgl. zu § 4 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF auch BAG 21. August 1997 - 5 AZR 713/96 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04

    Arbeitspflicht - Direktionsrecht

    Eine solche Rechtsfolge ergibt sich auch nicht aus der zugrunde liegenden Nachweisrichtlinie 91/533/EWG (vgl. Senat 21. August 1997 - 5 AZR 713/96 - AP BBiG § 4 Nr. 1 = EzA BBiG § 4 Nr. 1, zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 18.03.2005 - 10 Sa 1990/04

    Verfall von Entgeltansprüchen aus Arbeitsvertrag; Anforderungen an die

    Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz macht daher tatsächlich vereinbarte Vertragsbedingungen nicht unwirksam (vgl. BAG, 21.08.1997, 5 AZR 713/96, AP Nr. 1 zu § 4 BBiG ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 1020/04

    Treuwidriges Berufen auf fehlende Zustimmung des Personalrats zur Befristung

    Es sieht insbesondere nicht die Unwirksamkeit der Vereinbarung vor, da das Gesetz lediglich für stärkere Transparenz (Beweissicherung) der Vertragsbedingungen sorgen, nicht jedoch das Zustandekommen des Vertrags verhindern will (BAG v. 21.08.1997, AP Nr. 1 zu § 4 BBiG = NZA 1998, 37; ErfKo/Preis, 5. Auflage, 2005, NachwG, Einf. Rn. 6 f).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2007 - 11 Sa 841/06

    Anrechnung von Sachleistungen auf Ausbildungsvergütung

    Die Schriftform des § 11 BBiG hat nur deklaratorische Bedeutung und ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen des Berufsausbildungsvertrages und somit auch nicht für die einzelnen Bedingungen des Berufsausbildungsvertrages (vgl. BAG,Urteil 21.08.1997 - 5 AZR 713/96 -).
  • LAG Hamm, 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94

    Betriebsstillegung: Mitteilung an den Betriebsrat

    Der Arbeitgeber darf jedoch offen lassen, wann, unter Einhaltung weicher Kündigungsfrist und zu welchem Kündigungstermin die Kündigung ausgesprochen werden soll (BAG vom 03.04.1987, RzK III 1d Nr. 3 = NZA 1998, 37 ).
  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 22 ZB 18.2039

    Untersagung des Ausbildens - Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf

    Das Verwaltungsgericht weist zutreffend darauf hin, dass der Berufsausbildungsvertrag keinem Schriftformerfordernis unterliegt (vgl. auch BAG, U.v. 21.8.1997 - 5 AZR 713/96 - juris Rn. 13).
  • LAG Hamm, 14.08.1998 - 10 Sa 777/97

    Klage einer Arbeitnehmerin (Druckvorlagenherstellerin/Fotosetzerin) auf ein

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