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   BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00   

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https://dejure.org/2002,263
BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00 (https://dejure.org/2002,263)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2002 - 5 AZR 715/00 (https://dejure.org/2002,263)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 (https://dejure.org/2002,263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157
    Betriebliche Übung; Tariflohnerhöhung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157
    Voraussetzungen einer betrieblichen Übung bezüglich Lohnerhöhungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Lohnerhöhung aus betrieblicher Übung bei wiederholter Erhöhung des Arbeitsentgelts in Anlehnung an einen Tarifvertrag.

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Lohnerhöhung aus betrieblicher Übung bei wiederholter Lohnerhöhung

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 612 BGB
    Kein Anspruch auf Lohnerhöhung aus betrieblicher Übung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kein Gewohnheitsrecht bei freiwilligen Lohnerhöhungen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitsrecht, Lohnerhöhung entsprechend der Tarifentwicklung kraft betrieblicher Übung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 632
  • BB 2002, 1155
  • DB 2002, 1327
  • JR 2002, 484
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 381/99

    Gewährung einer aussertariflichen Zulage aus einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt zB Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).

    Zu beurteilen ist, ob das LAG anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls (§ 561 Abs. 2 ZPO aF) zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (vgl. Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - aaO; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt zB Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).

    Zu beurteilen ist, ob das LAG anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls (§ 561 Abs. 2 ZPO aF) zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (vgl. Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - aaO; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 14 Sa 26/00

    Lohnerhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 19. September 2000 - 14 Sa 26/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
    Zu beurteilen ist, ob das LAG anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls (§ 561 Abs. 2 ZPO aF) zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (vgl. Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - aaO; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt zB Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00

    Bezugnahme auf tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
    Mit den in Anlehnung an eine Tariflohnerhöhung erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariferhöhungen weiterzugeben (ebenso BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - nv.).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen mußte, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (vgl. BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem

    Auszug aus BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt zB Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - aaO; BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (st. Rspr., bspw. Senat 24. März 2010 - 10 AZR 43/09 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 90 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 13; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 78; Senat 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35, BAGE 118, 360; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; siehe auch BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37) .
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37 und ständig).
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